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Alfa Personnel Care GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Das Amtsgericht Hamburg hat am 22.09.2026 Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alfa Personnel Care GmbH angeordnet. Das Verfahren läuft beim Insolvenzgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 397/26. Firmensitz ist Hamburg; die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176187 eingetragen.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Der im Handelsregister genannte Unternehmensgegenstand lautet nach abrufbaren Registerdaten: Beratung und Dienstleistung in Personalangelegenheiten sowie Personalmanagement und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Angaben finden sich unter anderem bei online-handelsregister.de und OpenRegister.

Nach der eigenen Internetseite tritt die Alfa Personnel Care GmbH als Personalvermittler im Gesundheits- und Sozialbereich auf. Dort heißt es, das Unternehmen vermittle unter anderem examinierte Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Auszubildende aus verschiedenen Herkunftsländern an Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehakliniken, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kitas. Die Website nennt als Kontaktanschrift Schäferkampsallee 16, 20357 Hamburg, und verweist ebenfalls auf HRB 176187 beim Amtsgericht Hamburg: alfa-care.de.

Ob und in welchem Umfang der operative Betrieb nach der gerichtlichen Anordnung fortgeführt wird, lässt sich aus den öffentlich abrufbaren Quellen nicht sicher ableiten. Eine vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen sofort geschlossen ist.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Das Gericht hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Außerdem sind Verfügungen der Alfa Personnel Care GmbH nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Finn Peters von SGP Schneider Geiwitz bestellt; die Kanzlei nennt ihn als Ansprechpartner am Standort Hamburg: schneidergeiwitz.de.

Solche Maßnahmen dienen dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern, bis das Gericht entscheidet, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Grundlage ist insbesondere § 21 Insolvenzordnung, der solche vorläufigen Maßnahmen ermöglicht: gesetze-im-internet.de. Nach § 23 Insolvenzordnung werden Schuldner des Unternehmens aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten: gesetze-im-internet.de.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Anleger

Kunden sollten prüfen, ob laufende Vermittlungsaufträge, Anzahlungen oder offene Leistungen betroffen sind. Neue Zahlungen sollten nicht ungeprüft an das Unternehmen geleistet werden, sondern nur nach Klärung, ob und wohin eine Zahlung wirksam erfolgen kann. Gläubiger, etwa Dienstleister, Vermieter oder ehemalige Vertragspartner, sollten offene Forderungen dokumentieren. Eine Forderungsanmeldung ist in der Regel erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und das Gericht Fristen bekannt macht.

Für Anleger oder private Geldgeber gilt: Es gibt in den recherchierten Quellen keine belastbaren Hinweise auf öffentlich angebotene Kapitalanlagen der Alfa Personnel Care GmbH. Wer dem Unternehmen dennoch Geld geliehen oder sonstige Finanzierungsbeiträge geleistet hat, sollte Unterlagen sichern und rechtlichen Rat einholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel sammeln. Offene Zahlungen an die Alfa Personnel Care GmbH sollten vorab mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter oder anwaltlich geprüft werden. Wer Forderungen hat, sollte die weiteren Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 67a IN 397/26 verfolgen.

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