Das Insolvenzgericht Essen hat den Insolvenzantrag der Groundhopper UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Essen abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 160 IN 87/26 durch Beschluss vom 21.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht wurde die Meldung am 22.10.2026.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es wird also kein Insolvenzverwalter eingesetzt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.
Für Gläubiger ist das eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering. Auch für Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, kann das problematisch sein.
Folgen für die Gesellschaft und für Gläubiger
Nach einer Abweisung mangels Masse wird der Vorgang regelmäßig im Handelsregister vermerkt. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass offene Ansprüche erledigt sind. Wer Forderungen hat, muss diese selbst geltend machen und sollte dafür seine Unterlagen sorgfältig sichern.
Die Bekanntmachung nennt als Firma Groundhopper UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Essen und das Register Essen, HRB 35694. Weitere Einzelheiten zu Ursachen oder zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten enthält die Meldung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr sofort sichern. Wer noch offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte prüfen, ob eine schriftliche Geltendmachung möglich ist. Bei größeren Beträgen oder unklarer Lage kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Wichtig ist auch, Fristen im Blick zu behalten und weitere Register- oder Bekanntmachungseinträge zu beobachten. Bei einer Abweisung mangels Masse sind die Erfolgsaussichten oft begrenzt, aber eine frühzeitige Dokumentation kann helfen, eigene Ansprüche überhaupt noch nachweisen zu können.