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SHAB-Check September 2026: Diese Schweizer Unternehmensmeldungen sollten Anleger und Verbraucher kennen

Elionas (CC0), Pixabay

Wer wissen will, was wirtschaftlich bei Schweizer Unternehmen tatsächlich passiert, sollte nicht nur Pressemitteilungen und Unternehmenswebseiten lesen.

Eine der wichtigsten Quellen ist das Schweizerische Handelsamtsblatt, kurz SHAB. Dort werden Konkurse, Schuldenrufe, Nachlassverfahren, Liquidationen und zahlreiche gesellschaftsrechtliche Veränderungen amtlich veröffentlicht.

Das Verbraucherschutzforum Berlin hat die seit dem 1. September 2026 veröffentlichten Meldungen mit besonderem Blick auf Verbraucher und Anleger ausgewertet.

Die Dimension ist erheblich.

Nach einer laufenden Auswertung der amtlichen SHAB- und Zefix-Daten hatten im September 2026 bis zum bisherigen Datenstand bereits 20.376 Schweizer Unternehmen mindestens eine Handelsregisterpublikation. Bei 1.206 Unternehmen erschienen Konkurs-Publikationen, bei 2.121 Unternehmen Auflösungs- oder Liquidationsmeldungen. Da der September noch nicht abgeschlossen ist, handelt es sich um vorläufige Zahlen. Außerdem bedeutet eine „Konkurs-Publikation“ nicht zwangsläufig, dass der Konkurs gerade im September eröffnet wurde; darunter können beispielsweise auch spätere Verfahrensschritte fallen.

Gerade deshalb muss man die einzelnen Meldungen lesen – und nicht lediglich nach dem Wort „Konkurs“ suchen.

Bei unserer Auswertung fallen einige Vorgänge besonders auf.

FlowBank: Für Anleger und ehemalige Kunden weiterhin einer der wichtigsten Schweizer Konkursfälle

Ganz oben auf der Liste steht weiterhin die FlowBank SA in Liquidation.

Die Genfer Bank befindet sich bereits im Konkursverfahren. Am 25. September 2026 veröffentlichte die FINMA eine neue Mitteilung an die Gläubiger.

Der Liquidator Walder Wyss informierte darüber, dass eine weitere Zirkularmitteilung zur Verwertung von Vermögenswerten veröffentlicht worden sei. Konkret geht es unter anderem um Quellcode, technische Dokumentationen sowie Entwicklungs- und Deployment-Komponenten der früheren Trading- und E-Banking-Plattformen, Anwendungen, APIs und internen Werkzeuge. Kunden-, Mitarbeiter- und Gegenparteidaten seien ausdrücklich ausgenommen.

Für dieses konkret beschriebene Paket wird in der Mitteilung ein Gesamtverkaufspreis von 50.000 Schweizer Franken genannt.

Wichtig ist die Einordnung: Die Meldung bedeutet nicht, dass die gesamte IT oder gar die ehemalige Bank lediglich 50.000 Franken wert gewesen sei. Es geht um ein bestimmtes, vom Liquidator definiertes Paket von Vermögenswerten.

Für ehemalige FlowBank-Kunden und Gläubiger zeigt die Meldung aber, dass die Verwertung der Konkursmasse weiterläuft. Wer noch Ansprüche im Verfahren hat, sollte die Veröffentlichungen des Liquidators und der FINMA deshalb weiterhin eng verfolgen.

ACRON Sun City Senior Living AG: Für Anleger besonders interessant – aber kein Konkurs

Eine der aus Anlegersicht interessantesten September-Veröffentlichungen betrifft die ACRON Sun City Senior Living AG in Liquidation.

Am 8. September 2026 erschien ein Liquidationsschuldenruf. Gläubiger der Gesellschaft wurden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Die publizierte Frist läuft bis zum 8. Oktober 2026.

Hier ist eine wichtige Klarstellung erforderlich:

Bei diesem Vorgang handelt es sich nach den vorliegenden Registerinformationen nicht um eine Konkurseröffnung.

Die Gesellschaft war bereits aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung vom 7. Juli 2026 freiwillig aufgelöst worden. Der Schuldenruf gehört zum Liquidationsverfahren.

Warum ist diese Meldung trotzdem für Anleger besonders relevant?

Weil ACRON die Gesellschaft ausdrücklich als Investmentgesellschaft für das US-Senior-Living-Projekt „The Hacienda at Georgetown“ in Texas eingesetzt hatte.

In eigenen ACRON-Unterlagen wurde das Projekt mit insgesamt 230 Senior-Living-Einheiten beschrieben. Noch in einer ACRON-Veröffentlichung wurde die ACRON Sun City Senior Living AG als Investmentgesellschaft für dieses Projekt aufgeführt.

Noch deutlicher sind ältere ACRON-Unterlagen aus der Vermarktungsphase: Danach konnten sich qualifizierte Investoren aus der Schweiz und der Europäischen Union an der ACRON Sun City Senior Living AG beteiligen. Auch eine Anleihe wurde angeboten; für diese wurde eine Mindestzeichnung von 150.000 US-Dollar genannt.

Damit ist der aktuelle Schuldenruf keineswegs nur eine uninteressante Registerformalität.

Anleger, Anleihegläubiger und andere Anspruchsberechtigte sollten prüfen, ob sie Forderungen unmittelbar gegen die Gesellschaft besitzen und ob diese ordnungsgemäß im Liquidationsverfahren berücksichtigt sind.

Gleichzeitig wäre es falsch, aus dem Begriff „in Liquidation“ ohne weitere Tatsachen eine Insolvenz abzuleiten.

SPICA Holding AG: Nachlassstundung bis März 2027 verlängert

Auch bei der SPICA Holding AG aus Merenschwand gibt es eine wichtige September-Entwicklung.

Das Bezirksgericht Muri hat die bereits bestehende Nachlassstundung um weitere sechs Monate verlängert. Die Verlängerung läuft vom 14. September 2026 bis zum 14. März 2027. Die entsprechende SHAB-Publikation erfolgte am 16. September.

Die Gesellschaft hatte bereits zuvor erklärt, das Verfahren mit einer Sanierung nach Art. 296a des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechts abschließen zu wollen. Als Sachwalterin ist BachmannPartner AG eingesetzt.

SPICA ist keine gewöhnliche Handwerksgesellschaft. Ihr Unternehmenszweck umfasst unter anderem das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen sowie Finanzierungen.

Für Gläubiger bedeutet die Verlängerung vor allem eines:

Die wirtschaftliche Restrukturierung ist noch nicht abgeschlossen.

Eine Nachlassstundung ist nicht mit einem Konkurs gleichzusetzen. Sie soll gerade die Möglichkeit eröffnen, eine Sanierung oder einen Nachlassvertrag zu erreichen. Für Gläubiger ist dennoch entscheidend, Fristen und Mitteilungen der Sachwalterin zu verfolgen.

PRfact AG: Auch hier läuft das Nachlassverfahren weiter

Ebenfalls verlängert wurde die Nachlassstundung der Zürcher PRfact AG.

Das Bezirksgericht Zürich verlängerte die definitive Nachlassstundung um zwei Monate. Sie läuft nun bis zum 5. November 2026. Die entsprechende Veröffentlichung erschien am 2. September im SHAB; als Sachwalter ist Rechtsanwalt Jean-Michel Kunz von ib legal AG eingesetzt.

Auch hier gilt: Eine Nachlassstundung ist noch kein Konkurs.

Für Geschäftspartner und Gläubiger ist sie aber ein deutliches Signal, bestehende Forderungen, Vertragsverhältnisse und Fristen aufmerksam zu überwachen.

Gesundheitsversorgung Oberengadin: Gericht entzieht der Stiftung die Geschäftsführungsbefugnis

Von besonderer Verbraucherrelevanz ist die Entwicklung bei der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin in Samedan.

Die Stiftung befindet sich bereits in einem Nachlassverfahren.

Am 14. September 2026 wurde im SHAB ein ungewöhnlich weitgehender gerichtlicher Schritt bekannt gemacht:

Das Regionalgericht Maloja entzog der Schuldnerin die Geschäftsführungsbefugnis. Die entsprechende Zeichnungsberechtigung wurde aus dem Handelsregister entfernt. Die Geschäftsführungsbefugnis mit Einzelzeichnungsrecht wurde stattdessen auf Jürg Girschweiler als Mandatsleiter der Sachwalterin übertragen.

Bereits zuvor waren Gläubiger im Nachlassverfahren zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert worden.

Die Stiftung ist im Gesundheits- beziehungsweise Pflegebereich tätig. Deshalb ist der Vorgang nicht nur für klassische Unternehmensgläubiger relevant.

Allerdings wäre es falsch, aus dem gerichtlichen Eingriff unmittelbar auf eine Einstellung der Versorgung oder Schließung von Einrichtungen zu schließen. Dafür liefert die SHAB-Meldung keinen Beleg.

Sie dokumentiert jedoch, dass das Gericht die operative Kontrolle im laufenden Nachlassverfahren erheblich eingeschränkt hat.

Halter & Partner Invest AG: Finanz- und Investitionsvermittlung – Konkurs mangels Aktiven eingestellt

Ein weiterer auffälliger Name ist die Halter & Partner Invest AG in Liquidation aus Zug.

Der Unternehmenszweck umfasste nach den Registerangaben unter anderem die Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Investitionen aller Art, einschließlich Beteiligungen an nicht börsenkotierten und börsenkotierten Unternehmen.

Am 7. September 2026 wurde im Handelsregister veröffentlicht, dass das Konkursverfahren durch einen Entscheid des Kantonsgerichts Zug mangels Aktiven eingestellt worden war.

Der eigentliche Einstellungsentscheid stammt bereits vom 13. Juli 2026. Im Juli war Gläubigern noch die Möglichkeit eingeräumt worden, gegen einen Kostenvorschuss von 3.500 Franken die Durchführung des Konkursverfahrens zu verlangen. Die September-Publikation dokumentiert den weiteren registerrechtlichen Stand.

Gerade bei einem Unternehmen, dessen Zweck ausdrücklich die Vermittlung von Investitionen und Finanzdienstleistungen umfasst, ist ein mangels Aktiven eingestelltes Konkursverfahren für ehemalige Kunden und Geschäftspartner besonders beachtenswert.

Öffentlich belegt ist damit allerdings nicht, wie viele private Anleger tatsächlich Forderungen besitzen oder welche Summen betroffen sind.

PHAROS FINANCIAL SERVICES: Konkurs mangels Aktiven suspendiert

Auch im Finanzdienstleistungsbereich fällt die PHAROS FINANCIAL SERVICES Sàrl en liquidation aus Sion auf.

Die Gesellschaft wird dem Bereich Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute zugeordnet.

Am 24. September wurde im Handelsregister vermerkt, dass das zuständige Gericht den Konkurs am 18. September mangels Aktiven suspendiert hatte. Eine entsprechende Veröffentlichung über die Einstellung des Konkursverfahrens folgte ebenfalls.

Auch hier gilt: Aus dem Firmennamen beziehungsweise Unternehmensgegenstand allein darf nicht abgeleitet werden, dass Privatkunden oder Anleger Geld verloren haben.

Für Personen, die tatsächlich Forderungen gegen die Gesellschaft besitzen, ist eine Einstellung mangels Aktiven jedoch ein besonders ernst zu nehmendes Signal.

Swiss Architektur Holding AG: Konkurs im September eröffnet

Am 17. September 2026 eröffnete das Bezirksgericht Höfe den Konkurs über die Swiss Architektur Holding AG aus Freienbach. Die entsprechende Handelsregisterpublikation erschien am 23. September. Die Gesellschaft wird in den Registerdaten dem Bereich der übrigen Finanzinstitutionen zugeordnet.

Auch bei diesem Fall sollte zunächst geprüft werden, wer tatsächlich Vertragspartner der Gesellschaft war und ob Forderungen bestehen.

Der Firmenname allein ist kein Beleg dafür, dass etwa Immobilienkäufer oder private Anleger betroffen sind.

Accell Suisse AG: Konkurs im Schweizer Fahrradgeschäft

Deutlich unmittelbarer ist die mögliche Verbraucherrelevanz bei der Accell Suisse AG in Liquidation.

Das Unternehmen war seit Jahrzehnten eingetragen und im Konsumgüterhandel tätig. Der Unternehmenszweck umfasste den Bereich Fahrräder und Fahrradzubehör.

Am 17. September 2026 veröffentlichte das Konkursamt Obwalden den Schuldenruf. Der Konkurs war bereits am 18. August eröffnet worden und wird im summarischen Verfahren durchgeführt.

Für Verbraucher bedeutet das nicht automatisch, dass etwa jeder Käufer eines von der Gesellschaft vertriebenen Fahrrads nun einen Anspruch im Konkursverfahren besitzt.

Entscheidend ist immer der tatsächliche Vertragspartner.

Wer jedoch unmittelbar gegenüber der Accell Suisse AG noch Ansprüche aus Anzahlungen, Rückzahlungen, Lieferungen oder sonstigen Vertragsverhältnissen besitzt, sollte die Publikation und die dort genannten Fristen prüfen.

The Bike Company AG: Konkurs am 11. September eröffnet

Ein zweites Unternehmen aus dem Fahrrad- und Freizeitbereich ist die The Bike Company AG aus Baar.

Das Unternehmen befasste sich laut Handelsregister mit Produktion, Kauf, Verkauf und Handel von Waren und Zubehör für die Sport- und Freizeitindustrie.

Am 11. September 2026 wurde der Konkurs eröffnet. Die vorläufige Konkursanzeige und die Handelsregisteränderung wurden am 17. September veröffentlicht.

Auch hier sollten Händler, Lieferanten und Kunden mit noch offenen unmittelbaren Ansprüchen genau auf die weiteren Veröffentlichungen des Konkursamtes achten.

Deluxe Küchen GmbH: Nach aufgehobenem ersten Konkurs jetzt erneut im Konkurs

Für Verbraucher besonders interessant ist auch die Deluxe Küchen GmbH in Dierikon.

Ihr Unternehmenszweck umfasst Neu- und Umbauten von Küchen, Bauarbeiten sowie den Verkauf von Küchen und Küchenzubehör.

Der Fall hat eine bemerkenswerte Vorgeschichte.

Bereits im Juli 2026 war zunächst ein Konkurs eröffnet worden. Dieser wurde nach einer Beschwerde im August wieder aufgehoben.

Nun folgte ein neuer Entscheid:

Am 8. September 2026 um 11 Uhr wurde erneut der Konkurs über die Gesellschaft eröffnet. Die vorläufige Konkursanzeige erschien am 9. September, die entsprechende Handelsregistermutation am 14. September.

Gerade bei Küchenbauunternehmen können Verbraucher wirtschaftlich erheblich betroffen sein, wenn bereits Anzahlungen geleistet wurden und Lieferung oder Montage noch ausstehen.

Ob und in welchem Umfang dies bei Deluxe Küchen tatsächlich der Fall ist, lässt sich aus dem SHAB allein nicht feststellen.

Kunden mit offenen Aufträgen sollten aber überprüfen, ob ihr Vertrag unmittelbar mit dieser Gesellschaft geschlossen wurde und welche Leistungen beziehungsweise Zahlungen noch offen sind.

A.F. SolarPro GmbH: Neuer Konkurs im September

Auch die A.F. SolarPro GmbH in Schenkon ist für Verbraucher interessant.

Die Gesellschaft wird dem Bereich Bautätigkeit zugeordnet und trägt bereits im Namen den Bezug zur Solarbranche.

Am 9. September 2026 eröffnete das Bezirksgericht Willisau den Konkurs. Am 11. September erschien die vorläufige Konkursanzeige, am 15. September wurde die Gesellschaft als „A.F. SolarPro GmbH in Liquidation“ ins Handelsregister eingetragen.

Bemerkenswert ist auch hier die Vorgeschichte:

Bereits im Februar war ein Konkursentscheid ergangen, der später vom Kantonsgericht Luzern aufgehoben wurde. Nun wurde im September erneut ein Konkurs eröffnet.

Für Eigentümer, die mit dem Unternehmen unmittelbar Verträge über Solar- oder Bauleistungen abgeschlossen haben, gilt daher: Vorauszahlungen, noch nicht ausgeführte Leistungen, Eigentum an bereits gelieferten Komponenten und mögliche Gewährleistungsansprüche sollten dokumentiert werden.

Ob solche Verbraucherforderungen tatsächlich in größerem Umfang bestehen, lässt sich aus der Amtsblattmeldung nicht ableiten.

Power4 Lifestyle AG: Konkurs im Gesundheits- und Lifestylebereich

Auch die Power4 Lifestyle AG aus Rapperswil-Jona taucht in den Septembermeldungen auf.

Die Gesellschaft wird dem Bereich Gesundheitswesen zugeordnet.

Der Konkurs wurde mit Wirkung zum 2. September 2026 eröffnet. Die vorläufige Konkursanzeige erschien am 4. September, die Handelsregistermutation am 9. September.

Auch hier ist die praktische Verbraucherrelevanz davon abhängig, welche Kundenverträge tatsächlich unmittelbar mit dieser Gesellschaft bestanden und ob beispielsweise Vorauszahlungen, Gutscheine oder noch nicht erbrachte Leistungen offen sind.

Immobilien und Bau: MOWE Haus Immobilien und Banto & Partner besonders auffällig

Im Immobiliensektor gibt es ebenfalls mehrere relevante Veröffentlichungen.

Bei der MOWE Haus Immobilien GmbH in Liquidation wurde am 17. September 2026 eine Konkurspublikation mit Schuldenruf veröffentlicht.

Das Unternehmen war unter anderem mit Planung, Bau, Verkauf und Vermittlung von Häusern und Immobilien sowie Planungs-, Beratungs- und Finanzierungsdienstleistungen befasst.

Bemerkenswert ist außerdem, dass in der Konkursveröffentlichung mehrere Grundstücke ausdrücklich aufgeführt werden. Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft laut Veröffentlichung bis zum 17. Oktober 2026.

Auch die Banto & Partner AG in Liquidation, die dem Grundstücks- und Wohnungswesen zugeordnet ist, fällt auf.

Nachdem das Konkursverfahren zunächst mangels Aktiven eingestellt worden war, wurde es mit Gerichtsentscheid vom 8. September 2026 wiedereröffnet und soll im summarischen Verfahren durchgeführt werden. Am 18. September folgte der Schuldenruf.

Gerade dieser Fall zeigt, dass eine Einstellung mangels Aktiven nicht zwingend das endgültige Ende eines Konkursverfahrens darstellen muss.

ACRON zeigt zugleich, warum „Liquidation“ nicht mit „Pleite“ übersetzt werden darf

Die September-Recherche zeigt auch eine Gefahr bei der Auswertung des SHAB:

Wer automatisiert nach „in Liquidation“ sucht, produziert schnell falsche Insolvenznachrichten.

Bei der ACRON Sun City Senior Living AG beruht die Auflösung nach den Registerangaben beispielsweise auf einem Generalversammlungsbeschluss. Der im September veröffentlichte Schuldenruf ist ein gesetzlich vorgesehener Teil einer solchen Liquidation.

Dass Gläubiger zur Forderungsanmeldung aufgefordert werden, ist wichtig.

Es beweist aber nicht, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist.

Dasselbe Prinzip gilt für zahlreiche andere im September erschienene Liquidationsschuldenrufe.

Für Verbraucher- und Anlegerberichterstattung ist diese Differenzierung zwingend.

Ebenso wichtig: Ein Konkurs kann nach einer Beschwerde wieder aufgehoben werden

Auch in die andere Richtung kann eine oberflächliche SHAB-Recherche zu falschen Ergebnissen führen.

Im September finden sich Unternehmen, bei denen zuvor ein Konkurs eröffnet worden war, dieser jedoch aufgrund eines Rechtsmittels wieder aufgehoben oder dessen Wirkung ausgesetzt wurde.

Bei der Circle Square Capital Management AG wurde beispielsweise Anfang September eine zuvor bestehende Konkurs-/Liquidationssituation wieder rückgängig gemacht; die Gesellschaft erschien anschließend wieder ohne Liquidationszusatz.

Auch bei anderen Gesellschaften wie Cuba Bern GmbH oder medical beauty park AG wurden Konkursentscheide durch obere kantonale Gerichte aufgehoben. Bei der Leysin Sport Hôtel SA wurde einem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung gewährt.

Für uns ist das ein wichtiger journalistischer Grundsatz:

Nicht der Treffer auf das Wort „Konkurs“, sondern der jüngste rechtswirksame Verfahrensstand ist entscheidend.

Eine Konkurswelle mit außergewöhnlicher Größenordnung

Die einzelnen Fälle stehen vor einem größeren Hintergrund.

Eine aktuelle Auswertung sämtlicher SHAB-Konkurspublikationen kommt für den Zeitraum 1. Januar bis 24. September 2026 auf 9.225 Schweizer Unternehmen, die in diesem Zeitraum in Konkurs gegangen sein sollen. Für denselben Zeitraum 2024 nennt die Auswertung 4.598 Unternehmen.

Diese Zahlen stammen nicht von der offiziellen Schweizer Konkursstatistik, sondern aus einer Auswertung der SHAB- und Zefix-Daten und sollten entsprechend eingeordnet werden.

Ein wesentlicher Faktor dürfte eine Gesetzesänderung sein: Seit Anfang 2025 können auch öffentlich-rechtliche Gläubiger wie Steuerbehörden und Sozialversicherungen Unternehmen wegen entsprechender Forderungen auf Konkurs betreiben. Dadurch werden inzwischen auch Unternehmen über den Konkursweg erfasst, bei denen früher andere Vollstreckungswege üblich waren.

Das erklärt einen Teil des starken Anstiegs.

Es macht die Folgen für betroffene Kunden und Gläubiger aber nicht weniger real.

Was Verbraucher bei einer Schweizer Konkursmeldung prüfen sollten

Die wichtigste Information ist zunächst nicht der Markenname, sondern die exakte juristische Person auf Vertrag und Rechnung.

Wer beispielsweise ein Fahrrad bei einem Händler gekauft hat, hat nicht automatisch einen Anspruch gegen den Schweizer Importeur. Wer eine Solaranlage bestellt hat, muss prüfen, welches Unternehmen Vertragspartner war. Dasselbe gilt für Immobilienprojekte, Küchenkäufe und Finanzanlagen.

Bei einer unmittelbaren Vertragsbeziehung sollten Betroffene kontrollieren, ob ein Schuldenruf veröffentlicht wurde, welche Eingabefrist gilt und welches Konkursamt beziehungsweise welcher Liquidator zuständig ist.

Rechnungen, Zahlungsbelege, Verträge, Bestellbestätigungen, Korrespondenz und sonstige Nachweise sollten vollständig gesichert werden.

Besonders wichtig ist dies bei Vorauszahlungen und bei noch nicht vollständig erbrachten Leistungen.

Was Anleger zusätzlich beachten sollten

Für Anleger reicht es nicht aus, den Namen der Unternehmensgruppe zu kennen.

Gerade bei Immobilien- und Beteiligungsmodellen werden häufig für einzelne Projekte eigene Aktiengesellschaften oder GmbHs gegründet.

Das zeigt exemplarisch die ACRON Sun City Senior Living AG.

Ein Anleger muss deshalb feststellen, ob er Aktien einer Projektgesellschaft besitzt, eine Anleihe gezeichnet hat, einem Unternehmen ein Darlehen gewährt hat oder lediglich einen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft derselben Gruppe abgeschlossen hat.

Diese Unterscheidung kann im Liquidations- oder Konkursfall entscheidend sein.

Ebenso wichtig ist, ob Forderungen gegenüber der Gesellschaft selbst bestehen oder lediglich wirtschaftliche Erwartungen an ein Projekt.

Unser September-Fazit

Die bisherige September-Auswertung des Schweizerischen Handelsamtsblatts zeigt eine ungewöhnlich große Zahl wirtschaftlich relevanter Vorgänge.

Für Anleger stechen insbesondere FlowBank SA, ACRON Sun City Senior Living AG, SPICA Holding AG, Halter & Partner Invest AG und PHAROS FINANCIAL SERVICES hervor.

Bei Verbrauchern sind unter anderem die Vorgänge um Accell Suisse AG, The Bike Company AG, Deluxe Küchen GmbH, A.F. SolarPro GmbH, Power4 Lifestyle AG sowie mehrere Immobilien- und Baugesellschaften relevant.

Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin, weil dort im laufenden Nachlassverfahren die Geschäftsführungsbefugnis durch gerichtlichen Entscheid auf den Mandatsleiter der Sachwalterin übertragen wurde.

Die vielleicht wichtigste Erkenntnis unserer Recherche lautet jedoch:

SHAB-Meldungen müssen gelesen und eingeordnet werden.

„Liquidation“ bedeutet nicht automatisch Insolvenz.

„Konkurs“ im historischen Verlauf bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen heute noch im Konkurs ist.

Eine Nachlassstundung ist kein Konkurs.

Und eine Einstellung mangels Aktiven ist etwas anderes als der Abschluss eines gewöhnlichen Konkursverfahrens.

Wer als Anleger oder Verbraucher betroffen sein könnte, sollte deshalb immer die konkrete Publikationsnummer, die UID des Unternehmens, das zuständige Gericht beziehungsweise Konkursamt und vor allem die angegebenen Fristen prüfen.

Das Verbraucherschutzforum Berlin wird die Schweizer SHAB-Veröffentlichungen weiter beobachten. Besonders bei Finanz-, Anlage-, Immobilien- und verbrauchernahen Unternehmen lohnt sich der Blick in das Amtsblatt oft früher als der Blick in eine spätere Pressemitteilung.

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