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SJ Consulting GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Bei der SJ Consulting GmbH mit Firmensitz in Lützen ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden. Das teilte das Insolvenzgericht Halle (Saale) in einer amtlichen Bekanntmachung mit. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 59 IN 258/26 geführt. Der Beschluss datiert auf den 18.09.2026, veröffentlicht wurde die Bekanntmachung am 21.09.2026.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Die SJ Consulting GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stendal unter HRB 30530 eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird Großgörschener Str. 15, 06686 Lützen genannt. Nach öffentlich zugänglichen Registerangaben wurde die Gesellschaft 2018 gegründet und hatte ihren Sitz zunächst in Großpösna; 2021 wurde der Sitz nach Lützen verlegt. Als Unternehmensgegenstand ist belegt: Beratung im kaufmännischen Bereich und Vermittlung von Handelsgeschäften sowie damit zusammenhängende Geschäfte. Das ergibt sich unter anderem aus den veröffentlichten Registerinformationen bei webvalid.

Weitere öffentliche Firmendatenbanken ordnen die Gesellschaft dem Bereich Management- und Unternehmensberatung beziehungsweise sonstigen Dienstleistungen zu. So führt Implisense die Branche als Management und Unternehmensberatung; databyte nennt Serviceunternehmen beziehungsweise sonstige Dienstleistungen. Eine eigene Firmenwebsite, konkrete Produkte oder laufende Projekte konnten in der Recherche nicht belastbar belegt werden. Angaben in Firmendatenbanken, die die Gesellschaft noch als „aktiv“ führen, können nach der Insolvenzbekanntmachung zeitlich überholt sein.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil nach seiner Prüfung voraussichtlich nicht genug verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wird daher in der Regel kein Insolvenzverwalter eingesetzt und es gibt keine normale Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle.

Für Gläubiger ist das ein ernstes Warnsignal. Forderungen gegen die GmbH verschwinden dadurch nicht automatisch. Praktisch kann ihre Durchsetzung aber schwierig sein, wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden ist. Kunden, die bereits bezahlt haben und noch keine Leistung erhalten haben, müssen damit rechnen, dass Rückzahlungen nur schwer oder gar nicht realisierbar sind. Auch Anleger oder Darlehensgeber, soweit solche Beziehungen bestanden, sollten ihre Unterlagen prüfen und Fristen beachten. Die Bekanntmachung allein beweist kein Fehlverhalten und erlaubt keine Rückschlüsse auf Schuld oder Betrug.

Die Entscheidung kann nach der Rechtsmittelbelehrung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Wer eigene Rechte betroffen sieht, sollte die Frist nicht verstreichen lassen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr und Mahnungen sichern. Offene Forderungen sollten schriftlich beziffert und gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Wer erst kürzlich per Kreditkarte, PayPal oder über einen Zahlungsdienstleister gezahlt hat, sollte prüfen, ob Käuferschutz, Chargeback oder Rückbuchungsmöglichkeiten bestehen. Bei größeren Beträgen kann eine anwaltliche Erstberatung sinnvoll sein, insbesondere um Verjährung, Vollstreckungsmöglichkeiten und mögliche Ansprüche gegen andere Beteiligte prüfen zu lassen.


Redaktion Diebewertung
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