Die VeAn GmbH mit Sitz in Berlin ist nach der amtlichen Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Charlottenburg dem Geschäftszweig Tattoo und Piercing zuzuordnen. Nach den öffentlich zugänglichen Angaben auf der Firmenwebsite und in den AGB des Unternehmens bietet VeAn unter dem Namen „VEAN TATTOO“ Dienstleistungen rund um Tätowierungen und Piercings an; genannt werden dort außerdem Laser-Tattooentfernung, der Verkauf von Geschenkgutscheinen und Ausbildungskurse. Der Registereintrag HRB 200192 bestätigt die Einordnung als GmbH am Standort Berlin. Soweit ersichtlich, handelt es sich also um ein Unternehmen aus dem Körperkunst- und Studiobereich.
Was das Insolvenzverfahren bedeutet
Am 02.10.2026 wurde bekannt gemacht, dass das Verfahren über das Vermögen der VeAn GmbH unter dem Aktenzeichen 3618 IN 2113/26 beim Insolvenzgericht Charlottenburg geführt wird und mit dem führenden Verfahren 3618 IN 6357/26 verbunden worden ist. Das bedeutet für Laien zunächst: Das Gericht hat Sicherungsmaßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens getroffen, um das Vermögen der Firma zu schützen und geordnete Abläufe sicherzustellen. Solche Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft oder unkontrolliert verbraucht werden, bevor geklärt ist, wie das Verfahren weitergeht. Die Veröffentlichung wird künftig nur noch unter dem führenden Verfahren 3618 IN 6357/26 erfolgen.
Wichtig ist: Eine solche Bekanntmachung ist kein automatischer Nachweis von Schuld oder Betrug. Sie zeigt aber, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens rechtlich unter besonderer Aufsicht steht. Für Kunden kann das bedeuten, dass bereits bezahlte Leistungen, Gutscheine oder Vorauszahlungen im Einzelfall gefährdet sind oder nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden. Für Gläubiger bedeutet es, dass offene Forderungen grundsätzlich beim Verfahren angemeldet werden müssen und später nur nach den insolvenzrechtlichen Regeln geprüft werden. Auch laufende Verträge können betroffen sein; ob und wie sie fortgeführt werden, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Belege sichern, also Rechnungen, Verträge, Gutscheine, E-Mails und Zahlungsnachweise sammeln. Wer Forderungen gegen die VeAn GmbH hat, sollte die weiteren Veröffentlichungen zum führenden Verfahren 3618 IN 6357/26 beobachten und prüfen, ob eine Forderungsanmeldung nötig wird. Wer einen Termin, eine Behandlung oder eine Gutscheineinlösung geplant hatte, sollte sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen, sondern den aktuellen Stand schriftlich klären. Bei Unsicherheit kann eine Schuldner- oder Verbraucherberatung helfen.
Für die Rechtsklarheit ist außerdem wichtig: Die Firma wird im Registerportal als GmbH geführt; im Insolvenzkontext zählt aber vor allem, was das Insolvenzgericht in den amtlichen Bekanntmachungen mitteilt. Solange keine weiteren gerichtlichen Mitteilungen vorliegen, bleibt offen, wie das Verfahren im Detail ausgeht. Sicher ist nur: Der Firmensitz ist Berlin, und die aktuelle Veröffentlichung stammt vom 02.10.2026.