Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt ihre Methodik zur Berechnung zusätzlicher Eigenmittelempfehlungen für Banken neu auf. Mit einer am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Aufsichtsmitteilung präzisiert die Finanzaufsicht, unter welchen Voraussetzungen Kreditinstitute künftig zusätzliche Eigenmittel vorhalten sollen. Im Mittelpunkt steht ein stärker risikoorientierter Ansatz, der insbesondere kleinere und mittlere Banken von unnötigen aufsichtsrechtlichen Belastungen befreien soll.
Die Neuregelung ist Teil einer umfassenderen Strategie der BaFin, die Bankenaufsicht proportionaler zu gestalten und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Künftig soll nicht mehr jedes am aufsichtlichen Stresstest teilnehmende Institut allein aufgrund der bisherigen Methodik mit einer zusätzlichen Eigenmittelempfehlung rechnen müssen. Entscheidend wird vielmehr sein, wie widerstandsfähig die jeweilige Bank unter den angenommenen Bedingungen einer schweren wirtschaftlichen Krise ist.
Die neue Methodik ist in der Aufsichtsmitteilung 8/2026 (BA) mit dem Titel Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026 beschrieben. Darin erläutert die BaFin sowohl das Verfahren zur Ermittlung der empfohlenen Eigenmittel als auch die Art und Weise, wie die betroffenen Institute über das Ergebnis informiert werden.
Eigenmittel spielen für die Stabilität einer Bank eine zentrale Rolle. Sie dienen dazu, finanzielle Verluste aufzufangen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Belastungen zu stärken. Je solider die Kapitalausstattung eines Instituts ist, desto besser kann es unerwartete Verluste verkraften, ohne unmittelbar in eine existenzbedrohende Situation zu geraten.
Für Banken gelten bereits verbindliche regulatorische Eigenmittelanforderungen. Darüber hinaus kann die Aufsicht im Rahmen ihrer Bewertung eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung aussprechen. Diese soll insbesondere Risiken berücksichtigen, die sich in außergewöhnlichen Belastungssituationen zeigen können.
Dabei ist zwischen verbindlichen Eigenmittelanforderungen und einer aufsichtlichen Eigenmittelempfehlung zu unterscheiden. Eine Eigenmittelempfehlung ist nicht ohne Weiteres mit einer unmittelbar verbindlichen zusätzlichen Kapitalanforderung gleichzusetzen. Sie gibt vielmehr an, welches zusätzliche Kapitalpolster die Aufsicht auf Grundlage ihrer Risikobewertung für angemessen hält.
Mit der neuen Methodik soll diese Empfehlung gezielter an der tatsächlichen Risikosituation eines Instituts ausgerichtet werden.
Grundlage der Bewertung ist der aufsichtliche Stresstest für kleine und mittlere Kreditinstitute, der sogenannte LSI Stresstest. In diesem Verfahren untersucht die Aufsicht, wie sich außergewöhnlich ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen auf die Kapitalausstattung der teilnehmenden Banken auswirken könnten.
Solche Stressszenarien sollen sichtbar machen, ob ein Institut auch unter schwierigen Bedingungen über ausreichende finanzielle Reserven verfügt. Dabei geht es nicht um die Vorhersage einer tatsächlich bevorstehenden Krise, sondern um die Prüfung der Widerstandsfähigkeit unter angenommenen Belastungen.
Nach der neuen Methodik erhalten künftig nur diejenigen Institute eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel, die im Stressszenario bestimmte Kapitalschwellen unterschreiten.
Banken, deren Kapitalausstattung auch unter den simulierten Belastungen oberhalb dieser Schwellen bleibt, sollen demnach keine entsprechende zusätzliche Eigenmittelempfehlung erhalten.
Damit verändert die BaFin den Schwerpunkt ihrer Bewertung. Nicht die bloße Teilnahme am Stresstest ist ausschlaggebend, sondern das konkrete Ergebnis der Risikoprüfung.
Für wirtschaftlich solide aufgestellte Institute kann dies eine spürbare Entlastung bedeuten. Wenn eine Bank selbst unter den angenommenen Krisenbedingungen ausreichend Kapital vorweisen kann, soll sie nicht mit einer zusätzlichen Eigenmittelempfehlung belastet werden, die nach der neuen Risikobewertung nicht erforderlich ist.
Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, bei Instituten mit erkennbaren Schwächen zusätzliche Kapitalpuffer zu empfehlen.
Aus Sicht der Bankenaufsicht soll dadurch eine bessere Balance zwischen Finanzstabilität und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit erreicht werden.
Eine weitere Neuerung betrifft die Transparenz des Verfahrens. Die teilnehmenden Institute sollen bereits beim Ausfüllen der Erhebungsbögen zum Stresstest erkennen können, ob sie voraussichtlich eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten werden.
Damit erhalten die Banken früher Hinweise auf mögliche aufsichtsrechtliche Konsequenzen ihrer Stresstestergebnisse.
Diese frühzeitige Orientierung kann die interne Kapitalplanung erleichtern. Banken müssen ihre Eigenmittelausstattung langfristig steuern und dabei unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.
Wenn bereits während des Erhebungsverfahrens absehbar wird, ob eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung zu erwarten ist, können die Institute ihre Planungen entsprechend ausrichten.
Die BaFin verbindet mit der Neuregelung ausdrücklich das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Aufsicht stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten.
Das ist insbesondere für kleinere und mittlere Banken von Bedeutung. Sie verfügen häufig nicht über dieselben personellen und organisatorischen Ressourcen wie international tätige Großbanken. Aufsichtsrechtliche Verfahren können deshalb einen erheblichen Anteil ihrer internen Kapazitäten beanspruchen.
Eine risikoorientierte Methodik kann dazu beitragen, den Aufwand dort zu konzentrieren, wo aus Sicht der Aufsicht tatsächlich ein zusätzlicher Kapitalbedarf besteht.
Allerdings bedeutet die Reform keineswegs, dass die BaFin generell auf eine strenge Überwachung der Kapitalausstattung verzichtet.
Die verbindlichen regulatorischen Eigenmittelanforderungen bleiben von der beschriebenen Änderung der Methodik für Eigenmittelempfehlungen zu unterscheiden.
Auch die Stresstests behalten ihre Bedeutung als Instrument der Bankenaufsicht. Sie sollen weiterhin aufzeigen, welche Institute unter außergewöhnlichen Belastungen möglicherweise zusätzliche finanzielle Reserven benötigen.
Die neue Vorgehensweise verändert somit vor allem die Frage, wann aus den Ergebnissen eines solchen Stresstests eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung abgeleitet wird.
Für Verbraucher und Bankkunden ist die Entwicklung vor allem im Zusammenhang mit der Stabilität des Finanzsystems interessant.
Eine angemessene Kapitalausstattung der Banken ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Kreditinstitute wirtschaftliche Krisen bewältigen und ihre zentralen Funktionen weiterhin erfüllen können.
Dazu gehören insbesondere die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Verwaltung von Einlagen und die Bereitstellung von Krediten für Unternehmen und private Haushalte.
Wenn Banken über ausreichende Kapitalpuffer verfügen, kann dies ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Schocks erhöhen.
Gleichzeitig können übermäßig hohe oder nicht ausreichend risikoorientierte Kapitalerwartungen die wirtschaftlichen Handlungsspielräume der Institute einschränken.
Die Herausforderung der Bankenaufsicht besteht deshalb darin, zusätzliche Kapitalpuffer dort einzufordern beziehungsweise zu empfehlen, wo sie aus einer nachvollziehbaren Risikobewertung heraus erforderlich erscheinen.
Ob die neue Methodik tatsächlich zu einer messbaren Entlastung des Bankensektors führt, wird sich erst anhand ihrer praktischen Anwendung beurteilen lassen.
Aus der veröffentlichten Mitteilung geht nicht hervor, wie viele Institute künftig keine zusätzliche Eigenmittelempfehlung mehr erhalten werden oder wie stark sich die insgesamt empfohlenen Kapitalpuffer verändern könnten.
Auch konkrete Auswirkungen auf Kreditkonditionen, Bankgebühren oder die Kreditvergabe an Verbraucher lassen sich aus der neuen Methodik nicht unmittelbar ableiten.
Es wäre deshalb verfrüht, aus der Ankündigung bereits günstigere Kredite oder eine generelle Lockerung der Kapitalausstattung deutscher Banken abzuleiten.
Die BaFin betont vielmehr, dass sie die Bankenaufsicht gezielter und proportionaler gestalten möchte.
Rechtlich gilt die neue Methodik für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding Gruppen und gemischte Finanzholding Gruppen, die in den Anwendungsbereich von Paragraf 6d Absatz 1 des Kreditwesengesetzes fallen.
Damit beschränkt sich die Regelung nicht ausschließlich auf einzelne rechtlich selbstständige Banken. Je nach aufsichtsrechtlicher Struktur können auch entsprechende Gruppen erfasst werden.
Für die betroffenen Unternehmen wird entscheidend sein, wie die festgelegten Kapitalschwellen angewendet werden und welche Ergebnisse sich aus den jeweiligen Stressszenarien ergeben.
Die Veröffentlichung der Aufsichtsmitteilung schafft hierfür einen einheitlichen methodischen Rahmen.
Aus Sicht des Anlegerschutzes und der Finanzmarktstabilität ist insbesondere wichtig, dass die neue Risikoorientierung nicht mit einem pauschalen Abbau von Sicherheitsstandards verwechselt wird.
Eine Bank, die im Stresstest keine zusätzliche Eigenmittelempfehlung erhält, ist deshalb nicht automatisch gegen sämtliche wirtschaftlichen Risiken abgesichert.
Stresstests beruhen auf bestimmten Annahmen und Szenarien. Sie können wichtige Schwachstellen sichtbar machen, aber nicht jede denkbare Entwicklung oder jedes Geschäftsrisiko vollständig erfassen.
Ebenso bedeutet eine zusätzliche Eigenmittelempfehlung nicht automatisch, dass ein Institut unmittelbar vor einer Insolvenz steht. Sie kann vielmehr Ausdruck einer vorsorglichen aufsichtsrechtlichen Bewertung sein.
Die Aussagekraft der neuen Methodik liegt deshalb vor allem darin, unterschiedliche Risikoprofile differenzierter zu berücksichtigen.
Für die BaFin ist die Reform ein weiterer Schritt hin zu einer Bankenaufsicht, die ihre Ressourcen gezielter einsetzen und zugleich unnötige Bürokratie vermeiden soll.
Ob dieser Ansatz langfristig erfolgreich ist, hängt davon ab, wie zuverlässig die Stresstests relevante Risiken erfassen und ob die daraus abgeleiteten Eigenmittelempfehlungen eine angemessene Vorsorge gewährleisten.
Die Aufsichtsmitteilung vom 8. Oktober 2026 markiert damit eine Veränderung in der praktischen Bankenaufsicht. Zusätzliche Eigenmittelempfehlungen sollen künftig stärker davon abhängen, ob ein Institut im simulierten Krisenfall bestimmte Kapitalgrenzen unterschreitet.
Für widerstandsfähige Banken eröffnet dies die Aussicht auf geringere aufsichtsrechtliche Belastungen. Für Institute mit erkennbaren Kapitalrisiken bleibt die Möglichkeit zusätzlicher Eigenmittelempfehlungen bestehen.
Die entscheidende Frage wird sein, ob die neue Methodik tatsächlich beides erreicht: eine spürbare Entlastung wirtschaftlich stabiler Institute und eine weiterhin wirksame Absicherung des Bankensystems gegen schwere Krisen.