Das Insolvenzgericht Hannover hat im Verfahren über das Vermögen der Hauskonzepte Deutschland GmbH mit Sitz in Garbsen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Es handelt sich um das Aktenzeichen 907 IN 832/26 – 0 -. Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Nach der Bekanntmachung wurde am 19.10.2026 um 16:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Sie soll das Vermögen des Unternehmens sichern, solange das Gericht den Fall prüft und noch nicht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Wichtig ist: Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet für das Unternehmen, dass es über sein Vermögen nicht mehr frei allein entscheiden kann. Bestimmte Zahlungen, Verträge oder andere Vermögenshandlungen können also nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Gläubiger und sonstige Vertragspartner heißt das zunächst, dass sie auf den Beschluss achten müssen. Die Schuldner der Antragstellerin werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Wer also Forderungen gegen die Hauskonzepte Deutschland GmbH hat oder der Gesellschaft noch Zahlungen schuldet, sollte sich an den Inhalt der gerichtlichen Anordnung halten.
Die vorläufige Verwaltung dient dazu, das Vermögen zu schützen und die Lage geordnet zu prüfen. Für Betroffene kann das ein Hinweis sein, dass Ansprüche nicht einfach im normalen Geschäftsgang abgewickelt werden können. Der Beschluss ersetzt aber keine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren.
Bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann bestellt worden. Seine Kanzlei ist in der Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Der im Text der Bekanntmachung genannte Unternehmensgegenstand ist nicht mitgeteilt; daher wird er hier nicht wiedergegeben.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Hauskonzepte Deutschland GmbH hat oder mit der Gesellschaft in Kontakt steht, sollte den Beschluss sorgfältig beachten und keine Zahlungen oder Vereinbarungen ohne Prüfung vornehmen. Sinnvoll ist es, Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen und offenen Forderungen geordnet bereitzuhalten und auf weitere gerichtliche Bekanntmachungen zu achten.