Das Insolvenzgericht Eschwege hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der CMT automotive UG haftungsbeschränkt mit Sitz in Sontra mangels Masse abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 2. Oktober 2026 zurückgewiesen, weil nicht genügend Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffen ist die CMT automotive UG haftungsbeschränkt, die unter der Anschrift Seegel 2 in 36205 Sontra geführt wird. Im Handelsregister ist das Unternehmen beim Amtsgericht Eschwege unter der Nummer HRB 3220 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Marcel Sellesk.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, bedeutet das in der Regel, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Das Gericht eröffnet das Verfahren dann nicht. Für das Unternehmen ist das ein schwerwiegendes Signal, weil eine geordnete Sanierung oder Abwicklung über ein reguläres Insolvenzverfahren in diesem Fall nicht mehr stattfindet.
Die Entscheidung nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung zeigt, dass selbst die Mindestvoraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens nicht erfüllt waren. Gläubiger müssen ihre Forderungen daher auf anderem Wege verfolgen, soweit dies rechtlich und wirtschaftlich noch möglich ist.
Rechtlicher Hintergrund
Die Abweisung mangels Masse ist eine formelle Entscheidung des Insolvenzgerichts. Sie trifft keine Aussage darüber, wie hoch die offenen Forderungen gegen das Unternehmen sind, sondern nur darüber, dass kein ausreichendes frei verfügbares Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Für die CMT automotive UG bedeutet die Entscheidung, dass der Insolvenzantrag zwar gestellt, das Verfahren jedoch nicht eröffnet wurde. Damit endet das Verfahren an dieser Stelle zunächst ohne Insolvenzverwaltung und ohne die mit einer Verfahrenseröffnung verbundenen weiteren Schritte.
Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger
Für die Gesellschaft kann eine solche Entscheidung erhebliche praktische Folgen haben. Der Geschäftsbetrieb ist häufig bereits zuvor stark eingeschränkt oder faktisch zum Erliegen gekommen. Beschäftigte, Geschäftspartner und Gläubiger stehen dann vor der Situation, dass Forderungen ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren individuell geltend gemacht werden müssen.
Ob und in welchem Umfang noch Vermögenswerte vorhanden sind, ergibt sich aus der Bekanntmachung nicht. Ebenso lässt sich aus der Entscheidung allein nicht ableiten, ob das Unternehmen seinen Betrieb fortführt oder ob weitere rechtliche Schritte folgen.
Einordnung des Falls
Der Fall der CMT automotive UG haftungsbeschränkt reiht sich in jene Unternehmensverfahren ein, bei denen bereits vor einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens klar wird, dass die vorhandenen Mittel nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen. Für Betroffene ist eine solche Abweisung häufig der letzte formale Schritt vor einer wirtschaftlichen Beendigung des Unternehmens.
Die amtliche Veröffentlichung vom 7. Oktober 2026 dokumentiert damit einen entscheidenden Einschnitt für die Firma aus Sontra. Mit der Abweisung mangels Masse ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden.