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Greenwashing trotz neuer EU-Regeln? Greenpeace zieht wegen Österreich vor die EU-Kommission

jorono (CC0), Pixabay

Mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ werben Unternehmen seit Jahren um umweltbewusste Kunden. Für Verbraucher ist allerdings häufig nur schwer erkennbar, wie belastbar solche Aussagen tatsächlich sind.

Genau dagegen richten sich die neuen europäischen Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing.

Ab Sonntag gelten die entsprechenden neuen Regeln auch in Österreich. Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, häufig als „Empowering Consumers“- beziehungsweise EmpCo-Richtlinie bezeichnet.

Ihr Ziel: Umweltbezogene Werbeaussagen sollen nachvollziehbarer werden und Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen geschützt werden.

So müssen entsprechende Umweltaussagen künftig stärker belegbar sein. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln werden strengere Anforderungen gestellt. Der Begriff der Klimaneutralität wird enger gefasst.

Darüber hinaus soll verhindert werden, dass Unternehmen gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Mindeststandards als besondere Leistung ihres Produktes herausstellen. Auch falsche Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten sollen untersagt werden.

Eigentlich also ein deutliches Signal gegen Greenwashing.

Doch Greenpeace und Ökobüro sehen bei der österreichischen Umsetzung ein entscheidendes Problem.

Nach Darstellung von Greenpeace können bereits produzierte Waren noch drei Jahre lang nach den bisherigen Regeln im Handel angeboten und entsprechend beworben werden. Damit könnten nach Auffassung der Umweltschutzorganisation Produkte weiterhin mit Umweltaussagen vermarktet werden, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen.

Genau diese Übergangsregelung sorgt nun für Streit.

Greenpeace und Ökobüro wollen deshalb Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Österreich einlegen.

Die Organisationen argumentieren, dass die österreichische Sonderregelung in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie nicht vorgesehen sei. Greenpeace beruft sich dabei auch auf ein von der Organisation in Auftrag gegebenes Gutachten, das zu dem Ergebnis komme, dass die dreijährige Übergangsfrist gegen Europarecht verstoße.

Dabei handelt es sich zunächst um die rechtliche Bewertung der Organisation beziehungsweise des von ihr beauftragten Gutachtens. Ob die österreichische Regelung tatsächlich gegen EU-Recht verstößt, ist damit noch nicht abschließend festgestellt.

Greenpeace-Wirtschaftsexpertin Ursula Bittner bezeichnet die EmpCo-Richtlinie als einen „Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing“. Der österreichischen Bundesregierung wirft die Organisation allerdings vor, die europäischen Bemühungen durch die gewählte Übergangsregelung zu untergraben.

Greenpeace fordert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer deshalb auf, die österreichische Regelung nachzubessern und die dreijährige Übergangsfrist zu streichen.

Für Verbraucher steckt hinter dem Streit eine durchaus praktische Frage.

Denn neue Regeln gegen Greenwashing entfalten nur dann unmittelbar ihre volle Wirkung im Handel, wenn Produkte mit möglicherweise problematischen Werbeaussagen nicht noch über einen längeren Zeitraum nach den bisherigen Bedingungen verkauft werden können.

Genau hier setzt die Kritik von Greenpeace an: Nach Auffassung der Organisation entsteht durch die österreichische Übergangsfrist eine mehrjährige Phase, in der bereits produzierte Waren weiterhin unter den bisherigen Bedingungen vermarktet werden können.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sämtliche während dieser Übergangsfrist verwendeten Umweltangaben falsch sind. Ebenso wenig ist jedes Produkt, das mit Begriffen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ beworben wird, deshalb Greenwashing.

Entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Aussage sachlich belegt werden kann und den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Die neuen europäischen Regeln sollen gerade verhindern, dass Verbraucher durch allgemeine, nicht ausreichend belegte oder irreführende Umweltversprechen zu Kaufentscheidungen bewegt werden.

Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten dabei stärker in den Fokus. Ein grünes Symbol, ein Blatt auf der Verpackung oder ein selbst entwickeltes Nachhaltigkeitslogo können beim Kunden schnell den Eindruck erwecken, ein Produkt sei besonders umweltfreundlich. Die neuen Vorgaben sollen die Anforderungen an solche Aussagen und Kennzeichnungen verschärfen.

Der Streit in Österreich zeigt damit zugleich ein grundsätzliches Problem europäischer Verbraucherschutzregeln: Entscheidend ist nicht nur, welche Vorgaben in Brüssel beschlossen werden, sondern auch, wie und ab wann sie in den einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich umgesetzt werden.

Mit ihrer Beschwerde wollen Greenpeace und Ökobüro nun erreichen, dass sich die Europäische Kommission mit der österreichischen Umsetzung beschäftigt.

Ob daraus weitere Schritte gegen Österreich folgen, ist offen. Die Einreichung einer Beschwerde bedeutet zunächst nicht, dass die EU-Kommission die rechtliche Einschätzung von Greenpeace und Ökobüro übernimmt oder bereits einen Verstoß gegen Europarecht festgestellt hat.

Für Verbraucher bleibt dennoch eine wichtige Botschaft: Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sollten nicht allein aufgrund ihrer Werbewirkung als Qualitätsnachweis verstanden werden. Entscheidend ist, welche konkreten und überprüfbaren Aussagen dahinterstehen.

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