Die BaFin hat am 21. Oktober 2026 eine Warnung zu den Angeboten des Mineral Resources Holdings and Commercial Investment Bureau veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Internetadresse mraib.com.
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde werden über diese Website Bankgeschäfte angeboten, für die in Deutschland eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Eine solche Erlaubnis liegt nach den Erkenntnissen der BaFin nicht vor.
Für Verbraucher ist die Warnung ein wichtiger Anlass, die Seriosität entsprechender Finanzangebote sorgfältig zu überprüfen.
Warum die fehlende BaFin-Erlaubnis ein ernstes Warnsignal ist
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder bestimmte Finanzdienstleistungen anbieten möchte, muss die geltenden gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Je nach Geschäftsmodell betrifft dies unter anderem Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen.
Die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung soll sicherstellen, dass Unternehmen bestimmte rechtliche, organisatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören je nach Tätigkeit beispielsweise Vorgaben zur Geschäftsorganisation, zur Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen und zum Umgang mit Risiken.
Anbieter, die erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die notwendige Genehmigung betreiben, entziehen sich damit den dafür vorgesehenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Für Verbraucher kann dies erhebliche Risiken mit sich bringen.
Die BaFin-Warnung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass bereits ein Betrug nachgewiesen wurde oder dass Anleger tatsächlich Geld verloren haben. Eine solche Feststellung enthält die vorliegende Mitteilung nicht.
Was ist über das Mineral Resources Holdings and Commercial Investment Bureau bekannt?
Die BaFin nennt ausdrücklich den Namen „Mineral Resources Holdings and Commercial Investment Bureau“ sowie die Internetseite mraib.com.
Nach ihren Erkenntnissen werden dort unerlaubt Bankgeschäfte angeboten.
Weitere Einzelheiten zum Geschäftsmodell, zu den verantwortlichen Personen, zum Unternehmenssitz oder zu konkreten Anlageprodukten ergeben sich aus der vorliegenden Warnmeldung nicht.
Deshalb lässt sich auf dieser Grundlage auch nicht feststellen, ob das Angebot mit bestimmten Renditeversprechen, Rohstoffinvestitionen oder anderen Finanzprodukten beworben wird.
Verbraucher sollten sich bei der Prüfung eines Anbieters nicht allein auf dessen Namen, Internetauftritt oder möglicherweise professionell wirkende Werbematerialien verlassen.
Entscheidend ist vielmehr, ob das Unternehmen für seine konkrete Tätigkeit über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Wie können Verbraucher eine BaFin-Zulassung überprüfen?
Die Finanzaufsicht stellt eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank bereit.
Dort können Verbraucher recherchieren, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen beziehungsweise beaufsichtigt wird.
Die Datenbank ist unter folgender Adresse erreichbar:
https://www.bafin.de/DE/die-bafin/publikationen-daten/datenbanken-uebersichten/unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html
Bei der Überprüfung sollte auf die genaue Unternehmensbezeichnung geachtet werden.
Auch ähnlich klingende Namen sind kein ausreichender Nachweis dafür, dass ein bestimmter Internetauftritt tatsächlich zu einem zugelassenen Unternehmen gehört.
Zudem sollte geprüft werden, ob die jeweilige Zulassung die konkret angebotene Finanzdienstleistung umfasst.
Was sollten Anleger tun, wenn sie bereits Kontakt zu mraib.com hatten?
Wer bereits mit dem Anbieter in Kontakt stand, sollte die BaFin-Warnung ernst nehmen und weitere finanzielle Verpflichtungen zunächst vermeiden.
Besonders wichtig ist dies, wenn bereits eine Einzahlung verlangt wurde oder zusätzliche Zahlungen gefordert werden.
Verbraucher sollten vorhandene Unterlagen sichern, darunter E-Mails, Vertragsdokumente, Zahlungsbelege, Chatverläufe und Informationen zu den verwendeten Kontoverbindungen.
Wurden bereits Gelder überwiesen, empfiehlt es sich, unverzüglich die eigene Bank oder den beteiligten Zahlungsdienstleister zu kontaktieren und zu prüfen, ob noch Möglichkeiten zur Rückholung oder Sicherung der Zahlung bestehen.
Besteht der Verdacht auf eine Straftat, kommt zudem eine Strafanzeige in Betracht.
Auch eine Meldung an die BaFin kann sinnvoll sein.
Wichtig ist dabei: Ob ein Rückzahlungsanspruch besteht und gegen wen er sich richtet, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein aus der Warnmeldung ableiten.
Vorsicht vor zusätzlichen Zahlungsforderungen
Bei zweifelhaften Finanzangeboten sollten Verbraucher besonders aufmerksam werden, wenn nach einer ersten Einzahlung weitere Beträge verlangt werden.
Das gilt beispielsweise für angebliche Bearbeitungsgebühren, Freischaltungskosten oder sonstige Zahlungen, die als Voraussetzung für eine Auszahlung dargestellt werden.
Solche Forderungen sollten nicht ungeprüft erfüllt werden.
Die vorliegende BaFin-Mitteilung enthält allerdings keine Aussage darüber, dass das Mineral Resources Holdings and Commercial Investment Bureau tatsächlich solche Gebühren verlangt.
Es handelt sich hierbei um einen allgemeinen Vorsichtshinweis für Verbraucher, die mit nicht zugelassenen Finanzanbietern in Kontakt stehen.
Auf welcher Rechtsgrundlage informiert die BaFin?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stützt ihre Veröffentlichung auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes sowie § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Diese gesetzlichen Vorschriften bilden die Grundlage für entsprechende öffentliche Informationen der Finanzaufsicht.
Mit solchen Bekanntmachungen sollen Verbraucher und Marktteilnehmer auf aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalte aufmerksam gemacht werden.
Die Veröffentlichung einer BaFin-Warnung ist jedoch von einer strafgerichtlichen Verurteilung zu unterscheiden.