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CUD GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen: DIM design innovation movement GmbH aus Dortmund
Insolvenzgericht weist Antrag gegen G.T.W. Service UG mangels Masse ab

Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen: DIM design innovation movement GmbH aus Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DIM design innovation movement GmbH mit Beschluss vom 6. Oktober 2026 mangels Masse abgewiesen. Grundlage der Entscheidung war, dass nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 37698 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in Dortmund. Als Geschäftsanschrift ist Altwickeder Hellweg 243, 44149 Dortmund, verzeichnet. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch den Geschäftsführer Fuat Sarioglu mit einer Anschrift in Bergkamen.

Unternehmensgegenstand

Nach der amtlichen Bekanntmachung war der Geschäftszweig der Gesellschaft die Durchführung von Werbemaßnahmen jeglicher Art. Damit war das Unternehmen im Bereich Marketing und Werbung tätig.

Hintergrund des Verfahrens

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 19. März 2026 von der Schuldnerin selbst gestellt worden und ging am 23. März 2026 beim Gericht ein. Nach Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Masse nicht ausreichte, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. Deshalb wurde der Antrag abgewiesen.

Bedeutung der Abweisung mangels Masse

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil die voraussichtlichen Verfahrenskosten nicht gedeckt sind. Für das betroffene Unternehmen ist das ein schwerwiegender Schritt, da damit keine geordnete Abwicklung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens stattfindet.

Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren festgestellt und verteilt werden. Für das Unternehmen selbst ist die Entscheidung ein deutliches Zeichen wirtschaftlicher Zahlungsunfähigkeit oder einer fehlenden finanziellen Grundlage für ein geordnetes Verfahren.

Einordnung

Die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 6. Oktober 2026 zeigt, dass bei der DIM design innovation movement GmbH keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr vorhanden waren, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Damit endet das Verfahren bereits im Stadium der Eröffnung.

Die Bekanntmachung ist ein formeller Hinweis des Gerichts und dokumentiert den rechtlichen Status des Unternehmens zum Zeitpunkt der Entscheidung.

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