Das Amtsgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BN Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Mühltal abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde das Verfahren am 1. Oktober 2026 mangels Masse nicht eröffnet. Die Veröffentlichung erfolgte am 2. Oktober 2026.
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung bedeutet, dass für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens kein ausreichendes Vermögen beziehungsweise keine hinreichende Insolvenzmasse vorhanden war. In solchen Fällen kann das Gericht das Verfahren ablehnen, weil die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens nicht gedeckt wären.
Betroffenes Unternehmen
Betroffen ist die BN Dienstleistungs GmbH mit Sitz in der Ludwigstraße 26 in 64367 Mühltal. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 104909 eingetragen. Als Vertreter wird in der Bekanntmachung Hans-Ulrich Fornalski in seiner Funktion als Liquidator genannt.
Rechtliche Einordnung
Die Abweisung mangels Masse ist keine reguläre Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sondern eine gerichtliche Feststellung, dass die finanziellen Mittel für ein solches Verfahren fehlen. Für das Unternehmen kann dies weitreichende Folgen haben, da eine geordnete Abwicklung über das Insolvenzverfahren unterbleibt.
Mit der Veröffentlichung der Entscheidung wird der Vorgang öffentlich bekannt gemacht. Für Gläubiger kann dies ein Hinweis darauf sein, dass die Durchsetzung offener Forderungen erschwert oder wirtschaftlich kaum noch sinnvoll sein kann.
Zusammenfassung
Im Fall der BN Dienstleistungs GmbH hat das Insolvenzgericht Darmstadt den Insolvenzantrag am 1. Oktober 2026 wegen fehlender Masse abgewiesen. Damit kam es nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.