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Insolvenzantrag der BKFZ Behinderten- & Kranken-Fahrdienst-Zentrale UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BKFZ Behinderten- & Kranken-Fahrdienst-Zentrale UG (haftungsbeschränkt) mit dem Aktenzeichen 810 IN 52/26 B-12- am 01.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 07.10.2026 veröffentlicht. Der Sitz des Unternehmens ist Frankfurt am Main.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Es kommt dann auch nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Für Betroffene bedeutet das meist: Forderungen müssen außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiterverfolgt werden. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind in solchen Fällen oft gering. Bei einer Insolvenzbekanntmachung wie dieser ist es deshalb wichtig, Unterlagen zu offenen Forderungen aufzubewahren und die eigene Rechtsposition zu prüfen.

Folgen für die Gesellschaft und für Gläubiger

Nach einer Abweisung mangels Masse kann dies regelmäßig zur Auflösung der Gesellschaft führen; später kann auch eine Löschung folgen. Für Gläubiger gibt es in dieser Situation kein reguläres Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter, über den Ansprüche gebündelt geltend gemacht werden könnten. Wer Forderungen gegen das Unternehmen hat, muss deshalb selbst tätig werden und sollte seine Ansprüche sorgfältig dokumentieren.

Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten Belege, Verträge, Rechnungen und sonstige Nachweise sichern. Je nach Lage kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die nächsten Schritte zu klären.

Einordnung der Bekanntmachung

In der amtlichen Veröffentlichung wird ausdrücklich genannt, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BKFZ Behinderten- & Kranken-Fahrdienst-Zentrale UG (haftungsbeschränkt), Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main, am 01.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden ist. Die Veröffentlichung erfolgte durch das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Damit ist zunächst kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Für Gläubiger und Kunden heißt das vor allem: Fristen, Unterlagen und mögliche Ansprüche sollten jetzt besonders aufmerksam geprüft werden.

Was Betroffene jetzt tun können: Alle Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel sichern. Offene Ansprüche selbst prüfen, Forderungen dokumentieren und bei Unsicherheiten rasch Rechtsrat einholen. Wer bereits Geld gezahlt oder eine Leistung noch nicht erhalten hat, sollte die weiteren Schritte zeitnah klären.

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