Die Werbeaktionen der Deutschen Messwesen für intelligente Stromzähler haben bundesweit Diskussionen ausgelöst. Mehrere Stadtwerke kritisieren die Gestaltung der Anschreiben und warnen vor möglichen Missverständnissen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich mit den Angeboten beschäftigt. Auf eine Presseanfrage von verbraucherschutzforum.berlin reagiert das Unternehmen nun mit einer ausführlichen Stellungnahme. Darin weist es die Kritik zurück, erläutert seine Preisgestaltung und wirft einzelnen Stadtwerken eine missverständliche Kommunikation vor.
Die Digitalisierung der Energieversorgung schreitet voran. Intelligente Stromzähler sollen künftig eine wichtige Rolle dabei spielen, den Energieverbrauch transparenter zu machen und Stromnetze effizienter zu steuern. Neben den örtlich zuständigen Messstellenbetreibern drängen zunehmend private Unternehmen auf diesen Markt. Eines davon ist Deutsche Messwesen.
Das Unternehmen wirbt bundesweit für den Einbau intelligenter Messsysteme, die unter anderem bei der Nutzung von Wärmepumpen, Batteriespeichern und privaten Ladestationen für Elektroautos Vorteile bieten können.
Die Werbeschreiben haben allerdings eine öffentliche Diskussion ausgelöst. Verschiedene kommunale Energieversorger veröffentlichten Hinweise an ihre Kunden und stellten klar, dass die Angebote nicht von ihnen stammen und keine Verpflichtung besteht, einen Vertrag mit Deutsche Messwesen abzuschließen.
Die Redaktion von verbraucherschutzforum.berlin hat das Unternehmen deshalb um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt inzwischen vor und ermöglicht eine differenziertere Betrachtung der Vorwürfe.
Deutsche Messwesen gehört zur Enpal-Unternehmensgruppe
Zunächst stellt das Unternehmen seine organisatorische und wirtschaftliche Einordnung klar.
Nach eigenen Angaben ist Deutsche Messwesen eine Endkundenmarke der metrify smart metering GmbH. Metrify wiederum gehört zur Enpal-Unternehmensgruppe, die insbesondere durch ihre Aktivitäten im Bereich Solaranlagen, Batteriespeicher und Energielösungen bekannt geworden ist.
Damit steht hinter dem Angebot eine bereits am Markt tätige Unternehmensstruktur.
Deutsche Messwesen verweist darauf, dass metrify inzwischen mehr als 70.000 Kunden betreue. Nach eigener Darstellung gehöre das Unternehmen damit zu den größeren wettbewerblichen Messstellenbetreibern für intelligente Stromzähler in Deutschland.
Die genannte Kundenzahl stammt aus der Unternehmensstellungnahme und konnte von der Redaktion nicht anhand unabhängiger aktueller Geschäftsdaten bestätigt werden.
Die Markenstruktur ist auch deshalb von Bedeutung, weil die Bezeichnung Deutsche Messwesen in der öffentlichen Diskussion teilweise mit der im Handelsregister eingetragenen DMG Deutsche Messwesen GmbH gleichgesetzt wird.
Die genaue Abgrenzung zwischen der eingetragenen Gesellschaft, der verwendeten Endkundenmarke und dem vertraglich verantwortlichen Messstellenbetreiber sollte anhand der jeweiligen Vertragsunterlagen vorgenommen werden.
Warum Stadtwerke die Werbeschreiben kritisieren
Ausgangspunkt der öffentlichen Diskussion sind Schreiben, mit denen Deutsche Messwesen Haushalte auf die Möglichkeit eines Smart-Meter-Einbaus aufmerksam macht.
Mehrere kommunale Energieversorger haben sich von diesen Werbeaktionen distanziert. Dazu gehören unter anderem die Stadtwerke Bochum, die Stadtwerke Marburg, die Stadtwerke Eutin und die Stadtwerke Northeim.
Die Versorger weisen insbesondere darauf hin, dass die Anschreiben nicht in ihrem Auftrag versendet werden und ein Vertrag mit Deutsche Messwesen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Einzelne Stadtwerke sehen zudem die Gefahr, dass Verbraucher die Werbeschreiben mit einer offiziellen Ankündigung zum gesetzlich vorgesehenen Zählerwechsel verwechseln könnten.
Deutsche Messwesen widerspricht dieser Kritik ausdrücklich.
In der Antwort auf unsere Presseanfrage erklärt das Unternehmen, auf den Werbematerialien werde deutlich darauf hingewiesen, dass Deutsche Messwesen als Marke eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers auftrete.
Eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss werde an keiner Stelle behauptet.
Die entstandenen Irritationen führt das Unternehmen vielmehr teilweise auf die Kommunikation einzelner Stadtwerke zurück. Diese sei aus seiner Sicht nicht immer geeignet gewesen, die tatsächlichen Zusammenhänge verständlich darzustellen.
Damit stehen unterschiedliche Einschätzungen der Kundenansprache gegenüber.
Während mehrere Stadtwerke mögliche Missverständnisse befürchten, hält Deutsche Messwesen seine Informationen für eindeutig.
Ob einzelne Schreiben tatsächlich geeignet sind, bei durchschnittlichen Verbrauchern einen unzutreffenden Eindruck zu erwecken, lässt sich nur anhand ihrer konkreten Gestaltung und des vollständigen Inhalts beurteilen.
Allein aus den veröffentlichten Warnhinweisen ergibt sich noch keine Feststellung eines Rechtsverstoßes.
Verbraucherzentrale Niedersachsen hinterfragt mögliche Einsparungen
Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich mit der Werbung der Deutschen Messwesen beschäftigt.
In einer Veröffentlichung vom 10. Juli 2026 wiesen die Verbraucherschützer darauf hin, dass beworbene Einsparungen bei den Stromkosten nicht automatisch durch den Einbau eines intelligenten Stromzählers entstehen.
Hintergrund sind insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung von Netzentgelten nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Die konkrete finanzielle Entlastung hängt jedoch unter anderem von der Art der Anlage, den technischen Voraussetzungen und dem jeweiligen Netzgebiet ab.
Deutsche Messwesen hält die Kritik an seiner Werbung in diesem Punkt für unbegründet.
Das Unternehmen betont gegenüber verbraucherschutzforum.berlin, dass sich seine Anschreiben ausdrücklich an Hausbesitzer mit Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Wallboxen richten.
Gerade diese Zielgruppe könne nach den gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Die Werbeschreiben würden nach Darstellung des Unternehmens die entsprechenden Rahmenbedingungen zutreffend wiedergeben.
Zudem verweist Deutsche Messwesen auf eine Festlegung der Bundesnetzagentur zur Netzentgeltreduzierung. Diese soll unter anderem dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten intelligenter Messsysteme und notwendiger Steuerungseinrichtungen wirtschaftlich abzufedern.
Die Möglichkeit einer Netzentgeltreduzierung ist gesetzlich vorgesehen. Allerdings setzt ihre tatsächliche Inanspruchnahme die Erfüllung der jeweiligen regulatorischen Voraussetzungen voraus.
Nicht jede technische Anlage begründet automatisch denselben Anspruch. Insbesondere bei Batteriespeichern kommt es auf deren konkrete Eigenschaften und Einordnung als steuerbare Verbrauchseinrichtung an.
Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, ob die beworbenen Einsparungen unter ihren individuellen Bedingungen tatsächlich erreichbar sind.
Deutsche Messwesen erläutert Kosten und Vertragsbedingungen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Presseanfrage betraf die Preise des angebotenen Messstellenbetriebs.
Nach Angaben von Deutsche Messwesen beträgt die jährliche Gebühr für das intelligente Messsystem einschließlich der erforderlichen Steuerungseinrichtung 99 Euro.
Die regulär vorgesehene einmalige Installationsgebühr von 100 Euro entfällt nach Darstellung des Unternehmens im Rahmen der beworbenen Aktion vollständig.
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ergeben sich damit für zwei Jahre laufende Kosten von insgesamt 198 Euro, sofern keine zusätzlichen Entgelte anfallen.
Deutsche Messwesen betrachtet dieses Angebot als besonders wettbewerbsfähig.
Zur Begründung verweist das Unternehmen auf gesetzliche Preisobergrenzen für grundzuständige Messstellenbetreiber.
Bei bestimmten Anlagenkonstellationen können nach der vom Unternehmen angeführten Rechtslage jährlich bis zu 50 Euro für das intelligente Messsystem und weitere 50 Euro für eine Steuerungseinrichtung anfallen.
Zusammen ergibt dies eine mögliche jährliche Belastung von 100 Euro.
Bei einem vorzeitigen Einbau auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich ein einmaliges Entgelt von bis zu 100 Euro vorgesehen sein.
Deutsche Messwesen argumentiert deshalb, das eigene Angebot sei für Hausbesitzer mit den entsprechenden steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wirtschaftlich günstiger.
Diese Einschätzung ist jedoch nicht uneingeschränkt auf jeden Haushalt übertragbar.
Gesetzliche Preisobergrenzen sind Höchstwerte. Sie bedeuten nicht, dass jeder grundzuständige Messstellenbetreiber in jedem Fall den vollständigen Betrag berechnet.
Außerdem hängt der Vergleich davon ab, welche technische Ausstattung tatsächlich erforderlich ist, ob bereits ein Einbautermin vorgesehen ist und welche Leistungen im jeweiligen Angebot enthalten sind.
Das Angebot von Deutsche Messwesen kann somit im Einzelfall einen Preisvorteil bieten. Ob dieser tatsächlich besteht, muss anhand der konkreten Kosten und Vertragsbedingungen geprüft werden.
Kostenloser Einbau bedeutet nicht kostenfreier Messstellenbetrieb
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Versprechen einer kostenlosen Installation.
Deutsche Messwesen erklärt, die einmalige Installationsgebühr im Rahmen seiner Aktion nicht zu erheben.
Damit entfällt nach Unternehmensangaben ein Kostenbestandteil, der bei einem vorzeitigen Einbau auf Kundenwunsch unter bestimmten Voraussetzungen anfallen könnte.
Die laufende Jahresgebühr bleibt davon allerdings unberührt.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass zwar der Einbau kostenlos angeboten werden kann, der anschließende Messstellenbetrieb aber weiterhin mit regelmäßigen Entgelten verbunden ist.
Für einen sachgerechten Vergleich sollte deshalb nicht allein auf die einmaligen Installationskosten geschaut werden.
Entscheidend sind die Gesamtkosten über die vereinbarte Vertragslaufzeit, die enthaltenen Leistungen und gegebenenfalls zusätzliche wirtschaftliche Vorteile.
Gerade bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sollten diese Informationen vor der Beauftragung eindeutig feststehen.
Unternehmen kritisiert das Verhalten etablierter Energieversorger
In seiner Antwort an die Redaktion geht Deutsche Messwesen auch auf die öffentlichen Hinweise der Stadtwerke ein.
Das Unternehmen sieht die Kritik im Zusammenhang mit dem zunehmenden Wettbewerb auf dem Messstellenmarkt.
Nach seiner Darstellung reagieren einige etablierte Marktteilnehmer wenig aufgeschlossen auf neue Anbieter.
Deutsche Messwesen verweist darauf, dass private Messstellenbetreiber den Wettbewerb fördern und Verbrauchern zusätzliche Wahlmöglichkeiten eröffnen können.
Tatsächlich verändert sich der Markt durch die gesetzlich vorgesehene Digitalisierung der Energieversorgung.
Während bisher vor allem die örtlich zuständigen Unternehmen den Messstellenbetrieb organisierten, können Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch wettbewerbliche Anbieter beauftragen.
Dadurch entstehen neue Preis- und Leistungsmodelle.
Allerdings lässt sich aus dem bestehenden Wettbewerbsverhältnis nicht automatisch ableiten, dass die Warnhinweise kommunaler Energieversorger unbegründet sind oder ausschließlich wirtschaftlichen Interessen dienen.
Umgekehrt bedeutet ein kritischer Hinweis eines Stadtwerks nicht, dass ein privater Wettbewerber unzulässig handelt.
Für die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung kommt es auf die konkreten Aussagen, Vertragsbedingungen und überprüfbaren Umstände an.
Verbraucherzentrale und Deutsche Messwesen bleiben unterschiedlicher Meinung
Auch gegenüber der Verbraucherzentrale Niedersachsen hält das Unternehmen an seiner Position fest.
Deutsche Messwesen verweist darauf, dass die aktualisierten Verbraucherinformationen im Wesentlichen dieselben gesetzlichen Voraussetzungen erläuterten, die auch in den eigenen Werbeschreiben dargestellt würden.
Die angedeutete Kritik könne das Unternehmen deshalb nicht nachvollziehen.
Die Verbraucherzentrale verfolgt mit ihren Hinweisen allerdings das Ziel, Verbraucher vor wirtschaftlichen Fehlentscheidungen zu schützen.
Dazu gehört insbesondere die Aufklärung darüber, dass mögliche Einsparungen bei den Netzentgelten an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind und nicht allein durch die Installation eines Smart Meters entstehen.
Beide Positionen müssen deshalb nicht zwangsläufig in einem vollständigen sachlichen Widerspruch stehen.
Ein Anbieter kann über gesetzlich vorgesehene Einsparmöglichkeiten informieren, während Verbraucherschützer gleichzeitig darauf hinweisen, dass diese Möglichkeiten nicht für jeden Haushalt in gleicher Weise gelten.
Entscheidend ist letztlich, wie verständlich und vollständig die entsprechenden Bedingungen gegenüber den angesprochenen Verbrauchern dargestellt werden.
Was Verbraucher vor einem Vertragsabschluss wissen sollten
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, einen Vertrag mit Deutsche Messwesen abzuschließen.
Zwar schreibt das Messstellenbetriebsgesetz für bestimmte Verbrauchs- und Anlagenkonstellationen den Einbau intelligenter Messsysteme vor.
Die gesetzliche Einbaupflicht ist jedoch von der freiwilligen Entscheidung für einen bestimmten wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu unterscheiden.
Wer ein entsprechendes Werbeschreiben erhält, sollte zunächst prüfen, ob der bisherige Messstellenbetreiber bereits einen Austausch vorgesehen hat.
Anschließend empfiehlt sich ein Vergleich der laufenden Entgelte, etwaiger Installationskosten und angebotener Zusatzleistungen.
Besondere Bedeutung haben dabei die tatsächlichen Voraussetzungen für eine mögliche Netzentgeltreduzierung.
Hausbesitzer mit Wärmepumpen, Wallboxen oder geeigneten Batteriespeichern sollten klären, welche Regelungen für ihre Anlagen gelten und ob sich durch einen vorzeitigen Einbau wirtschaftliche Vorteile ergeben.
Darüber hinaus sollten Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsbedingungen und mögliche weitere Kosten berücksichtigt werden.
Bei online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verbraucherverträgen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht bestehen.
Wer Zweifel an einem Vertrag oder der Darstellung eines Angebots hat, kann sich an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Rechtsberatung wenden.
Die Stellungnahme schafft Klarheit, beantwortet aber nicht jede Frage
Die ausführliche Antwort von Deutsche Messwesen auf unsere Presseanfrage liefert wichtige zusätzliche Informationen.
Insbesondere die Einordnung als Endkundenmarke der metrify smart metering GmbH innerhalb der Enpal-Unternehmensgruppe trägt dazu bei, die Unternehmensstruktur verständlicher zu machen.
Auch die Angaben zu den Preisen, den angesprochenen Zielgruppen und den gesetzlichen Grundlagen möglicher Netzentgeltreduzierungen ermöglichen eine sachlichere Bewertung des Angebots.
Gleichzeitig bleiben unterschiedliche Auffassungen über die Gestaltung der Werbeschreiben bestehen.
Während verschiedene Stadtwerke und die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf mögliche Missverständnisse beziehungsweise wirtschaftliche Einschränkungen hinweisen, sieht Deutsche Messwesen seine Kundeninformationen als eindeutig und sachlich zutreffend an.
Eine abschließende rechtliche Bewertung einzelner Werbeschreiben ergibt sich daraus nicht.
Ebenso wenig lassen die bisherigen Erkenntnisse eine pauschale Aussage darüber zu, dass das Angebot grundsätzlich überteuert oder für Verbraucher wirtschaftlich nachteilig wäre.
Fazit von verbraucherschutzforum.berlin: Entscheidend sind Transparenz und Vergleichbarkeit
Die Auseinandersetzung um die Deutsche Messwesen verdeutlicht die Herausforderungen eines Marktes, in dem gesetzliche Digitalisierungsvorgaben und privatwirtschaftliche Angebote zunehmend zusammentreffen.
Für Verbraucher können wettbewerbliche Messstellenbetreiber durchaus Vorteile bieten. Dazu gehören ein möglicherweise schnellerer Einbau, zusätzliche Dienstleistungen und unter bestimmten Voraussetzungen günstigere Gesamtkosten.
Deutsche Messwesen hat gegenüber unserer Redaktion erläutert, wie das Unternehmen sein Angebot positioniert und warum es die öffentliche Kritik zurückweist.
Die Stellungnahme ist ein wichtiger Bestandteil einer ausgewogenen Berichterstattung.
Dennoch bleibt die Frage berechtigt, ob Verbraucher anhand der Werbeschreiben sämtliche Voraussetzungen, Kosten und Vertragsfolgen ausreichend erkennen können.
Die öffentliche Kritik mehrerer Stadtwerke und die Hinweise der Verbraucherzentrale Niedersachsen sollten daher ebenso berücksichtigt werden wie die Einwände des Unternehmens.
Unsere redaktionelle Bewertung lautet: Der Wettbewerb um intelligente Stromzähler ist grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend ist jedoch, dass Verbraucher freiwillige kommerzielle Angebote eindeutig erkennen und deren wirtschaftlichen Nutzen realistisch einschätzen können.
Wer sich für Deutsche Messwesen interessiert, sollte deshalb weder aufgrund öffentlicher Warnungen vorschnell von einem Angebot Abstand nehmen noch allein wegen beworbener Einsparungen einen Vertrag abschließen.
Ein sorgfältiger Vergleich bleibt der beste Weg zu einer fundierten Entscheidung.
Die Deutsche Messwesen hat ihre Position gegenüber verbraucherschutzforum.berlin ausführlich dargestellt. Damit können Leser die unterschiedlichen Standpunkte nun auf einer breiteren Informationsgrundlage einordnen.