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Aurum Sachwerte AG holt drei Geschäftsjahre auf einmal auf die Hauptversammlung
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KK Immobilien Fonds I: Drei Jahre auf einmal – was hinter der ungewöhnlichen Hauptversammlung steckt

kalhh (CC0), Pixabay

Bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A. steht am 4. November 2026 eine bemerkenswerte Hauptversammlung an. Denn die Aktionäre beschäftigen sich nicht nur mit einem zurückliegenden Geschäftsjahr. Innerhalb eines einzigen Nachmittags sollen die Abschlüsse für 2022, 2023 und 2024 behandelt werden. Insgesamt stehen zwölf Punkte auf der Tagesordnung.

Das bedeutet: Die Gesellschaft arbeitet auf einer einzigen Hauptversammlung gleich drei Geschäftsjahre gesellschaftsrechtlich ab. Besonders auffällig ist dabei, dass im November 2026 noch über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 entschieden werden soll.

Drei Jahresabschlüsse müssen noch festgestellt werden

Der Aufsichtsrat hat die Jahresabschlüsse bereits gebilligt. Damit ist das Verfahren bei dieser Gesellschaft allerdings noch nicht beendet.

Aufgrund ihrer Rechtsform soll die Hauptversammlung über die endgültige Feststellung entscheiden. Deshalb gibt es für 2022, 2023 und 2024 jeweils einen eigenen Beschluss.

Die Aktionäre stimmen somit darüber ab, ob die jeweiligen Jahresabschlüsse in der vorgelegten Fassung festgestellt werden.

Bemerkenswert ist der zeitliche Abstand: Wenn die Hauptversammlung am 4. November 2026 stattfindet, liegt der Bilanzstichtag des ältesten behandelten Abschlusses – der 31. Dezember 2022 – bereits fast vier Jahre zurück.

Warum die Abschlüsse von drei Jahren erst jetzt gemeinsam zur Beschlussfassung stehen, erklärt die Einladung nicht.

Gleich sechs Entlastungsentscheidungen

Zusätzlich zu den drei Jahresabschlüssen müssen die Aktionäre über die Unternehmensführung und -kontrolle der vergangenen Jahre abstimmen.

Für jedes einzelne Geschäftsjahr soll sowohl die persönlich haftende Gesellschafterin als auch der Aufsichtsrat entlastet werden.

Damit kommen allein für 2022 bis 2024 insgesamt sechs Entlastungsentscheidungen zusammen.

Eine Entlastung ist dabei von der Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden. Vereinfacht gesagt billigt die Hauptversammlung damit die Tätigkeit der jeweiligen Unternehmensorgane für das betreffende Geschäftsjahr.

Die Verwaltung empfiehlt den Aktionären in allen sechs Fällen die Entlastung.

Ausgerechnet die entscheidenden Finanzzahlen fehlen

Für Anleger dürfte allerdings eine andere Frage besonders wichtig sein: Was ist wirtschaftlich zwischen 2022 und 2024 beim Immobilienfonds passiert?

Darauf liefert die Einladung keine Antwort.

Es werden keine konkreten Angaben zu Immobilienvermögen, Eigenkapital oder Verbindlichkeiten gemacht. Ebenso fehlen Zahlen zu möglichen Gewinnen oder Verlusten der drei Geschäftsjahre.

Damit lässt sich anhand der Einladung nicht beurteilen, ob sich die wirtschaftliche Situation des Fonds verbessert oder verschlechtert hat.

Die Gesellschaft weist lediglich darauf hin, dass die entsprechenden Unterlagen in den Geschäftsräumen zur Einsicht bereitliegen und Aktionäre auf Verlangen kostenlos Abschriften erhalten können.

Keine Ausschüttung und keine Kapitalmaßnahme angekündigt

Interessant ist auch, was auf der umfangreichen Tagesordnung nicht auftaucht.

Ein Beschluss über eine Ausschüttung wird nicht genannt. Ebenso wenig finden sich Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat in der vorliegenden Tagesordnung.

Die zwölf Punkte konzentrieren sich vollständig auf die drei Jahresabschlüsse und die damit verbundenen Beschlüsse.

Damit wirkt die Versammlung vor allem wie eine umfangreiche Aufarbeitung der Geschäftsjahre 2022 bis 2024.

Alles soll an einem Nachmittag entschieden werden

Die Hauptversammlung beginnt am 4. November 2026 um 14.30 Uhr. Eine persönliche Teilnahme vor Ort ist ausgeschlossen. Stattdessen wird die Veranstaltung vollständig virtuell durchgeführt.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre sollen die Hauptversammlung dennoch live verfolgen und ihre Rechte ausüben können. Dazu gehören Abstimmungen, Fragen, Redebeiträge, Anträge und Wahlvorschläge. Auch Widersprüche gegen Beschlüsse können erklärt werden.

Die Gesellschaft bezeichnet sich in der Einladung ausdrücklich als nicht börsennotiert. Für ihre Wertpapiere werden dennoch die WKN A0JM2G und die ISIN DE000A0JM2G3 angegeben.

Die spannendste Frage beantwortet die Einladung nicht

Damit bleibt ein Punkt besonders bemerkenswert: Warum wird im November 2026 noch über einen Jahresabschluss aus dem Jahr 2022 entschieden – und warum werden gleich drei Geschäftsjahre gebündelt?

Die Einladung nennt dafür keinen Grund. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich deshalb weder auf wirtschaftliche Schwierigkeiten noch auf organisatorische Verzögerungen oder andere Ursachen schließen.

Fest steht nur: Am 4. November sollen die Aktionäre drei Jahresabschlüsse feststellen und sechs Entlastungsentscheidungen treffen. Welche wirtschaftliche Entwicklung sich hinter den Jahren 2022 bis 2024 verbirgt, lässt sich erst anhand der eigentlichen Jahresabschlüsse beurteilen.

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