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BaFin warnt vor unseriösen Homeoffice-Jobangeboten der „KBG Beratung“ und „KBG Pro“

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor möglicherweise betrügerischen Stellenangeboten der Anbieter „KBG Beratung“ und „KBG Pro“. Auf der Internetseite kbg-beratung(.)de werden unter anderem Tätigkeiten als „Mitarbeiter in der Verwaltung im Homeoffice“ und „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“ angeboten.

Nach Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen.

Kein Zusammenhang mit der KBG Pro GmbH

Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die Stellenangebote und die genannte Internetseite nicht mit der rechtmäßig bestehenden KBG Pro GmbH mit Sitz in Stuttgart in Verbindung stehen. Die Angaben auf der Website und in den Arbeitsverträgen sind demnach irreführend.

Verdacht auf illegale Finanztransaktionen

Im Rahmen der angebotenen Tätigkeit sollen Bewerber ihr privates Bankkonto nutzen, um Zahlungen von Dritten entgegenzunehmen und diese anschließend auf Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowährungen umzutauschen.

Die eingehenden Gelder stammen nach Einschätzung der BaFin möglicherweise von Personen, die zuvor Opfer betrügerischer oder anderer krimineller Handlungen geworden sind.

Wer solche Transaktionen durchführt, riskiert, unwissentlich in illegale Finanzgeschäfte verwickelt zu werden. Die BaFin hat bereits mehrfach vor vergleichbaren Jobangeboten gewarnt, die häufig unter der Bezeichnung „Treuhandassistent/in“ verbreitet werden.

BaFin rät zur Vorsicht

Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit der erforderlichen Erlaubnis beziehungsweise Zulassung angeboten werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten entsprechende Stellenangebote daher kritisch prüfen und keinesfalls ihr privates Bankkonto für die Weiterleitung fremder Gelder zur Verfügung stellen.

Ob ein Unternehmen über die notwendige Zulassung verfügt, kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

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