Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vetter’s Bauelemente GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36v IN 5375/10 geführt.
Die Gesellschaft hatte ihren Sitz im Orchideenweg 103 in 12357 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 61285 eingetragen. Vertreten wurde das Unternehmen durch den Geschäftsführer Thilo Vetter.
Handel mit Baustoffen und Bauelementen
Gegenstand des Unternehmens war der Handel mit Bauelementen und Baustoffen. Damit war die Gesellschaft im Bereich des Bauhandels tätig. Welche konkreten Produkte zuletzt vertrieben wurden, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Nachtragsverteilung im Mai 2026 angeordnet
Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete die Nachtragsverteilung mit Beschluss vom 20. Mai 2026 an. Eine Nachtragsverteilung kommt in Betracht, wenn nach der Aufhebung oder dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte festgestellt werden oder nachträglich Geld für die Insolvenzmasse verfügbar wird.
Die aktuelle Bekanntmachung bedeutet daher weder die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens noch eine erneute Insolvenz der Vetter’s Bauelemente GmbH. Sie betrifft ausschließlich die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für die angeordnete Nachtragsverteilung.
Der Name des mit der Nachtragsverteilung beauftragten Insolvenzverwalters wird in der aktuellen Veröffentlichung nicht genannt.
Konkrete Vergütung nicht veröffentlicht
Das Amtsgericht setzte die Vergütung nach § 6 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung fest. Berücksichtigt wurden außerdem die erstattungsfähigen Auslagen gemäß § 8 InsVV und die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent nach § 7 InsVV.
Die genaue Höhe der Vergütung, der Auslagen und des Gesamtbetrags wurde nicht veröffentlicht. Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss und die Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Beschwerde oder Erinnerung möglich
Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro, kann gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg oder beim Landgericht Berlin II eingelegt werden.
Wird der Beschwerdewert von 300 Euro nicht überschritten, kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Einreichung nicht.
Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg datiert vom 20. August 2026.