Österreich steht bei der Förderung privater und gewerblicher Photovoltaikanlagen vor einem Systemwechsel.
Das Wirtschaftsministerium hat am 6. Oktober 2026 Eckpunkte für die künftige Förderung vorgestellt. Die bisherige Investitionsförderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll ab 2027 grundlegend neu ausgerichtet werden.
Die politische Botschaft lautet: Nicht mehr allein die Produktion von möglichst viel Solarstrom soll gefördert werden.
Künftig soll stärker berücksichtigt werden, wann dieser Strom genutzt oder ins Netz eingespeist wird.
Damit rücken Batteriespeicher und intelligente Steuerungssysteme in den Mittelpunkt.
Vom Solardach zum intelligenten Energiesystem
Der Hintergrund ist ein Problem, das mit dem schnellen Ausbau der Photovoltaik immer relevanter wird.
Solaranlagen produzieren besonders viel Strom zur Mittagszeit. Genau dann kann das Angebot sehr hoch sein.
Am Abend sinkt die Solarstromproduktion dagegen stark ab, während gleichzeitig der Stromverbrauch steigen kann.
Die Bundesregierung will deshalb erreichen, dass Solarstrom verstärkt gespeichert und zeitversetzt genutzt wird.
Das Wirtschaftsministerium spricht von einer Umstellung der bisherigen PV-Förderung hin zu einer „Systemförderung“.
Unterstützt werden sollen insbesondere intelligente Speicher und deren Zusammenspiel mit Energiemanagementsystemen.
Damit verändert sich die politische Zielsetzung erheblich.
Es geht künftig nicht mehr nur um die Frage:
Wie viele neue Photovoltaikanlagen entstehen?
Sondern zunehmend auch um:
Wie können diese Anlagen so betrieben werden, dass sie Stromnetze möglichst wenig belasten und Solarstrom möglichst effizient genutzt wird?
Förderung für kleine Anlagen soll sich verändern
Bereits im August hatte die Regierung angekündigt, die bisherige Förderung kleiner Photovoltaikanlagen verändern zu wollen.
Der Schwerpunkt soll stattdessen stärker auf Speichern liegen.
Weiter unterstützt werden sollen nach den damaligen Angaben unter anderem besondere Photovoltaikanwendungen wie gebäudeintegrierte Anlagen, Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, Parkplatzüberdachungen, schwimmende Photovoltaik und Anlagen an Lärmschutzwänden.
Damit zeichnet sich ein deutlicher Strategiewechsel ab.
Während der Staat in der ersten Phase des Photovoltaikausbaus vor allem zusätzliche Erzeugungsleistung fördern wollte, soll nun die Integration der inzwischen stark gewachsenen Solarstromproduktion in das Energiesystem stärker in den Mittelpunkt rücken.
Das umstrittene Wettrennen um Fördergeld soll enden
Eine besonders wichtige Änderung betrifft das Verfahren.
Das bisherige Fördersystem wurde immer wieder dafür kritisiert, dass Antragsteller praktisch um Sekunden kämpfen mussten.
Beim zweiten Fördercall 2026 war das verfügbare Förderbudget nach ORF-Angaben innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft. Rund 25.000 Anträge blieben unberücksichtigt. Für den letzten Call 2026 wurden mehr als 30.000 Anträge erwartet.
Das führte zu einer absurden Situation:
Wer eine Förderung wollte, musste nicht nur ein sinnvolles Photovoltaikprojekt planen, sondern beim digitalen Antrag möglichst schnell sein.
Unternehmen entwickelten teilweise sogar Testportale, damit Antragsteller den Ablauf trainieren konnten.
Mit einer sachlichen Auswahl förderwürdiger Projekte hatte dieser Geschwindigkeitswettbewerb zunehmend wenig zu tun.
Genau damit soll künftig Schluss sein.
Antrag möglicherweise erst nach Installation
Nach den bisher vorgestellten Eckpunkten soll das Verfahren deutlich einfacher werden.
Die Regierung hatte bereits angekündigt, dass Förderanträge künftig nach Installation und Rechnungslegung gestellt werden können sollen – ähnlich dem Prinzip des Handwerkerbonus.
Für Verbraucher wäre das grundsätzlich eine erhebliche Veränderung.
Der bisherige Kampf um ein Ticket zu einem exakt vorgegebenen Zeitpunkt könnte entfallen.
Das würde zwar den Stress bei der Antragstellung reduzieren.
Es entsteht aber sofort eine andere entscheidende Frage:
Woher weiß ein Verbraucher vor Auftragserteilung verbindlich, wie hoch seine Förderung später tatsächlich sein wird?
Genau hier wird die konkrete Ausgestaltung des neuen Modells entscheidend.
Photovoltaikbranche fordert Klarheit
Der Bundesverband Photovoltaic Austria begrüßt grundsätzlich die angekündigte Neuausrichtung.
Schon bei den ersten Ankündigungen im August hatte der Verband jedoch deutlich gemacht, dass politische Absichtserklärungen allein nicht ausreichen.
PV&B-Geschäftsführerin Vera Immitzer erklärte damals, entscheidend sei, dass aus der angekündigten Speicheroffensive nun auch konkrete Maßnahmen würden.
Diese Forderung gewinnt jetzt zusätzlich an Bedeutung.
Denn für die Branche beginnt die Planung des Jahres 2027 nicht erst am 1. Januar.
Installationsbetriebe müssen vorher kalkulieren.
Kunden wollen Angebote vergleichen.
Hersteller und Händler müssen Komponenten bestellen.
Projektierer müssen Investitionen planen.
Und Verbraucher müssen wissen, ob sie beispielsweise eine Photovoltaikanlage sofort installieren lassen oder auf die neue Förderung warten sollten.
Dafür braucht es belastbare Regeln.
Eckpunkte sind noch kein vollständiges Förderprogramm
Das Wirtschaftsministerium spricht zwar von einem breiten Konsens über zentrale Eckpunkte.
Das bedeutet jedoch noch nicht, dass sämtliche für Verbraucher und Unternehmen relevanten Förderbedingungen bereits endgültig feststehen.
Genau diese Unterscheidung ist wichtig.
Politisch beschlossen werden kann beispielsweise, intelligente Speicher stärker zu fördern.
Für einen Hauseigentümer stellen sich anschließend aber sehr konkrete Fragen:
Welche Speicher erfüllen die Anforderungen?
Welche technischen Eigenschaften werden vorgeschrieben?
Wie hoch ist die Förderung?
Gibt es einen fixen Betrag pro Kilowattstunde Speicherkapazität?
Gibt es Obergrenzen?
Kann ein bestehender Batteriespeicher erweitert werden?
Wird die Nachrüstung eines Speichers bei einer bereits vorhandenen Photovoltaikanlage gefördert?
Welche Energiemanagementsysteme werden anerkannt?
Welche Nachweise müssen Verbraucher erbringen?
Und vor allem: Ab welchem Datum gelten die neuen Regeln?
Solange solche Punkte nicht abschließend feststehen, bleibt für Verbraucher und Betriebe eine erhebliche Planungsunsicherheit.
Für Verbraucher kann Warten ebenfalls Geld kosten
Dabei wäre es zu einfach, Verbrauchern pauschal zu empfehlen, mit einer Investition bis 2027 zu warten.
Eine Photovoltaikanlage ist keine reine Förderinvestition.
Ihre Wirtschaftlichkeit hängt unter anderem von Anschaffungskosten, Eigenverbrauch, Strompreis, Einspeisevergütung, Finanzierung, Dachausrichtung, Anlagengröße und gegebenenfalls einem Batteriespeicher ab.
Eine geringere oder auslaufende Förderung kann deshalb nicht automatisch bedeuten, dass sich eine Anlage nicht mehr lohnt.
Umgekehrt sollte eine angekündigte Förderung niemals der einzige Grund sein, eine Anlage zu kaufen.
Entscheidend sind die Gesamtkosten und die erwartbaren Einsparungen über die Nutzungsdauer.
Der letzte Fördercall des alten Systems startet jetzt
Für 2026 läuft zunächst noch das bestehende System weiter.
Der dritte Fördercall für Investitionszuschüsse startet am 8. Oktober 2026 um 17 Uhr mit der Ticketziehung.
Ab 9. Oktober um 8 Uhr kann anschließend das Projekt eingereicht werden; der Fördercall läuft bis zum 22. Oktober.
Für diesen Call gelten noch die bisherigen Förderkategorien.
Aktuell werden beispielsweise Anlagen bis zehn kWp mit einem fixen Fördersatz von 150 Euro pro kWp unterstützt.
Bei mehr als zehn bis 20 kWp sind es 140 Euro pro kWp.
Für Anlagen über 20 bis 100 kWp beträgt der höchstzulässige Fördersatz 130 Euro pro kWp, bei Anlagen über 100 kWp 120 Euro pro kWp.
Für förderfähige Speicher werden 150 Euro pro kWh genannt.
Diese Bedingungen betreffen jedoch den Fördercall 2026.
Sie sollten nicht einfach auf das angekündigte Modell für 2027 übertragen werden.
Speicher werden zum Schlüssel der Energiewende
Die stärkere Förderung von Batteriespeichern hat energiewirtschaftlich einen nachvollziehbaren Hintergrund.
Eine Photovoltaikanlage produziert nicht automatisch dann Strom, wenn ein Haushalt ihn benötigt.
Ohne Speicher wird überschüssige Energie ins Netz eingespeist.
Mit einem Batteriespeicher kann ein Teil des Solarstroms beispielsweise am Abend oder in der Nacht genutzt werden.
Noch interessanter wird das System, wenn der Speicher intelligent gesteuert wird.
Dann könnte er perspektivisch nicht nur den Eigenverbrauch erhöhen, sondern auch auf Netzsituationen oder Strompreise reagieren.
Genau solche Funktionen will die Politik stärker berücksichtigen.
„Intelligent“ muss aber klar definiert werden
Für Verbraucher steckt darin ein möglicher Stolperstein.
Wenn künftig „intelligente Speicher“ gefördert werden sollen, muss eindeutig festgelegt werden, was darunter zu verstehen ist.
Ein bloßer Marketingbegriff darf dafür nicht ausreichen.
Verbraucher benötigen nachvollziehbare technische Mindestanforderungen.
Andernfalls könnte ein neuer Markt entstehen, in dem Anbieter Produkte mit dem Hinweis auf vermeintliche Förderfähigkeit verkaufen, obwohl die endgültigen Voraussetzungen noch gar nicht feststehen.
Gerade in der Übergangsphase sollten Interessenten deshalb vorsichtig sein, wenn Verkäufer bereits heute eine bestimmte staatliche Förderung für 2027 als sicher darstellen.
Europäische Komponenten könnten Bonus erhalten
Ein weiterer Bestandteil der geplanten Neuregelung ist ein möglicher Bonus für europäische Wertschöpfung.
Wer bei zentralen Komponenten auf europäische Produktion setzt, soll nach den bisherigen Plänen zusätzlich profitieren können.
Auch hier steckt der entscheidende Punkt im Detail.
Es muss definiert werden, welche Komponenten erfasst werden und wann ein Produkt tatsächlich als europäisch gilt.
Bei Photovoltaikanlagen stammen einzelne Bestandteile häufig aus unterschiedlichen Ländern.
Module, Zellen, Wechselrichter, Batteriespeicher und Steuerungstechnik können völlig unterschiedliche Lieferketten haben.
Für Verbraucher muss deshalb klar erkennbar sein, welche Produkte einen möglichen Bonus tatsächlich erfüllen.
Planungssicherheit ist für beide Seiten entscheidend
Die Forderung der Photovoltaikbranche nach konkreten Informationen ist deshalb nicht nur ein Anliegen der Unternehmen.
Sie betrifft unmittelbar auch Verbraucher.
Ein Installationsbetrieb kann nur dann ein verlässliches Angebot erstellen, wenn er weiß, welche Anforderungen gelten.
Und ein Kunde kann Angebote nur sinnvoll vergleichen, wenn klar ist, welche Förderung tatsächlich berücksichtigt werden darf.
Je länger die endgültigen Bedingungen offenbleiben, desto größer wird das Risiko, dass Angebote mit Annahmen kalkuliert werden, die später nicht eintreten.
Verbraucher sollten Förderung nicht als sicheren Preisnachlass behandeln
Bis die endgültigen Bedingungen des neuen Systems feststehen, sollten Verbraucher deshalb insbesondere bei Angeboten für 2027 genau hinsehen.
Wird eine zukünftige Förderung bereits vom Kaufpreis abgezogen, sollte geklärt werden, wer das Risiko trägt, falls die Förderung niedriger ausfällt oder gar nicht bewilligt wird.
Ebenso wichtig ist die Frage, ob der Vertrag auch ohne Förderung verbindlich bleibt.
Bei größeren Investitionen können solche Klauseln einen erheblichen finanziellen Unterschied ausmachen.
Eine angekündigte politische Förderung ist noch keine individuelle Förderzusage.