Eigenkapital sinkt um mehr als 200.000 Euro
Die CEE Windpark Bennigsen GmbH & Co. KG hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 veröffentlicht. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRA 203888 eingetragene Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Bilanzsumme von 5.510.521,27 Euro aus. Ein Jahr zuvor hatte diese noch 5.986.085,72 Euro betragen.
Damit verringerte sich die Bilanzsumme um rund 475.564 Euro beziehungsweise 7,9 Prozent.
Deutlich stärker fiel der Rückgang beim Eigenkapital aus. Dieses sank von 641.026,17 Euro auf 436.580,50 Euro. Innerhalb eines Jahres gingen damit rund 204.446 Euro beziehungsweise 31,9 Prozent des ausgewiesenen Eigenkapitals verloren.
Die Eigenkapitalquote verringerte sich von rund 10,7 Prozent auf nur noch 7,9 Prozent.
Eine solche Entwicklung verdient aus Anlegersicht besondere Aufmerksamkeit. Eigenkapital bildet einen finanziellen Puffer, um wirtschaftliche Verluste aufzufangen. Je geringer dieser Puffer ausfällt, desto stärker können sich unerwartete Belastungen auf die Vermögenslage einer Gesellschaft auswirken.
Allerdings bedeutet eine Eigenkapitalquote von 7,9 Prozent für sich genommen weder Zahlungsunfähigkeit noch eine insolvenzrechtliche Überschuldung. Bei Windparkgesellschaften können langfristige Finanzierungen einen erheblichen Anteil der Kapitalstruktur ausmachen. Entscheidend ist deshalb, ob die Gesellschaft ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen aus den Erträgen des Anlagenbetriebs und den verfügbaren Finanzierungsquellen erfüllen kann.
Bilanzverlust steigt auf mehr als 313.000 Euro
Besonders auffällig ist die Entwicklung des ausgewiesenen Bilanzverlusts.
Dieser erhöhte sich von 109.223,83 Euro zum Jahresende 2024 auf 313.669,50 Euro zum 31. Dezember 2025. Der Anstieg beträgt 204.445,67 Euro.
Damit hat sich der Bilanzverlust innerhalb eines Jahres nahezu verdreifacht.
Die Entwicklung entspricht betragsmäßig exakt dem Rückgang des Eigenkapitals. Während die Kapitalanteile der Kommanditisten mit 3.000 Euro und die Rücklagen mit 747.250 Euro unverändert blieben, erhöhte sich der negative Ergebnisposten entsprechend.
Diese Zahlen zeigen eine deutliche Belastung der bilanziellen Eigenkapitalposition.
Allerdings enthält die Veröffentlichung keine Gewinn- und Verlustrechnung. Deshalb lässt sich nicht abschließend feststellen, wie sich das Jahresergebnis 2025 zusammensetzt und ob der gesamte Anstieg des Bilanzverlusts unmittelbar auf einen Jahresfehlbetrag zurückzuführen ist.
Für eine fundierte Beurteilung wären insbesondere die Umsatzerlöse, die Stromproduktion, die laufenden Betriebskosten, die Abschreibungen und die Finanzierungskosten von Bedeutung.
Ohne diese Informationen bleibt offen, ob die negative Entwicklung vor allem auf schwache Windverhältnisse, höhere Kosten, Finanzierungseffekte oder andere Faktoren zurückzuführen ist.
Bankdarlehen vollständig zurückgezahlt – aber die Schulden sind nicht verschwunden
Ein zentraler Punkt des Jahresabschlusses ist die Umfinanzierung der Gesellschaft.
Im Anhang heißt es ausdrücklich, dass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr 2025 vollständig zurückgezahlt wurden. Die Rückzahlung erfolgte im Zuge einer Umfinanzierung durch die Gesellschafterin.
Auf den ersten Blick könnte die vollständige Ablösung der Bankdarlehen als erhebliche finanzielle Entlastung erscheinen.
Eine solche Bewertung wäre jedoch zu kurz gegriffen.
Denn die bestehenden Finanzierungsverpflichtungen wurden offenbar zumindest teilweise durch eine neue Finanzierung innerhalb der Unternehmensgruppe ersetzt.
Die gesamten Verbindlichkeiten gingen lediglich von 4.841.555,47 Euro auf 4.537.549,90 Euro zurück. Der Rückgang beträgt rund 304.006 Euro beziehungsweise 6,3 Prozent.
Damit bleibt die Gesellschaft weiterhin erheblich fremdfinanziert.
Die Verbindlichkeiten entsprechen rund 82,3 Prozent der Bilanzsumme. Hinzu kommen Rückstellungen und passive latente Steuern.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, dass die Bankdarlehen zurückgezahlt wurden, sondern unter welchen Bedingungen die neue Finanzierung erfolgt.
Mehr als 4,5 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2025 erheblich.
Während sie Ende 2024 noch 2.350.877,69 Euro betrugen, stiegen sie zum 31. Dezember 2025 auf 4.517.161,64 Euro.
Das entspricht einer Zunahme um rund 2,17 Millionen Euro beziehungsweise etwa 92 Prozent.
Damit entfallen inzwischen rund 99,6 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten auf verbundene Unternehmen.
Diese Konzentration ist für Anleger von erheblicher Bedeutung.
Einerseits kann eine konzerninterne Finanzierung Vorteile bieten. Eine Gesellschafterin kann unter Umständen flexibler auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren als ein externer Kreditgeber. Zudem können Laufzeiten und Rückzahlungsmodalitäten an die wirtschaftliche Situation der Projektgesellschaft angepasst werden.
Andererseits entsteht eine starke finanzielle Abhängigkeit von den Entscheidungen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der verbundenen Unternehmen.
Aus dem veröffentlichten Jahresabschluss geht nicht vollständig hervor, wie die einzelnen konzerninternen Verpflichtungen ausgestaltet sind.
Insbesondere fehlen nähere Angaben zu den Zinssätzen, den Rückzahlungsfristen und möglichen Vereinbarungen über die Rangfolge der Forderungen.
Für Anleger wäre es wichtig zu wissen, ob die neue Finanzierungsstruktur die laufende Liquidität tatsächlich entlastet oder lediglich die Gläubigerstruktur verändert.
Neue Darlehensverbindlichkeit gegenüber CEE RF9 Holding
Im Mittelpunkt der Umfinanzierung steht die CEE RF9 Holding S.à r.l.
Nach Angaben im Anhang bestehen gegenüber dieser Gesellschafterin Darlehensverbindlichkeiten von 2.024.192,38 Euro. Im Vorjahr war an dieser Stelle noch kein entsprechender Darlehensbetrag ausgewiesen.
Die neue Finanzierung macht damit einen erheblichen Teil der gesamten Verbindlichkeiten aus.
Bemerkenswert ist zudem die Besicherung des Darlehens.
Der Jahresabschluss erklärt, dass die Finanzierung vollständig durch die Sicherungsübereignung der getätigten Investitionen sowie durch die offene Abtretung der Einspeiseerlöse der finanzierten Windenergieanlage abgesichert ist.
Damit verfügt die Gesellschafterin über Sicherungsrechte an wesentlichen Vermögenswerten und Ertragsansprüchen der Projektgesellschaft.
Eine solche Absicherung ist bei der Finanzierung von Windenergieanlagen grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Sie kann jedoch für die übrigen Kapitalgeber und Beteiligten relevant werden, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten auftreten.
Denn Sicherungsrechte können dazu führen, dass bestimmte Gläubiger vorrangigen Zugriff auf Vermögenswerte oder Zahlungsansprüche erhalten.
Welche konkreten Anlagen und Forderungen von den Sicherheiten erfasst werden und welche weiteren Vereinbarungen bestehen, wird im veröffentlichten Abschluss nicht näher erläutert.
Eigenkapitalpolster wird kleiner
Die Kombination aus sinkendem Eigenkapital, steigendem Bilanzverlust und umfangreichen konzerninternen Verbindlichkeiten macht die Finanzierungsstruktur besonders erklärungsbedürftig.
Zum Jahresende 2025 stehen einem Eigenkapital von rund 436.581 Euro Verbindlichkeiten von rund 4,54 Millionen Euro gegenüber.
Hinzu kommen passive latente Steuern von 491.037,56 Euro und Rückstellungen von 45.353,31 Euro.
Die passiven latenten Steuern ergeben sich laut Anhang insbesondere aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Genannt werden unter anderem abweichende Nutzungsdauern der technischen Anlagen, Unterschiede bei der Bewertung der Rückbaurückstellung sowie weitere steuerliche Bewertungsunterschiede.
Passive latente Steuern sind nicht mit sofort fälligen Steuerzahlungen gleichzusetzen. Sie spiegeln mögliche künftige steuerliche Belastungen aus Bewertungsunterschieden wider.
Dennoch gehören sie zur bilanziellen Gesamtstruktur und sollten bei einer umfassenden Bewertung berücksichtigt werden.
Die geringe Eigenkapitalquote bedeutet, dass zusätzliche Verluste den verbleibenden bilanziellen Puffer weiter reduzieren könnten.
Umso wichtiger ist die Frage, ob der Windpark künftig wieder ausreichende Ergebnisse erwirtschaftet.
Bankguthaben sinken auf rund 522.000 Euro
Die liquiden Mittel der Gesellschaft beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf 521.749,12 Euro.
Im Vorjahr waren es noch 547.568,59 Euro gewesen.
Damit verringerte sich das Bankguthaben um rund 25.819 Euro beziehungsweise 4,7 Prozent.
Zusätzlich weist die Gesellschaft Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von 203.649,93 Euro aus. Im Vorjahr hatte diese Position noch bei 246.526,61 Euro gelegen.
Das gesamte Umlaufvermögen sank somit von rund 794.095 Euro auf 725.399 Euro.
Die vorhandenen Bankguthaben stellen einen wichtigen Liquiditätspuffer dar. Ob dieser für die laufenden Verpflichtungen ausreichend ist, lässt sich aus der veröffentlichten Bilanz allein jedoch nicht beurteilen.
Dafür wären Angaben zu den Fälligkeiten der Darlehen, den laufenden Stromerlösen und den geplanten Tilgungsleistungen erforderlich.
Insbesondere bei einer weitgehend konzernintern finanzierten Gesellschaft hängt die Liquiditätslage auch davon ab, welche Rückzahlungsvereinbarungen mit der Gesellschafterin bestehen.
Sachanlagevermögen geht um rund 415.000 Euro zurück
Das Sachanlagevermögen der Gesellschaft verringerte sich von 5.043.253 Euro auf 4.628.212 Euro.
Der Rückgang beträgt rund 415.041 Euro.
Auch die immateriellen Vermögensgegenstände sanken von 78.720 Euro auf 67.200 Euro.
Die Gesellschaft erklärt im Anhang, dass ihre abnutzbaren Sachanlagen über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben werden. Für immaterielle Vermögensgegenstände gilt eine Nutzungsdauer von 20 Jahren.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2025 nicht vorgenommen.
Der Rückgang des Anlagevermögens ist daher mit den planmäßigen Abschreibungen vereinbar. Er bedeutet nicht automatisch, dass die Windenergieanlagen technisch an Wert verloren haben oder weniger Strom erzeugen können.
Für Anleger bleibt allerdings relevant, welche tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer die Anlagen besitzen und welche Investitionen in den kommenden Jahren erforderlich werden könnten.
Gerade bei langfristig finanzierten Windparks müssen die erwarteten Einnahmen und die verbleibende Nutzungsdauer der Anlagen zueinander passen.
Jährliche Verpflichtungen von rund 366.000 Euro
Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen.
Der Jahresabschluss nennt jährliche Miet- und Pachtzahlungen von 84.000 Euro. Diese Verträge laufen nach den Angaben im Anhang bis 2031.
Für die technische Betriebsführung fallen jährlich 32.000 Euro an. Auch diese Vereinbarung läuft bis 2031.
Hinzu kommt ein Wartungsvertrag mit jährlichen Verpflichtungen von 249.900 Euro, dessen Laufzeit bis 2026 angegeben wird.
Zusammen ergeben sich damit jährliche vertragliche Verpflichtungen von 365.900 Euro, soweit die jeweiligen Verträge im betreffenden Zeitraum bestehen.
Diese Kosten müssen aus den laufenden Einnahmen des Windparks gedeckt werden.
Die Wartungskosten bilden dabei mit knapp 250.000 Euro den größten Einzelposten.
Für Anleger stellt sich die Frage, ob der Wartungsvertrag nach seinem Ablauf im Jahr 2026 verlängert wird und mit welchen Kosten die Gesellschaft künftig rechnet.
Auch die langfristigen Pacht- und Betriebsführungsverträge bis 2031 begrenzen die finanziellen Spielräume, weil die entsprechenden Verpflichtungen unabhängig von kurzfristigen Schwankungen der Stromproduktion bestehen können.
Ohne Angaben zu den jährlichen Umsatzerlösen lässt sich jedoch nicht beurteilen, welchen Anteil diese Kosten an den Einnahmen ausmachen.
Rückstellungen steigen – Rückbau bleibt ein wichtiger Faktor
Die Rückstellungen der Gesellschaft erhöhten sich von 28.038,87 Euro auf 45.353,31 Euro.
Der Anstieg beträgt rund 17.314 Euro beziehungsweise 61,8 Prozent.
Im Anhang erklärt die Gesellschaft, dass Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet wurden und ihre voraussichtliche Restlaufzeit jeweils weniger als ein Jahr beträgt.
Gleichzeitig wird im Abschnitt zu den latenten Steuern ausdrücklich auf Bewertungsunterschiede bei einer Rückbaurückstellung verwiesen.
Daraus ergibt sich eine erklärungsbedürftige Frage: Wie hoch sind die wirtschaftlich erwarteten Rückbaukosten der Windenergieanlagen, und an welcher Stelle der Rechnungslegung werden die entsprechenden Verpflichtungen vollständig abgebildet?
Bei Windenergieprojekten können Rückbauverpflichtungen langfristig eine erhebliche Rolle spielen.
Aus den veröffentlichten Angaben lässt sich jedoch weder die gesamte Höhe einer möglichen Rückbauverpflichtung noch deren konkrete finanzielle Absicherung bestimmen.
Eine nähere Erläuterung wäre deshalb im Interesse der Transparenz sinnvoll.