Das Insolvenzgericht Baden-Baden hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 14 IN 591/26 Sicherungsmaßnahmen gegen die Gourmet Lin GmbH mit Sitz in Rastatt angeordnet. Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Es geht um einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit einer solchen Anordnung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilig verändert. Das Gericht kann dafür vorläufige Maßnahmen treffen, um das vorhandene Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Nach der Bekanntmachung sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorben Schmidt, Egonstraße 55 A, 79106 Freiburg, bestellt. Er ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Gläubiger ist wichtig: Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Werte geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Bankguthaben und sonstige Forderungen darf er einziehen; eingehende Gelder kann er entgegennehmen.
Dritten, die der Schuldnerin Geld schulden, wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Für Kunden oder Vertragspartner bedeutet das in der Praxis vor allem: Zahlungen und Forderungen sollten nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung abgewickelt werden. Wer der Gesellschaft Geld schuldet oder noch Zahlungen leisten soll, muss die Anordnung des Gerichts beachten. Wer selbst Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die eigene Rechtsposition prüfen und gegebenenfalls aufmerksam verfolgen, wie das Verfahren weitergeht.
Der weitere Ablauf
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Bücher und Geschäftspapiere einsehen und Auskünfte verlangen. Er ist auch beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ergibt sich erst aus der weiteren Entscheidung des Gerichts.
Für Betroffene ist jetzt vor allem wichtig, Fristen und gerichtliche Anordnungen genau zu beachten. Wer Forderungen gegen die Gourmet Lin GmbH hat oder an sie zahlen soll, sollte Unterlagen sichern, offene Beträge prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.