Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Risiken von Crowdinvestments weit über mögliche Verluste bei einzelnen Immobilien- oder Unternehmensprojekten hinausgehen.
Denn Schwierigkeiten können auf zwei unterschiedlichen Ebenen entstehen: beim Unternehmen, das Anlegergelder erhalten hat, und bei der Plattform, über die das Investment vermittelt wurde.
Diese Unterscheidung ist für die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung entscheidend.
Die Insolvenz einer Plattform bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche über sie finanzierten Projekte zahlungsunfähig sind. Umgekehrt kann eine Plattform technisch und wirtschaftlich funktionieren, während einzelne Projektgesellschaften ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können.
Für Verbraucher und Anleger stellt sich deshalb zunehmend die Frage, wie sicher ihre Vertragsunterlagen verwahrt werden, wer künftig ihre Forderungen betreut und welche Rechte sie bei ausbleibenden Zahlungen besitzen.
OneCrowd: Insolvenz einer bekannten deutschen Crowdinvesting-Gruppe
Zu den wichtigsten Entwicklungen im Oktober 2026 gehört das Insolvenzverfahren der Dresdner OneCrowd GmbH.
Das Unternehmen betrieb die Crowdinvesting-Plattform OneCrowd, unter deren Dach die früher eigenständigen Marken Seedmatch, Econeers und Mezzany zusammengeführt worden waren.
Über diese Plattformen konnten Anleger insbesondere in junge Unternehmen, nachhaltige Geschäftsmodelle und weitere unternehmerische Finanzierungen investieren.
Das Insolvenzverfahren über die OneCrowd GmbH wurde am 1. Oktober 2026 beim Amtsgericht Dresden eröffnet.
Bereits zuvor waren im Juli 2026 Insolvenzanträge für die OneCrowd GmbH und zwei Tochtergesellschaften gestellt worden.
Für Anleger bedeutet die Insolvenz zunächst, dass die bisherige organisatorische Betreuung ihrer Beteiligungen neu geregelt werden muss.
Die finanzierten Unternehmen bleiben jedoch grundsätzlich eigenständige Vertragspartner. Ihre Verpflichtungen gegenüber Anlegern werden durch die Insolvenz der Plattform nicht automatisch aufgehoben.
FINEXITY soll laufende OneCrowd-Projekte übernehmen
Am 14. Oktober 2026 wurde eine mögliche Anschlusslösung bekannt.
Der Insolvenzverwalter der OneCrowd GmbH, Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, unterzeichnete gemeinsam mit den beteiligten Gesellschaften eine Absichtserklärung mit der FINEXITY-Gruppe.
Geplant ist, die Betreuung von rund 70 laufenden Finanzierungsprojekten mit einem vermittelten Volumen von etwa 33,6 Millionen Euro auf FINEXITY zu übertragen.
Außerdem sollen rund 101.000 registrierte Nutzer der bisherigen OneCrowd-Plattform die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig bei FINEXITY zu registrieren.
Damit könnte ein organisatorischer Übergang geschaffen werden, der Anlegern weiterhin Zugang zu Informationen über ihre Investments ermöglicht.
Allerdings handelt es sich bislang um eine Absichtserklärung. Die endgültige Umsetzung hängt von weiteren Vereinbarungen und den vorgesehenen Zustimmungen ab.
Nach den veröffentlichten Angaben ist zudem ausdrücklich keine Übernahme der Verbindlichkeiten der OneCrowd-Gruppe vorgesehen.
Für Anleger ist diese Einschränkung wesentlich.
Eine neue Plattformbetreuung bedeutet nicht, dass FINEXITY für die Rückzahlung sämtlicher ursprünglich über OneCrowd vermittelter Investments haftet.
Ob Anleger ihr Geld zurückerhalten, hängt weiterhin insbesondere von der wirtschaftlichen Situation ihrer jeweiligen Vertragspartner und den vereinbarten Vertragsbedingungen ab.
Bergfürst: Bekannte Immobilienplattform wird abgewickelt
Auch bei der Immobilien-Crowdinvesting-Plattform Bergfürst hat sich die Situation grundlegend verändert.
Die Bergfürst AG befindet sich seit dem 1. Oktober 2026 in Liquidation.
Das Unternehmen hat seine Geschäftstätigkeit damit auf eine geordnete Abwicklung ausgerichtet und nimmt keine neuen Zeichnungen mehr entgegen.
Bergfürst betont allerdings, dass es sich nicht um ein Insolvenzverfahren handelt.
Bestehende Anlagen sollen weiterhin verwaltet werden. Die Anleger bleiben Vertragspartner der jeweiligen Projektgesellschaften.
Die Liquidation der Plattform verändert deshalb nicht automatisch die vertraglichen Rückzahlungsansprüche.
Allerdings fallen bisherige Dienstleistungen weg.
So wird der Handelsplatz für Anteile an Crowdinvestments nicht mehr angeboten. Auch Newsletter und bestimmte Informationsangebote werden eingestellt.
Für Anleger kann dies erhebliche praktische Nachteile haben.
Wer bisher auf eine Möglichkeit gehofft hatte, sein Investment vor dem regulären Laufzeitende zu verkaufen, verliert damit einen potenziellen Handelsweg.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Crowdinvestments ohnehin häufig nur eingeschränkt handelbar sind. Ein Verkauf vor Fälligkeit war auch bislang nicht garantiert.
Was geschieht mit problematischen Bergfürst-Projekten?
Nach Angaben von Bergfürst sollen laufende Projekte weiterhin betreut werden.
Bei Projekten mit Zahlungsproblemen oder laufenden Verwertungsmaßnahmen bleibt die Sicherheitentreuhänderin THV 1 Berlin GmbH nach Unternehmensangaben tätig.
Sie ist bei bestimmten Finanzierungen für die Verwaltung und gegebenenfalls Verwertung von Sicherheiten zuständig.
Allerdings bedeutet das Vorhandensein einer Sicherheit nicht automatisch, dass Anleger ihr investiertes Kapital vollständig zurückerhalten.
Entscheidend ist insbesondere, welchen wirtschaftlichen Wert die Sicherheit tatsächlich besitzt und welche Ansprüche anderer Gläubiger vorrangig zu bedienen sind.
Bei Immobilienfinanzierungen können beispielsweise finanzierende Banken eine vorrangige Stellung besitzen.
Reicht der Verwertungserlös nicht aus, müssen nachrangige Anleger unter Umständen erhebliche Verluste hinnehmen.
Für Betroffene ist daher wichtig, die konkrete Sicherheitenstruktur ihres Investments zu prüfen und nicht allein auf allgemeine Aussagen über vorhandene Immobilienwerte zu vertrauen.
GreenVesting: Abschaltung der Plattform zum 30. November 2026
Eine weitere aktuelle Entwicklung betrifft GreenVesting.
Die Plattform, die insbesondere nachhaltige Projekte vermittelte, will ihren aktiven Geschäftsbetrieb zum 30. November 2026 einstellen.
Ab diesem Zeitpunkt soll auch der Zugang zu den persönlichen Kundenkonten nicht mehr möglich sein.
Für Anleger ergibt sich daraus unmittelbarer Handlungsbedarf.
Sie sollten sämtliche Unterlagen zu ihren Investments rechtzeitig herunterladen und dauerhaft sichern.
Dazu gehören insbesondere Darlehensverträge, Beteiligungsunterlagen, Zeichnungsbestätigungen, Steuerbescheinigungen, Abrechnungen und Zahlungsübersichten.
Auch Informationen über bereits erfolgte Rückzahlungen, Vertragsänderungen oder Laufzeitverlängerungen sollten gesichert werden.
Nach den veröffentlichten Angaben sollen bestehende Projekte weiter abgewickelt werden. Zahlungen können weiterhin über den Zahlungsdienstleister Secupay AG oder unmittelbar durch die finanzierten Unternehmen erfolgen.
Für Anleger verändert sich damit vor allem die organisatorische Abwicklung.
Sie müssen künftig möglicherweise stärker selbst darauf achten, welche Gesellschaft ihre Vertragspartnerin ist und auf welchem Weg sie Informationen über ihre Investments erhalten.
Rendity: Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet
Besonders problematisch ist die Entwicklung bei der früheren österreichischen Immobilien-Crowdinvesting-Plattform Rendity.
Die Plattform hatte ihren operativen Geschäftsbetrieb bereits im Frühjahr 2026 eingestellt.
Über das Vermögen der früheren Betreibergesellschaft, die zuletzt unter dem Namen Bojti Crowd Eins GmbH firmierte, wurde am 14. September 2026 beim Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 4 S 105/26g.
Nach den veröffentlichten Verfahrensinformationen endet die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen am 16. November 2026.
Rendity gehörte mit rund 38.000 Anlegern zu den größeren Crowdinvesting-Anbietern im deutschsprachigen Raum.
Für betroffene Anleger ist nun entscheidend, gegen welche Gesellschaft sie tatsächlich Forderungen besitzen.
Die frühere Plattformgesellschaft ist nicht zwangsläufig identisch mit der Immobilienprojektgesellschaft, der das Geld zur Verfügung gestellt wurde.
Deshalb kann nicht jede Forderung aus einem Rendity-Investment automatisch im Insolvenzverfahren der Bojti Crowd Eins GmbH angemeldet werden.
Wer betroffen ist, sollte seine Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einholen.
Warum Nachrangdarlehen besonders riskant sind
Viele Immobilien-Crowdinvestments wurden über qualifizierte Nachrangdarlehen finanziert.
Bei dieser Anlageform gewähren Verbraucher einem Unternehmen ein Darlehen und erhalten dafür das Versprechen einer bestimmten Verzinsung.
Die Besonderheit liegt in der vertraglichen Nachrangregelung.
Sie kann dazu führen, dass Anleger ihre Ansprüche unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen vorübergehend nicht durchsetzen können.
Kommt es zu einer Insolvenz, werden nachrangige Forderungen grundsätzlich erst nach den vorrangigen Gläubigern berücksichtigt.
Gerade bei Immobilienprojekten kann dies gravierende Auswirkungen haben.
Wenn Banken oder andere Gläubiger über vorrangige Sicherheiten verfügen, können die vorhandenen Vermögenswerte bereits zur Befriedigung dieser Ansprüche benötigt werden.
Für Crowdinvesting-Anleger bleibt dann möglicherweise kein ausreichender Betrag mehr übrig.
Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist deshalb möglich.
Die Höhe des ursprünglich versprochenen Zinssatzes bietet dagegen keinen Schutz vor einem solchen Risiko.
Ausbleibende Zahlungen bei nachhaltigen Projekten
Nicht nur Immobilienprojekte bereiten Anlegern Schwierigkeiten.
Nach Recherchen der Stiftung Warentest haben mehrere Gesellschaften aus dem Umfeld der Plattform Ecoligo im April und Juli 2026 fällige Zahlungen nicht geleistet.
Ecoligo ist auf Finanzierungen nachhaltiger Energieprojekte ausgerichtet.
Der Fall zeigt, dass auch Investitionen mit ökologischen oder gesellschaftlich sinnvollen Zielen wirtschaftliche Risiken bergen.
Ein Projekt kann einen positiven Beitrag zur Energiewende leisten und trotzdem Schwierigkeiten haben, seine Finanzierung zu bedienen.
Ursachen können beispielsweise wirtschaftliche Fehlkalkulationen, technische Probleme, verzögerte Einnahmen oder Veränderungen der Finanzierungsbedingungen sein.
Welche konkreten Ursachen für die ausgebliebenen Zahlungen verantwortlich sind, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Aus einer verspäteten Zahlung folgt zudem nicht automatisch, dass das gesamte Investment verloren ist.
Sie ist allerdings ein Warnsignal, das Anleger ernst nehmen sollten.
Stiftung Warentest sieht erhebliche Probleme bei Crowdinvestments
Die Stiftung Warentest untersucht seit Jahren die Entwicklung von Crowdfunding- und Crowdinvesting-Angeboten.
Eine Auswertung von 2.760 Vermögensanlagen, für die zwischen 2015 und 2022 Unterlagen zum Vertrieb über Crowdfunding bei der BaFin eingereicht wurden, zeigte erhebliche Schwierigkeiten bei zahlreichen Finanzierungen.
Bei den 17 größten untersuchten Betreibergruppen verlief ungefähr jedes dritte Funding nicht wie ursprünglich vorgesehen.
Dazu gehörten unter anderem verzögerte Rückzahlungen, wirtschaftliche Probleme und Insolvenzen.
Besonders kritisch war die Entwicklung bei einzelnen Immobilienplattformen.
Die Zahlen müssen allerdings sorgfältig eingeordnet werden.
Eine verspätete Rückzahlung ist nicht mit einem endgültigen Totalverlust gleichzusetzen.
Ebenso wenig bedeutet eine hohe Zahl problematischer Projekte automatisch, dass derselbe Anteil des gesamten investierten Kapitals verloren ist.
Dennoch machen die Untersuchungen deutlich, dass Crowdinvesting-Anleger nicht nur mit theoretischen Risiken konfrontiert sind.
Bei zahlreichen Projekten haben sich wirtschaftliche Schwierigkeiten tatsächlich verwirklicht.
Fehlende Jahresabschlüsse als Warnsignal
Ein weiterer wichtiger Befund betrifft die Transparenz der finanzierten Unternehmen.
Nach Untersuchungen der Stiftung Warentest veröffentlichen zahlreiche Crowdfunding-Unternehmen ihre Jahresabschlüsse verspätet.
Besonders auffällig war, dass Unternehmen, die später insolvent wurden, bereits zuvor häufig ihre Finanzberichte nicht rechtzeitig vorgelegt hatten.
Für Anleger ist das problematisch.
Ohne aktuelle Jahresabschlüsse lässt sich die wirtschaftliche Lage einer Projektgesellschaft nur eingeschränkt beurteilen.
Fehlen Informationen über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Liquidität und Geschäftsentwicklung, wird die Einschätzung des tatsächlichen Ausfallrisikos erheblich erschwert.
Allerdings ist eine verspätete Veröffentlichung für sich genommen noch kein Beweis für eine bevorstehende Insolvenz.
Sie sollte aber Anlass sein, weitere Informationen einzuholen und die Entwicklung besonders aufmerksam zu verfolgen.
Crowdfunding ist nicht gleich Crowdinvesting
Bei der Bewertung der aktuellen Entwicklungen ist eine begriffliche Unterscheidung wichtig.
Beim klassischen Crowdfunding unterstützen Verbraucher beispielsweise kreative, soziale oder technische Projekte.
Je nach Modell erhalten sie dafür eine Gegenleistung oder leisten eine Spende.
Beim Crowdinvesting dagegen stellen Anleger Unternehmen oder Projektgesellschaften Kapital zur Verfügung.
Im Gegenzug erwarten sie Zinsen, Gewinnbeteiligungen oder eine spätere Rückzahlung.
Diese Form der Finanzierung ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden.
Besonders bei Nachrangdarlehen können Anleger einen vollständigen Verlust ihres Kapitals erleiden.
Deshalb sollten Verbraucher bereits vor Vertragsabschluss prüfen, welche Art von Finanzierung tatsächlich angeboten wird.
Ein Crowdfunding-Projekt, bei dem ein Produkt vorbestellt wird, unterliegt nicht automatisch denselben Regeln wie ein Investment in ein Immobilienunternehmen.
Europäische Regulierung schützt nicht vor Verlusten
Für bestimmte Crowdfunding-Dienstleistungen gilt die europäische Verordnung (EU) 2020/1503.
Sie enthält unter anderem Anforderungen an die Zulassung von Dienstleistern, die Information von Anlegern und den Umgang mit Risiken.
Bei Angeboten, die unter diese Verordnung fallen, müssen bestimmte Informationen in einem Anlagebasisinformationsblatt bereitgestellt werden.
Für nicht kundige Anleger gelten außerdem besondere Schutzvorschriften.
Dazu gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine vorvertragliche Bedenkzeit von vier Kalendertagen.
Diese Regelungen sollen die Transparenz verbessern und Anlegern ermöglichen, Risiken bewusster einzuschätzen.
Sie sind jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Geldanlage.
Auch ein regulierter Anbieter kann Projekte vermitteln, die wirtschaftlich scheitern.
Zudem fallen nicht sämtliche älteren Crowdinvesting-Verträge oder sonstigen Crowdfunding-Modelle unter dieselben europäischen Vorschriften.
Anleger sollten deshalb genau prüfen, welche gesetzlichen Schutzmechanismen auf ihr konkretes Investment Anwendung finden.
Warum eine Plattformzulassung keine Rückzahlung garantiert
Eine häufige Fehlvorstellung besteht darin, dass die Beaufsichtigung eines Finanzdienstleisters zugleich die Sicherheit der vermittelten Anlagen gewährleistet.
Das ist nicht der Fall.
Die Finanzaufsicht kontrolliert im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Anforderungen.
Sie übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass ein finanziertes Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich ist.
Auch die Veröffentlichung eines Informationsblatts oder die Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters bedeutet nicht, dass das eingesetzte Kapital geschützt ist.
Typische Crowdinvesting-Forderungen unterliegen zudem grundsätzlich nicht der gesetzlichen Einlagensicherung für Bankeinlagen.
Anleger müssen daher einkalkulieren, dass ihre Forderungen im Krisenfall teilweise oder vollständig ausfallen können.
Was Anleger jetzt konkret tun sollten
Die aktuellen Entwicklungen bei OneCrowd, Bergfürst, GreenVesting und Rendity zeigen, wie wichtig eine geordnete Dokumentation bestehender Investments ist.
Betroffene Anleger sollten zunächst sämtliche Vertragsunterlagen sichern.
Besonders wichtig sind Angaben zur Projektgesellschaft, zur Laufzeit, zur Verzinsung, zur Rangstellung der Forderung und zu möglichen Sicherheiten.
Anschließend sollte überprüft werden, ob vereinbarte Zins- oder Rückzahlungen bereits fällig sind und ob entsprechende Beträge tatsächlich eingegangen sind.
Bei einer Plattformschließung sollten Anleger außerdem klären, wie sie künftig Informationen über ihre Projekte erhalten.
Im Insolvenzfall ist zu prüfen, gegen welche Gesellschaft Ansprüche bestehen und ob eine Forderungsanmeldung erforderlich ist.
Dabei müssen die jeweiligen Fristen beachtet werden.
Bei Rendity ist insbesondere die veröffentlichte Anmeldefrist im Insolvenzverfahren der ehemaligen Plattformgesellschaft am 16. November 2026 relevant. Ob diese Frist für einen einzelnen Anleger Bedeutung hat, hängt jedoch davon ab, ob er eine Forderung gegen genau diese Gesellschaft besitzt.
Vorsicht ist auch bei Angeboten geboten, bestehende Forderungen gegen einen geringen Betrag abzukaufen oder auf Teile der Ansprüche zu verzichten.
Solche Vereinbarungen können wirtschaftlich sinnvoll sein, aber auch erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Eine Entscheidung sollte deshalb erst nach Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen getroffen werden.
Können Anleger Schadensersatz verlangen?
Wenn ein Crowdinvesting-Projekt scheitert, stellt sich häufig die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen.
Ein wirtschaftlicher Verlust begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch gegen die Plattform oder andere Beteiligte.
Entscheidend ist, ob beispielsweise unrichtige oder unvollständige Informationen verwendet wurden, gesetzliche Pflichten verletzt wurden oder sonstige haftungsbegründende Umstände vorliegen.
Auch die Rolle des Vermittlers, des Emittenten und möglicher weiterer Beteiligter muss getrennt betrachtet werden.
Bei qualifizierten Nachrangdarlehen kann zusätzlich die Wirksamkeit und Reichweite der jeweiligen Vertragsklauseln eine Rolle spielen.
Ob Ansprüche bestehen und gegen wen sie gerichtet werden können, hängt vom Einzelfall ab.
Bei größeren Verlusten kann deshalb eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Dabei sollten Anleger auch Verjährungsfristen beachten.
Kritische Bilanz: Mehr Transparenz über Ausfälle ist notwendig
Die Entwicklung des Crowdinvesting-Marktes wirft grundsätzliche Fragen zum Anlegerschutz auf.
Bei der Vermittlung neuer Investments werden häufig attraktive Zinssätze, innovative Geschäftsmodelle oder nachhaltige Projekte hervorgehoben.
Weniger sichtbar sind dagegen oftmals die langfristigen Ergebnisse früherer Finanzierungen.
Für Anleger wäre es hilfreich, wenn Plattformen nachvollziehbar offenlegen würden, wie viele Projekte vollständig und fristgerecht zurückgezahlt wurden, wie viele sich verzögerten und bei welchen Finanzierungen tatsächliche Verluste entstanden.
Dabei müsste auch berücksichtigt werden, wie hoch die ausgefallenen Beträge im Verhältnis zum insgesamt investierten Kapital sind.
Eine bloße Zahl erfolgreich abgeschlossener Projekte reicht für eine sachgerechte Risikobewertung nicht aus.
Ebenso wichtig wäre eine langfristige Sicherung der Vertrags- und Projektdaten.
Wenn Plattformen schließen, darf dies nicht dazu führen, dass Anleger den Überblick über ihre Forderungen verlieren.
Gerade die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die organisatorische Betreuung von Investments über deren gesamte Laufzeit gewährleistet sein sollte.