Bei mehreren über Crowdinvesting finanzierten Immobilienprojekten gibt es im September 2026 neue Entwicklungen. Anleger beschäftigen sich mit verzögerten Rückzahlungen, Abstimmungen über das weitere Vorgehen, Vergleichsmöglichkeiten und Insolvenzverfahren. Besonders im Fokus stehen derzeit Projekte aus dem Umfeld von Rendity, Exporo und Bergfürst sowie einzelne Projektgesellschaften, bei denen inzwischen Insolvenzverfahren anhängig sind.
Der Markt für Immobilien-Crowdinvestments bleibt für Anleger anspruchsvoll. Viele der Projekte wurden in einer Phase niedriger Zinsen und steigender Immobilienpreise konzipiert. Gestiegene Finanzierungskosten, höhere Baukosten und eine schwächere Nachfrage nach Immobilien haben die Rahmenbedingungen inzwischen deutlich verändert.
Die Folgen zeigen sich bei verschiedenen Investments, bei denen ursprünglich geplante Laufzeiten überschritten wurden oder Rückzahlungen nicht wie vorgesehen erfolgen konnten.
Rendity: Konkursverfahren über ehemalige Plattformgesellschaft
Eine der bemerkenswertesten Entwicklungen im September betrifft die frühere österreichische Crowdinvesting-Plattform Rendity.
Über das Vermögen der Bojti Crowd Eins GmbH, vormals Rendity GmbH, wurde am 14. September 2026 beim Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 S 105/26g geführt.
Gläubiger können ihre Forderungen nach den veröffentlichten Verfahrensinformationen bis zum 16. November 2026 anmelden. Die Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für den 30. November 2026 vorgesehen.
Rendity hatte den operativen Plattformbetrieb bereits zuvor eingestellt. Die Gesellschaft wurde anschließend fortgeführt, wechselte den Eigentümer und firmierte schließlich unter dem Namen Bojti Crowd Eins GmbH.
Für Anleger muss dabei allerdings zwischen zwei Ebenen unterschieden werden: Der Konkurs der ehemaligen Plattformgesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche über Rendity vermittelten Immobilienprojekte insolvent sind. Vertragspartner der Anleger waren regelmäßig eigenständige Projekt- beziehungsweise Emittentengesellschaften.
Für jedes Investment muss deshalb separat geprüft werden, gegen welche Gesellschaft Ansprüche bestehen und wie sich das jeweilige Projekt wirtschaftlich entwickelt.
Rendity-Projekt Guglgasse 6 bleibt im Blickpunkt
Zu den Projekten, bei denen Anleger die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, gehört die Guglgasse 6 in Wien.
Bei dem Projekt handelt es sich um Gewerbeflächen im Wiener Gasometer A. Für das Investment wurden ursprünglich eine Verzinsung von 7,25 Prozent pro Jahr und eine Laufzeit von 36 Monaten kommuniziert.
Das Beispiel zeigt ein grundsätzliches Problem vieler Crowdinvestments: Gerät ein Projekt hinter den ursprünglichen Zeitplan, müssen Anleger teilweise über einen längeren Zeitraum auf Klarheit über Rückzahlung oder Verwertung warten.
Entscheidend ist in solchen Fällen nicht allein die Entwicklung der ehemaligen Vermittlungsplattform, sondern insbesondere die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Projektgesellschaft und der finanzierte Immobilie.
Exporo: Anleger stimmen über weiteres Vorgehen ab
Auch bei einzelnen über Exporo vermittelten Projekten gibt es derzeit Klärungsbedarf.
Dazu gehört das Projekt „Apartments in Köln-Zollstock“. Für das Projekt wurde ein Finanzierungsvolumen von rund 2,7 Millionen Euro eingesammelt. Ursprünglich wurde eine Verzinsung von 9 Prozent pro Jahr bei einer geplanten Laufzeit bis Ende September 2026 angeboten.
Im September wurden Anleger über das Ergebnis einer Abstimmung zum weiteren Vorgehen informiert.
Solche Abstimmungen gewinnen bei verzögerten Immobilienprojekten zunehmend an Bedeutung. Anleger können dabei beispielsweise über Laufzeitverlängerungen, Änderungen der Finanzierung oder andere Maßnahmen entscheiden.
Für Investoren ist dabei wichtig, nicht nur auf die angebotene Verzinsung zu schauen. Änderungen können Auswirkungen auf Laufzeit, Rangstellung, Sicherheiten und die Chancen einer späteren Rückzahlung haben.
Bergfürst: Verzögerungen beim Projekt „Wohnen am Lietzensee“
Auch das über Bergfürst vermittelte Projekt „Wohnen am Lietzensee – Berlin“ beschäftigt Anleger weiterhin.
Finanziert wurde ein Immobilienvorhaben in der Witzlebenstraße 13 in Berlin-Charlottenburg. Neben einem Bestandsgebäude sollte dort ein weiteres Mehrfamilienhaus entstehen.
Für das Projekt wurden über das Crowdinvesting rund 3,2 Millionen Euro eingeworben.
Die Rückführung des Investments verzögerte sich deutlich gegenüber der ursprünglichen Planung. Dass sich Anleger mit möglichen Lösungen für das weitere Vorgehen beschäftigen, zeigt erneut, wie stark sich das Risikoprofil eines Immobilien-Crowdinvestments verändern kann, wenn der ursprünglich geplante Exit nicht gelingt.
Bei derartigen Projekten spielen häufig die Verwertung der Immobilie, bestehende Bankfinanzierungen und die konkrete Rangstellung der Anlegerforderungen eine entscheidende Rolle.
Villa Walkmühl Wiesbaden: Insolvenzverfahren eröffnet
Deutlich weiter fortgeschritten ist die Entwicklung bei der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH.
Das Unternehmen war Projektgesellschaft eines Immobilienvorhabens in Wiesbaden. Geplant waren Sanierung und Entwicklung eines denkmalgeschützten Ensembles mit mehreren Wohneinheiten.
Anleger stellten für das Projekt rund 550.000 Euro zur Verfügung.
Bereits Anfang 2026 war eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Am 27. August 2026 wurde schließlich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH eröffnet.
Für die betroffenen Anleger rückt damit das Insolvenzverfahren in den Mittelpunkt.
Entscheidend wird sein, in welcher Höhe Forderungen anerkannt werden, welche Vermögenswerte noch vorhanden sind und welche Gläubiger vorrangige Ansprüche besitzen.
Eine seriöse Aussage zu einer möglichen Insolvenzquote ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Frühere Engel-&-Völkers-Plattform nicht mehr verfügbar
Auch die frühere Crowdinvesting-Plattform EV Digital Invest AG, bekannt durch die Marke Engel & Völkers Digital Invest, spielt bei mehreren noch laufenden Investments weiterhin eine Rolle.
Die frühere Plattform ist mittlerweile nicht mehr verfügbar. Die technische Verwaltung bestehender Investments wurde auf Bergfürst übertragen.
Für Anleger bedeutet ein solcher Plattformwechsel jedoch nicht, dass sich dadurch automatisch die wirtschaftliche Situation eines finanzierten Immobilienprojekts verändert.
Auch hier muss zwischen Vermittler, Emittent und Projektgesellschaft unterschieden werden.
Gerade bei Crowdinvestments ist diese Trennung wichtig: Die Insolvenz oder Einstellung des Geschäftsbetriebs einer Vermittlungsplattform kann organisatorische Auswirkungen haben, die Rückzahlungsfähigkeit eines Investments hängt jedoch in erster Linie vom jeweiligen Emittenten beziehungsweise Projekt ab.
Ein strukturelles Problem des Immobilien-Crowdinvestings
Die aktuellen Fälle verdeutlichen ein grundsätzliches Risiko dieser Anlageform.
Hohe Zinsversprechen gingen bei vielen Angeboten mit entsprechend hohen wirtschaftlichen Risiken einher. Häufig handelte es sich um nachrangige Finanzierungen oder andere Konstruktionen, bei denen Anleger im Krisenfall schlechter gestellt sein können als Banken oder andere vorrangige Gläubiger.
Besonders problematisch kann es werden, wenn mehrere Faktoren gleichzeitig auftreten:
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Baukosten steigen stärker als kalkuliert,
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Anschlussfinanzierungen werden teurer,
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Immobilien lassen sich nicht zum geplanten Preis verkaufen,
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Projektlaufzeiten verlängern sich,
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Zinszahlungen belasten zusätzlich die Liquidität,
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und vorrangig finanzierende Banken verlangen eine Rückführung ihrer Kredite.
Ein Projekt, das bei seiner Konzeption wirtschaftlich tragfähig erschien, kann dadurch innerhalb weniger Jahre in erhebliche Schwierigkeiten geraten.
Was Anleger jetzt prüfen sollten
Betroffene Anleger sollten zunächst feststellen, mit welcher Gesellschaft sie ihren Vertrag abgeschlossen haben. Der Name der Plattform ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem eigentlichen Schuldner.
Von besonderer Bedeutung sind außerdem die Vertragsbedingungen zur Rangstellung der Forderung, mögliche Sicherheiten, Fälligkeitstermine und Regelungen für Laufzeitverlängerungen.
Bei einem eröffneten Insolvenzverfahren sollten Anleger außerdem prüfen, ob und bis wann ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden muss.
Vergleichsangebote oder Vorschläge zur Veränderung bestehender Verträge sollten nicht ausschließlich anhand der angebotenen Quote beurteilt werden. Entscheidend ist auch, welche Alternative bei Ablehnung des Angebots realistisch besteht und welche Sicherheiten oder Ansprüche möglicherweise aufgegeben werden.
Fazit: Der September bringt bei zahlreichen Investments neue Bewegung
Der September 2026 zeigt erneut, wie wichtig eine genaue Beobachtung bereits laufender Crowdinvestments geworden ist.
Besonders deutlich wird dies beim Konkursverfahren über die ehemalige Rendity-Gesellschaft. Gleichzeitig beschäftigen verzögerte Immobilienprojekte von Exporo und Bergfürst ihre Anleger weiter. Mit der Villa Walkmühl Wiesbaden GmbH befindet sich zudem eine weitere Projektgesellschaft inzwischen im eröffneten Insolvenzverfahren.
Für Anleger bedeutet das vor allem eines: Jedes Projekt muss individuell betrachtet werden.
Die Insolvenz eines Vermittlers, eine verspätete Zahlung oder eine Laufzeitverlängerung bedeutet nicht automatisch einen Totalverlust. Umgekehrt sollte eine angekündigte Lösung auch nicht automatisch als Garantie für eine vollständige Rückzahlung verstanden werden.
Entscheidend sind die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Projektgesellschaft, vorhandene Vermögenswerte, die Rangstellung der Forderungen und die Rechte, die Anleger aus ihren konkreten Vertragsunterlagen ableiten können.