Das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – hat die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PSG Photovoltaik Schmid GmbH abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 21.09.2026 veröffentlicht. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1513 IN 2490/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist Aschheim im Landkreis München; eingetragen ist sie beim Amtsgericht München unter HRB 285476.
Was über die Geschäftstätigkeit belegt ist
Nach öffentlich auffindbaren Register- und Firmenprofilen lag der Unternehmensgegenstand der PSG Photovoltaik Schmid GmbH im Handel, Vertrieb, in der Projektierung, Montage, Vermietung und im Betrieb von Photovoltaik- und energietechnischen Anlagen. Außerdem werden Reinigungsarbeiten an Dächern, Fassaden und Höfen genannt; erlaubnispflichtige Tätigkeiten sollten nicht betrieben werden. Diese Angaben finden sich unter anderem in einem Firmenprofil von CompanyHouse und bei Online-Handelsregister.
Die eigene Internetseite der Gesellschaft beschreibt das Unternehmen als Anbieter für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen. Genannt werden dort außerdem Produkte wie Solarmodule, Wechselrichter, PV-Speicher und Montagesysteme. Belegt ist dies über die Website photovoltaik-schmid.de und das dortige Impressum. Ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb nach der Insolvenzbekanntmachung noch fortgeführt wird, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht sicher ableiten.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein reguläres Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Grundlage ist § 26 Insolvenzordnung. Es wird damit kein Insolvenzverfahren mit Forderungsanmeldung, Prüfungstermin und Verteilung einer Insolvenzquote durchgeführt. Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch keine Bestellung eines Insolvenzverwalters.
Wichtig für Laien: Die Forderungen von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder sonstigen Gläubigern verschwinden dadurch nicht automatisch. Praktisch kann die Durchsetzung aber schwieriger werden, weil offenbar keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist. Gläubiger müssen daher prüfen, ob individuelle Ansprüche bestehen, ob Sicherheiten vorhanden sind oder ob andere Anspruchsgegner in Betracht kommen. Das sollte ohne Spekulationen über ein Fehlverhalten geschehen.
Für eine GmbH hat die rechtskräftige Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zudem gesellschaftsrechtliche Folgen. Nach § 60 GmbHG ist dies ein Auflösungsgrund. Nach § 65 GmbHG wird die Auflösung in solchen Fällen grundsätzlich von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden sollten Rechnungen, Verträge, Anzahlungsbelege, E-Mails, Leistungsnachweise und Fotos sichern. Wer noch auf eine Lieferung, Montage, Reparatur oder Rückzahlung wartet, sollte seine Forderung schriftlich beziffern und Fristen notieren. Gläubiger können außerdem prüfen lassen, ob eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss in Betracht kommt; laut Bekanntmachung gilt hierfür grundsätzlich eine Notfrist von zwei Wochen. Anleger oder Kunden mit größeren Vorauszahlungen sollten zeitnah rechtlichen Rat einholen und auch prüfen, ob Versicherungen, Zahlungsdienstleister oder Bürgschaften helfen können.
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