Der Fall des verurteilten Windkraftbetrügers Hendrik Holt bekommt nach seiner Festnahme in Dubai eine neue Wendung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück befand sich Holt während seiner Flucht im Besitz seines eigenen Reisepasses.
Damit rückt eine zentrale Frage in den Mittelpunkt:
Wie konnte ein Strafgefangener, der sich im offenen Vollzug befand, mit seinem Reisepass ins Ausland gelangen?
Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Justiz war bei Holt lediglich der Personalausweis eingezogen worden. Dieser sei ihm auch bei seinen Freigängen nicht ausgehändigt worden. Wie es sich mit seinem Reisepass verhielt, war der Justizverwaltung nach eigener Aussage nicht bekannt.
Ende August kehrte Holt einfach nicht zurück
Holt saß zuletzt in Berlin im offenen Vollzug.
Ende August kehrte er nach einem genehmigten Ausgang nicht mehr in die Justizvollzugsanstalt zurück.
Konkret soll er am 25. August 2026 nicht wieder in das Berliner Gefängnis zurückgekehrt sein.
Damit begann eine mehrwöchige Flucht, die ihn schließlich bis in die Vereinigten Arabischen Emirate führte.
Über Polen und die Türkei nach Dubai
Nach Informationen des NDR führte Holts Flucht zunächst nach Polen.
Von dort soll er weiter in die Türkei und schließlich nach Dubai gereist sein.
Gleichzeitig verbreitete Holt über soziale Medien den Eindruck, er könne sich in Moskau befinden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wussten die deutschen Ermittler jedoch, dass er sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhielt.
Am Dienstag wurde Holt schließlich in Dubai festgenommen.
Damit endete seine Flucht nach rund vier Wochen.
Holt hatte seinen Reisepass dabei
Besonders brisant ist nun die Frage nach seinen Ausweisdokumenten.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte, dass Holt seinen eigenen Reisepass bei seiner Flucht dabeihatte.
Allerdings muss hier genau unterschieden werden:
Ob Holt diesen Reisepass tatsächlich für sämtliche Stationen seiner Flucht beziehungsweise zur Einreise nach Dubai verwendete, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst nicht vollständig bekannt.
Ebenso war nicht geklärt, ob er das Dokument bei seiner Festnahme noch bei sich trug.
Der NDR berichtete später unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft, Holt sei mit seinem eigenen Reisepass nach Dubai geflohen.
Nur der Personalausweis war eingezogen
Für die Berliner Justiz dürfte damit vor allem eine Frage interessant werden:
Warum hatte Holt überhaupt Zugriff auf seinen Reisepass?
Eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Justiz erklärte gegenüber dem NDR, dass bei Holts Verhaftung lediglich sein Personalausweis eingezogen worden sei.
Nach Angaben der Sprecherin sei es üblich, bei einer Verhaftung ein Identifikationsdokument einzuziehen. In diesem Fall sei dies der Personalausweis gewesen.
Wie es mit Holts Reisepass aussah, sei der Senatsverwaltung nicht bekannt gewesen.
Damit ist bislang nicht geklärt, warum sich der Reisepass in Holts Verfügungsbereich befand.
Kein Diplomatenpass für die Flucht
Der Fall besitzt noch eine besondere Vorgeschichte.
Holt hatte in der Vergangenheit auch mit Diplomatenpässen zu tun.
Nach den vorliegenden Berichten hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mithilfe eines Diplomatenpasses gegen deutsche Strafverfolger abzuschirmen.
Für seine aktuelle Flucht aus dem Schengen-Raum soll ein solcher Diplomatenpass nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch nicht benutzt worden sein.
Im Mittelpunkt steht deshalb sein regulärer Reisepass.
Millionenbetrug mit Windparks, die gar nicht existierten
Holt ist kein unbekannter Straftäter.
Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn 2022 wegen schwerer Straftaten im Zusammenhang mit einem groß angelegten Betrugssystem.
Zu den Vorwürfen gehörte, dass gemeinsam mit weiteren Beteiligten internationale Energiekonzerne mit Windparkprojekten getäuscht wurden.
Dabei wurden unter anderem Rechte an angeblichen Windparkprojekten verkauft, die tatsächlich gar nicht existierten.
Holt verbüßt deshalb eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Nach Angaben des NDR endet seine derzeitige Freiheitsstrafe regulär im Herbst 2028.
Warum war Holt überhaupt im offenen Vollzug?
Der Fall wirft damit zwangsläufig auch Fragen zum offenen Vollzug auf.
Holt befand sich seit Ende Oktober 2024 im offenen Vollzug. Dort können Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen die Justizvollzugsanstalt beispielsweise für Arbeit oder genehmigte Ausgänge verlassen.
Genau diese Möglichkeit nutzte Holt offenbar zur Flucht.
Er kehrte nach einem genehmigten Ausgang nicht zurück.
Dass ein Gefangener die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zur Flucht nutzt, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das System des offenen Vollzugs insgesamt infrage steht.
Im konkreten Fall dürfte vielmehr zu klären sein, wie Holt eingestuft wurde, welche Kontrollen bestanden und insbesondere, warum er offenbar Zugriff auf seinen Reisepass hatte.
Die Flucht selbst bringt nicht automatisch eine neue Strafe
Überraschend ist auch ein weiterer rechtlicher Aspekt.
Allein wegen seiner Flucht muss Holt nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht mit einer weiteren Anklage rechnen.
Die Flucht eines Gefangenen ist in Deutschland für den Gefangenen selbst grundsätzlich nicht als eigenständiger Straftatbestand ausgestaltet.
Anders kann es aussehen, wenn während der Flucht weitere Straftaten begangen werden.
Genau das wird nun offenbar geprüft.
Die Staatsanwaltschaft untersucht nach eigenen Angaben, ob Holt während seiner Zeit auf der Flucht weitere Straftaten begangen hat.
Offener Vollzug dürfte für Holt beendet sein
Sollte Holt nach Deutschland zurückgebracht werden, dürfte seine Zeit im offenen Vollzug jedenfalls vorbei sein.
Staatsanwalt Martin Schanz erklärte gegenüber dem NDR, bei einer Überstellung sei damit zu rechnen, dass Holt anschließend in den geschlossenen Vollzug komme.
Nach einer Flucht bestehen schließlich offensichtlich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich ein Gefangener einer weiteren Strafvollstreckung entziehen könnte.
Doch wann kommt Holt überhaupt zurück?
Auch das ist noch offen.
Deutschland will Holt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückholen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll dazu ein Auslieferungsersuchen auf diplomatischem Weg gestellt werden.
Allerdings enthält das erst kürzlich geschlossene Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Regelungen über Auslieferungen.
Deshalb muss Holts Fall individuell geprüft werden.
Wann und ob eine Überstellung nach Deutschland erfolgt, konnte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht vorhersagen.
Die entscheidende Frage bleibt der Reisepass
Nach Holts Festnahme richtet sich der Blick deshalb nicht nur auf Dubai.
Er richtet sich auch zurück nach Berlin.
Denn der Fall wirft eine naheliegende Frage auf:
Wie konnte ein wegen millionenschwerer Betrugsdelikte verurteilter Strafgefangener im offenen Vollzug über einen Reisepass verfügen, während lediglich sein Personalausweis eingezogen war?
Dass Holt seinen Reisepass bei seiner Flucht dabeihatte, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen bestätigt.
Warum er darauf zugreifen konnte und welche konkreten Abläufe dies ermöglichten, ist damit aber noch nicht vollständig beantwortet.