Dark Mode Light Mode

BaFin warnt vor nova-c-solutions.com: Mutmaßlicher Identitätsdiebstahl bei Finanz- und Kryptoangeboten

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Nach Angaben der BaFin nennen die Betreiber von nova-c-solutions(.)com eine Geschäftsanschrift in Pompano Beach in den USA.

Unter dieser Adresse ist bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC tatsächlich eine Gesellschaft mit dem Namen Nova Capital Solutions, LLC registriert.

Genau dieser Umstand könnte bei Verbrauchern zunächst den Eindruck erwecken, hinter dem Internetangebot stehe ein tatsächlich registriertes Unternehmen.

Doch die BaFin warnt ausdrücklich vor einer solchen Schlussfolgerung.

Keine Hinweise auf Verbindung zur echten Nova Capital Solutions, LLC

Nach Angaben der deutschen Finanzaufsicht liegen ihr keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die bei der SEC registrierte Nova Capital Solutions, LLC oder deren Verantwortliche tatsächlich mit nova-c-solutions(.)com oder den dort angebotenen Dienstleistungen in Verbindung stehen.

Vielmehr geht die BaFin nach ihrer Mitteilung mutmaßlich von einem Identitätsdiebstahl aus.

Betroffen davon seien sowohl die Nova Capital Solutions, LLC als auch Führungskräfte des Unternehmens.

Damit richtet sich die BaFin-Warnung nicht gegen das tatsächlich registrierte US-Unternehmen als solches. Die Behörde warnt vor den Angeboten auf der genannten Website und weist darauf hin, dass dort offenbar fremde Unternehmensidentitäten verwendet werden.

Diese Unterscheidung ist auch aus rechtlicher Sicht wesentlich.

Auffällige Ähnlichkeiten mit bereits bekannter Website

Ein weiteres Detail hebt die BaFin besonders hervor.

Die Website nova-c-solutions(.)com weist nach Einschätzung der Behörde auffallend starke Ähnlichkeiten mit watermarkinvestments(.)com auf.

Vor dieser Website hatte die BaFin bereits am 8. Juli 2026 gewarnt und ebenfalls auf einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hingewiesen.

Welche konkreten Übereinstimmungen zwischen den beiden Internetauftritten bestehen, wird in der vorliegenden BaFin-Mitteilung allerdings nicht näher erläutert.

Aus der Ähnlichkeit allein sollte deshalb nicht mehr abgeleitet werden, als die Behörde selbst feststellt.

Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis

Die aufsichtsrechtliche Feststellung der BaFin ist für potenzielle Kunden besonders relevant.

Nach Erkenntnissen der Behörde werden über nova-c-solutions(.)com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.

Wer entsprechende Dienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt – abhängig von der konkreten Tätigkeit – eine entsprechende aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

Verbraucher sollten deshalb nicht allein darauf vertrauen, dass eine Website eine reale Firmenbezeichnung, eine existierende Geschäftsanschrift oder Namen tatsächlicher Führungskräfte verwendet.

Gerade der von der BaFin vermutete Identitätsdiebstahl zeigt das Problem: Selbst Angaben, die sich bei einer oberflächlichen Recherche als „echt“ bestätigen lassen, müssen nicht bedeuten, dass die betreffende Website tatsächlich von diesem Unternehmen betrieben wird.

Vor einer Überweisung genau prüfen

Wer über nova-c-solutions(.)com angesprochen wurde oder dort eine Investition erwägt, sollte die BaFin-Warnung berücksichtigen und vor einer Zahlung insbesondere überprüfen, wer tatsächlich Vertragspartner und Zahlungsempfänger sein soll.

Eine Unternehmensregistrierung im Ausland ist für sich genommen kein Nachweis dafür, dass eine bestimmte Website tatsächlich von diesem Unternehmen betrieben wird.

Die BaFin verweist für die Überprüfung von in Deutschland zugelassenen Unternehmen auf ihre Unternehmensdatenbank.

Was bereits Betroffene beachten sollten

Wer bereits Geld im Zusammenhang mit den Angeboten überwiesen hat, sollte vorhandene Unterlagen und Kommunikationsdaten vollständig sichern.

Dazu können insbesondere Überweisungsbelege, Empfängerkonten, E-Mails, Telefonnummern, Chatverläufe, Vertragsunterlagen und Screenshots der Website gehören.

Ob im konkreten Einzelfall Gelder zurückgeholt werden können oder weitere rechtliche Schritte möglich sind, lässt sich aus der BaFin-Warnung nicht ableiten.

Die vorliegende Mitteilung enthält auch keine Angaben dazu, wie viele Verbraucher möglicherweise bereits betroffen sind oder ob und in welcher Höhe finanzielle Schäden entstanden sind.

BaFin-Warnung ist deutlich – aber keine strafrechtliche Verurteilung

Die Veröffentlichung der BaFin basiert nach Angaben der Behörde auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Die wesentlichen Feststellungen sind damit klar: Nach Erkenntnissen der BaFin werden auf nova-c-solutions(.)com erlaubnispflichtige Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Gleichzeitig sieht die Behörde Anhaltspunkte für einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl zulasten der tatsächlich existierenden Nova Capital Solutions, LLC und ihrer Führungskräfte.

Das sollte jedoch nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung gleichgesetzt werden.

Für Verbraucher ergibt sich dennoch eine deutliche Warnung: Die Existenz eines realen Unternehmens, einer realen Adresse oder tatsächlich existierender Führungskräfte ist kein ausreichender Beleg dafür, dass ein Internetangebot auch wirklich von diesem Unternehmen stammt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Neue Investments im September 2026: Bis zu 9,875 Prozent Zinsen – aber wie hoch ist das Risiko wirklich?

Next Post

PNE Windpark Schlalach startet mit 1.830 Euro Verlust – Projektgesellschaft noch ohne ausgewiesene Windpark-Anlagen