FMA Warnungen, Rendity Insolvenz, Kapitalerhöhungen und wichtige Entwicklungen für Anleger
Wer als Anleger oder Verbraucher nur auf klassische Wirtschaftsnachrichten schaut, übersieht möglicherweise wichtige Informationen.
In Österreich werden über die Elektronische Verlautbarungs und Informationsplattform des Bundes, kurz EVI, regelmäßig Unternehmensmeldungen, Kapitalmaßnahmen, Hauptversammlungen, Gläubigeraufforderungen und weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen veröffentlicht.
Hinzu kommen Veröffentlichungen der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA und der österreichischen Justiz.
Wir haben die für Verbraucher und Anleger relevanten Veröffentlichungen seit dem 1. September 2026 ausgewertet.
Dabei zeigt sich ein interessantes Bild.
Innerhalb weniger Wochen hat die FMA vor mehreren Finanzanbietern gewarnt. Gleichzeitig finden sich Kapitalerhöhungen, Veränderungen bei Versicherungsunternehmen, neue Zahlen zu Wertpapierdepots und Investmentfonds sowie mit der Insolvenz der ehemaligen Rendity GmbH ein Verfahren, das zahlreiche Crowdinvesting Anleger interessieren dürfte.
Mehrere aktuelle FMA Warnungen
Besonders auffällig ist zunächst die Zahl neuer Investorenwarnungen.
Seit Anfang September 2026 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht unter anderem Warnungen zu folgenden Angeboten und Anbietern veröffentlicht.
Evolve Asia
BCLS Assets
Clear Markets Europe
CMC Trading EU Ltd.
AI App
Solvancy Finanz
Agi Finance SA
Bei solchen Veröffentlichungen stellt die FMA fest, dass der jeweilige Anbieter für bestimmte angebotene Finanzdienstleistungen keine entsprechende Berechtigung in Österreich besitzt.
Wichtig ist dabei eine klare rechtliche Unterscheidung.
Eine solche FMA Warnung bedeutet nicht automatisch, dass ein Betrug festgestellt wurde.
Sie bedeutet zunächst, dass der Anbieter nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht für die konkret bezeichnete Tätigkeit keine erforderliche österreichische Berechtigung besitzt.
Für Verbraucher ist das dennoch ein wichtiger Warnhinweis.
Wer Geld an einen unbekannten Finanzanbieter überweisen möchte, sollte deshalb vorab prüfen, wer tatsächlich Vertragspartner wird und ob dieser Anbieter über die erforderliche Zulassung verfügt.
Agi Finance SA
Die FMA warnte im September vor Angeboten der Agi Finance SA.
Nach den Angaben der Behörde besitzt der Anbieter keine Berechtigung zur Vermittlung bestimmter konzessionspflichtiger Einlagengeschäfte in Österreich.
Für Verbraucher gilt deshalb insbesondere bei vermeintlichen Geldanlagen oder Sparangeboten, dass eine professionell gestaltete Internetseite oder eine ausländische Geschäftsadresse keine behördliche Zulassung ersetzt.
Solvancy Finanz
Auch vor Solvancy Finanz veröffentlichte die FMA eine Warnung.
Die Behörde stellte fest, dass keine entsprechende Berechtigung zum Abschluss bestimmter Kreditgeschäfte beziehungsweise zur Gewährung von Gelddarlehen in Österreich besteht.
Gerade bei Kreditangeboten über das Internet sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein.
Vorauszahlungen, angebliche Versicherungsgebühren oder Bearbeitungskosten vor Auszahlung eines Kredits können ein erhebliches Warnsignal sein.
AI App
Eine weitere Warnung betrifft die sogenannte AI App.
Nach Angaben der FMA besteht keine entsprechende Berechtigung zur Ausführung bestimmter Wertpapieraufträge für Kunden.
Gerade Finanzangebote, die mit künstlicher Intelligenz, automatisiertem Handel oder angeblich besonders erfolgreichen Algorithmen werben, sollten kritisch geprüft werden.
Technisch klingende Begriffe sind kein Beleg für Seriosität oder wirtschaftlichen Erfolg.
CMC Trading EU Ltd.
Auch bei CMC Trading EU Ltd. veröffentlichte die FMA eine Investorenwarnung.
Interessant ist dabei insbesondere der Hinweis auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit anderen regulierten Unternehmen.
Das zeigt ein zunehmend wichtiges Problem bei Online Finanzangeboten.
Betrügerische oder unerlaubte Anbieter können Namen, Logos oder Internetauftritte verwenden, die etablierten Finanzunternehmen ähneln.
Verbraucher sollten deshalb immer die genaue Internetadresse und den exakten Namen des Vertragspartners mit den Angaben der Finanzaufsicht vergleichen.
FMA soll schneller gegen problematische Finanzwerbung vorgehen können
Interessant ist auch eine neue Rolle der österreichischen Finanzmarktaufsicht im Zusammenhang mit dem europäischen Digital Services Act.
Die FMA wurde als sogenannter Trusted Flagger zertifiziert.
Damit sollen Hinweise der Finanzaufsicht auf möglicherweise rechtswidrige Finanzangebote von großen Online Plattformen bevorzugt bearbeitet werden können.
Das könnte insbesondere bei Fake Brokern, unerlaubten Finanzdienstleistungen und problematischer Werbung in sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle spielen.
Gerade bei Online Anlagebetrug ist Geschwindigkeit entscheidend.
Innerhalb weniger Tage können über soziale Netzwerke tausende Verbraucher erreicht werden.
Liechtensteinische Landesbank Österreich
Auch eine aufsichtsrechtliche Veröffentlichung zur Liechtensteinischen Landesbank Österreich AG ist für Anleger interessant.
Die FMA verhängte nach eigenen Angaben eine Geldstrafe in Höhe von 244000 Euro.
Die Behörde beanstandete unter anderem organisatorische Verfahren im Zusammenhang mit der Empfehlung geeigneter Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente an Kunden.
Wichtig ist auch hier die rechtliche Einordnung.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Straferkenntnis nach Angaben der FMA nicht rechtskräftig.
TiH GmbH
Die FMA veröffentlichte außerdem eine Mitteilung zur TiH GmbH aus Amstetten.
Der Gesellschaft wurde nach Angaben der Behörde aufgetragen, eine unerlaubte Verwaltung eines alternativen Investmentfonds zu unterlassen.
Für betroffene Anleger kann eine solche aufsichtsrechtliche Veröffentlichung Anlass sein, genau zu prüfen, welche konkreten Anlagen betroffen sind und auf welcher rechtlichen Grundlage Gelder eingesammelt oder verwaltet wurden.
Rendity Insolvenz dürfte zahlreiche Anleger beschäftigen
Eine der wichtigsten Entwicklungen des Monats betrifft die ehemalige Crowdinvesting Plattform Rendity.
Über das Vermögen der Bojti Crowd Eins GmbH, vormals Rendity GmbH, wurde am 14. September 2026 beim Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 S 105/26g geführt.
Nach den veröffentlichten Verfahrensinformationen endet die Frist zur Anmeldung von Forderungen am 16. November 2026.
Die Prüfungs und Berichtstagsatzung ist für den 30. November 2026 vorgesehen.
Für Rendity Anleger ist allerdings eine wichtige Unterscheidung erforderlich.
Nicht jeder Anleger, der über Rendity investiert hat, ist automatisch Gläubiger der ehemaligen Rendity GmbH.
Bei vielen Crowdinvesting Projekten bestand der eigentliche Investmentvertrag mit einer eigenständigen Projektgesellschaft.
Anleger sollten deshalb zuerst ihre Vertragsunterlagen prüfen.
Entscheidend ist die Frage, wer tatsächlich Vertragspartner ist und welche Gesellschaft Zinsen und Rückzahlung schuldet.
Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Forderungsanmeldung im Konkursverfahren der Bojti Crowd Eins GmbH erforderlich ist.
oekostrom AG mit Kapitalerhöhung
Auch bei der oekostrom AG energy group gibt es eine für Aktionäre interessante Kapitalmaßnahme.
Die Gesellschaft hat eine Erhöhung ihres Grundkapitals angekündigt.
Bis zu 450198 neue Namensaktien können ausgegeben werden.
Bestehende Aktionäre erhielten ein Bezugsrecht.
Der Bezugspreis für bestehende Aktionäre wurde mit 30 Euro je neuer Aktie angegeben.
Die Bezugsfrist läuft nach den veröffentlichten Informationen bis zum 30. September 2026.
Nicht ausgeübte Bezugsrechte können nach Ablauf der Frist verfallen.
Für bestehende Aktionäre ist eine solche Frist deshalb unmittelbar relevant.
Wer seine Beteiligungsquote erhalten möchte, sollte prüfen, ob und in welchem Umfang er sein Bezugsrecht ausüben will.
Nicht bezogene Aktien sollen anschließend im Rahmen eines öffentlichen Angebots angeboten werden.
Der dafür genannte Angebotspreis liegt bei 32 Euro je Aktie.
Eine Billigung eines Wertpapierprospekts durch die FMA ist dabei nicht mit einer Empfehlung für das Investment gleichzusetzen.
Anleger müssen selbst prüfen, ob Unternehmensbewertung, Geschäftsmodell und Risiken zu ihrer persönlichen Anlagestrategie passen.
invIOs Holding AG
Auch die invIOs Holding AG hat im September eine Kapitalerhöhung veröffentlicht.
Nach den veröffentlichten Informationen sollen bis zu 2102505 neue Aktien ausgegeben werden.
Der Ausgabebetrag wurde mit 5 Euro je Aktie angegeben.
Bestehende Aktionäre erhielten ein Bezugsrecht.
Bei Kapitalerhöhungen sollten Aktionäre grundsätzlich auf mögliche Verwässerungseffekte achten.
Wer sein Bezugsrecht nicht ausübt, kann nach vollständiger Durchführung einer Kapitalerhöhung anschließend einen geringeren prozentualen Anteil am Unternehmen halten.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch einen wirtschaftlichen Nachteil.
Entscheidend ist, zu welchem Preis neues Kapital aufgenommen wird und wie dieses Kapital verwendet werden soll.
Venionaire Capital AG
Auch die Venionaire Capital AG veröffentlichte eine Kapitalmaßnahme.
Geplant ist die Ausgabe neuer stimmrechtsloser Vorzugsaktien.
Für Anleger ist dabei nicht nur der nominelle Ausgabebetrag interessant.
Entscheidend sind insbesondere die Rechte, die mit den Vorzugsaktien verbunden sind.
Dazu gehören mögliche Dividendenrechte, Vorrechte gegenüber Stammaktien und die Auswirkungen auf die gesamte Beteiligungsstruktur.
Veränderungen bei Investmentfonds
Auch bei Investmentfonds gab es im September relevante Veröffentlichungen.
Bei Fondsverschmelzungen sollten Anleger nicht davon ausgehen, dass es sich lediglich um technische Formalitäten handelt.
Eine Verschmelzung kann Auswirkungen auf Anlagepolitik, Kostenstruktur, Fondsvermögen oder organisatorische Zuständigkeiten haben.
Betroffene Anleger sollten deshalb entsprechende Anlegerinformationen genau lesen.
Versicherungsverträge wechseln teilweise den Rechtsträger
Auch im Versicherungsbereich wurden mehrere geplante Bestandsübertragungen veröffentlicht.
Dazu gehören Veränderungen bei RiverStone Insurance Malta SE, Freeyou Insurance AG und im Zusammenhang mit dem Kfz Geschäft der nexible Versicherung AG.
Für Versicherungsnehmer bedeutet eine solche Übertragung nicht automatisch, dass ihr Versicherungsschutz endet.
Sie kann jedoch dazu führen, dass künftig eine andere Versicherungsgesellschaft Vertragspartner wird.
Betroffene Kunden sollten deshalb genau prüfen, an welche Gesellschaft künftig Beiträge zu zahlen, Schadenmeldungen zu richten oder sonstige Ansprüche zu stellen sind.
Raiffeisenkasse Dobersberg Waldkirchen
Auch eine Veröffentlichung zur Raiffeisenkasse Dobersberg Waldkirchen eGen zeigt, wie wichtig die genaue Einordnung amtlicher Meldungen ist.
Die FMA veröffentlichte das Erlöschen der Konzession.
Der Hintergrund war allerdings keine veröffentlichte wirtschaftliche Krise der Bank.
Die Konzession erlosch im Zusammenhang mit einer Verschmelzung mit der Raiffeisenbank im Thayatal eGen.
Das Beispiel zeigt, dass Begriffe wie Konzessionserlöschung nicht isoliert betrachtet werden sollten.
Entscheidend ist immer der konkrete Grund.
Neobroker wachsen stark
Für Privatanleger besonders interessant sind neue Zahlen der FMA zum Wertpapiergeschäft.
Die Zahl der bei österreichischen Kreditinstituten geführten Wertpapierdepots ist deutlich gestiegen.
Besonders stark wachsen digitale Anbieter und europäische Neobroker.
Das zeigt, dass immer mehr Verbraucher Wertpapiergeschäfte selbstständig über digitale Plattformen durchführen.
Parallel stieg allerdings auch die Zahl der Beschwerden über Wertpapierdienstleistungen deutlich.
Für Anleger bedeutet das, dass günstige Handelskosten nicht mit geringem Risiko verwechselt werden sollten.
Ein billiger Wertpapierkauf ersetzt keine Prüfung des Unternehmens, des Produkts oder des Verlustrisikos.
Fremdwährungskredite bleiben ein Thema
Auch Fremdwährungskredite beschäftigen weiterhin zahlreiche österreichische Verbraucher.
Das ausstehende Volumen ist zwar in den vergangenen Jahren erheblich gesunken.
Ein großer Teil der verbliebenen Kredite lautet jedoch weiterhin auf Schweizer Franken.
Besonders relevant kann dies für Kreditnehmer mit endfälligen Finanzierungen sein.
Hier können Wechselkursentwicklung, Tilgungsträger und verbleibende Restschuld erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Betroffene Verbraucher sollten deshalb rechtzeitig vor Fälligkeit prüfen, wie hoch die tatsächliche Rückzahlungsverpflichtung sein könnte.
Österreichische Investmentfonds mit hohem verwaltetem Vermögen
Die österreichischen Investmentfonds verwalten inzwischen ein sehr großes Vermögen.
Auffällig ist dabei, dass sich einzelne Fondskategorien unterschiedlich entwickeln.
Während Rentenfonds und teilweise Aktienfonds Mittelzuflüsse verzeichnen, gab es bei anderen Kategorien Abflüsse.
Besonders interessant bleiben Immobilienfonds.
Mittelabflüsse sind für sich genommen noch kein Hinweis auf Schwierigkeiten eines einzelnen Fonds.
Sie können aber zeigen, dass Anleger in bestimmten Marktsegmenten vorsichtiger geworden sind.
Betriebliche Altersvorsorge wächst
Auch Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen verwalten inzwischen erhebliche Vermögen.
Für Arbeitnehmer interessant sind geplante Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Dabei könnten künftig zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, bestehende Anwartschaften in stärker kapitalmarktorientierte Modelle zu übertragen.
Verbraucher sollten allerdings genau darauf achten, welche Garantien dabei möglicherweise entfallen und wie lange das Kapital gebunden bleibt.
Eine höhere Renditechance bedeutet regelmäßig auch ein höheres Risiko.
Gläubigeraufforderung bedeutet nicht automatisch Insolvenz
Bei der Recherche auf EVI finden sich regelmäßig zahlreiche sogenannte Gläubigeraufforderungen.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.
Eine Gläubigeraufforderung bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen insolvent ist.
Solche Veröffentlichungen können beispielsweise im Zusammenhang mit einer freiwilligen Liquidation oder gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung erfolgen.
Gläubiger werden dann aufgefordert, bestehende Forderungen anzumelden.
Eine solche Veröffentlichung sollte deshalb immer im konkreten gesellschaftsrechtlichen Zusammenhang bewertet werden.
Unser Fazit
Der September 2026 zeigt erneut, wie wichtig amtliche Veröffentlichungen für Verbraucher und Anleger sein können.
Mehrere aktuelle FMA Warnungen verdeutlichen, dass Verbraucher bei Online Finanzangeboten genau prüfen sollten, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Die Insolvenz der ehemaligen Rendity GmbH zeigt gleichzeitig, welche Bedeutung gerichtliche Fristen für Crowdinvesting Anleger haben können.
Kapitalerhöhungen wiederum können unmittelbare Auswirkungen auf bestehende Aktionäre und deren Beteiligungsquoten haben.
Hinzu kommen Veränderungen bei Versicherungsverträgen, Investmentfonds, Banken und Altersvorsorgeprodukten.
Unser Rat lautet deshalb:
Wer größere Geldbeträge bei einem österreichischen Unternehmen investiert hat, sollte nicht nur Unternehmensmeldungen verfolgen.
Auch EVI, Veröffentlichungen der FMA und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die österreichischen Insolvenzbekanntmachungen können wichtige Informationen liefern.
Bei jeder Investition sollte zudem geklärt werden, wer tatsächlich Vertragspartner ist und welche Gesellschaft am Ende für Zinsen, Rückzahlung oder sonstige Leistungen verantwortlich ist.
Stand der Recherche ist der 28. September 2026.