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Aurum Sachwerte AG holt drei Geschäftsjahre auf einmal auf die Hauptversammlung

Aurum Sachwerte AG holt drei Geschäftsjahre auf einmal auf die Hauptversammlung

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Aurum Sachwerte AG aus Heidenheim an der Brenz lädt ihre Aktionäre am 4. November 2026 um 14 Uhr zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Auffällig ist dabei vor allem der Umfang der Tagesordnung: Innerhalb einer einzigen Versammlung sollen die Jahresabschlüsse für 2022, 2023 und 2024 behandelt und Vorstand sowie Aufsichtsrat für alle drei Geschäftsjahre entlastet werden.

Die Hauptversammlung findet vollständig virtuell statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre ist nicht vorgesehen.

Drei Jahresabschlüsse stehen auf der Tagesordnung

Insgesamt umfasst die Tagesordnung neun Punkte. Zunächst wird der festgestellte Jahresabschluss samt Lagebericht zum 31. Dezember 2022 und dem Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt. Anschließend sollen Vorstand und Aufsichtsrat für 2022 entlastet werden.

Das gleiche Verfahren folgt für die Geschäftsjahre 2023 und 2024. Damit beschäftigt sich die Hauptversammlung innerhalb eines Termins mit drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen jeweils vor, den in den betreffenden Jahren amtierenden Organmitgliedern Entlastung zu erteilen.

Konkrete Zahlen aus den drei Jahresabschlüssen – etwa Umsatz, Gewinn oder Verlust, Eigenkapital und Verbindlichkeiten – enthält die vorliegende Einladung allerdings nicht. Aus der Einladung allein lässt sich daher nicht beurteilen, wie sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zwischen 2022 und 2024 entwickelt hat.

Hauptversammlung ausschließlich im Internet

Die Aurum Sachwerte AG setzt bei der Versammlung vollständig auf ein digitales Format. Aktionäre können nicht persönlich am Ort der Hauptversammlung erscheinen.

Ordnungsgemäß angemeldete Anteilseigner beziehungsweise ihre Bevollmächtigten sollen die komplette Veranstaltung einschließlich Generaldebatte und Abstimmungen live in Bild und Ton verfolgen können.

Nach Angaben der Gesellschaft können sie dabei unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Fragen und Anträge stellen, Wahlvorschläge einreichen, Stellungnahmen abgeben, Redebeiträge leisten und Widerspruch gegen Beschlüsse erklären.

Die dafür notwendigen Zugangsdaten sollen zusammen mit der Anmeldebestätigung auf der Zugangskarte bereitgestellt werden.

Aurum verweist auf Kosten und Nachhaltigkeit

Die Gesellschaft begründet das virtuelle Format ausführlich. Bei der Entscheidung seien unter anderem die Aktionärsrechte, eine möglichst breite Beteiligungsmöglichkeit, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt worden.

Die Aurum Sachwerte AG sieht in dem Format zudem Vorteile für Aktionäre, weil An- und Abreise entfallen. Gleichzeitig erklärt das Unternehmen, damit seinen Anspruch unterstreichen zu wollen, bei Nachhaltigkeit und Digitalisierung eine führende Rolle einzunehmen.

Gesellschaft bezeichnet sich als nicht börsennotiert

Interessant ist auch ein Hinweis zum rechtlichen Status. Die Aurum Sachwerte AG bezeichnet sich in der Einladung ausdrücklich als nicht börsennotierte Gesellschaft im Sinne des Aktiengesetzes.

Die Aktien werden in der Einladung dennoch mit der WKN 164439 und der ISIN DE0001644391 angegeben.

Für die Teilnahme gelten die Bestimmungen der Satzung. Danach müssen Aktionäre ihre Aktien spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder einer anderen dafür vorgesehenen Stelle hinterlegen. Weitere Vorgaben gelten für den entsprechenden Nachweis.

Auffälligkeit im Datenschutzhinweis

Eine Besonderheit findet sich außerdem im Abschnitt zum Datenschutz. Während die Einladung ansonsten durchgehend die Aurum Sachwerte AG nennt, heißt es dort an einer Stelle, beauftragte Dienstleister erhielten von der „SPV AG & Co. KG a.A. i. L.“ nur die für ihre Tätigkeit erforderlichen personenbezogenen Daten und verarbeiteten diese nach deren Weisung.

Warum an dieser Stelle eine andere Gesellschaft genannt wird, wird in der Einladung nicht erläutert. Eine Einordnung, ob es sich beispielsweise um eine versehentlich übernommene Formulierung handelt, lässt sich aus dem vorliegenden Dokument nicht ableiten.

Hauptversammlung am 4. November

Für die Aktionäre wird der 4. November 2026 damit zu einem umfangreichen Termin. Innerhalb einer Hauptversammlung sollen gleich drei Geschäftsjahre abgearbeitet werden.

Im Mittelpunkt stehen die Jahresabschlüsse von 2022 bis 2024 sowie insgesamt sechs Entscheidungen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Kapitalmaßnahmen, eine Dividendenentscheidung, Wahlen zum Aufsichtsrat oder andere Beschlussgegenstände sind in der vorliegenden Tagesordnung dagegen nicht aufgeführt.

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