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Clever Bedachungen J&M GmbH: Sicherungsmaßnahmen in Kleve aufgehoben

Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren zur Clever Bedachungen J&M GmbH mit Firmensitz Kleve eine neue Entscheidung veröffentlicht. Unter dem Aktenzeichen 49 IN 48/26 teilt das Gericht mit, dass die am 18.09.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 22.09.2026 aufgehoben wurden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Kleve unter HRB 19092 eingetragen und hat ihre Anschrift an der Grenzallee 55 in 47533 Kleve.

Was über das Unternehmen belegt ist

Der Geschäftszweig wird in der amtlichen Bekanntmachung mit der Errichtung, Reparatur, Erneuerung und Erstellung von Bedachungen, Fassadenverkleidungen und PV-Anlagen aller Art beschrieben. Das deckt sich mit öffentlich auffindbaren Unternehmensangaben: Auf der Firmenwebsite stellt sich Clever Bedachungen als Dachdeckerbetrieb aus Kleve dar und nennt als Leistungen unter anderem Dachabdichtungen, Spenglerarbeiten, Fassadenbekleidung, Reparaturen, Sanierungen und Photovoltaiklösungen. Die Website nennt außerdem eine Gründung im Jahr 2023 und beschreibt das Unternehmen als familiengeführten Meisterbetrieb. ([clever-bedachungen.de](https://www.clever-bedachungen.de/?utm_source=openai))

Auch externe Unternehmensverzeichnisse führen die Gesellschaft mit HRB 19092 beim Amtsgericht Kleve und ordnen sie dem Baugewerbe beziehungsweise Dachdeckerleistungen zu. CompanyHouse nennt als Tätigkeit ausdrücklich Bedachungen, Fassadenverkleidungen und PV-Anlagen. OpenRegister weist die Eintragung im September 2023, die Anschrift in Kleve und ein Stammkapital von 25.000 Euro aus. Zudem wird Clever Bedachungen J&M GmbH auf der Seite der Dachdeckerinnung Kleve als Innungsbetrieb in Kleve aufgeführt. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Clever-Bedachungen-JM-GmbH-Kleve?utm_source=openai))

Was die Aufhebung rechtlich bedeutet

Sicherungsmaßnahmen sind vorläufige Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Sie sollen verhindern, dass Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geschmälert wird. Das Insolvenzgericht kann dafür unter anderem Verfügungsbeschränkungen anordnen oder einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Die Insolvenzordnung regelt solche Maßnahmen in § 21 InsO; die Stellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ergibt sich aus § 22 InsO. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__21.html?utm_source=openai))

Nach der früheren Veröffentlichung vom 18.09.2026 war Rechtsanwalt André Dobiey als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden; er ist Partner der Kanzlei NIERING STOCK TÖMP und auf Insolvenzverwaltung spezialisiert. Die jetzt veröffentlichte Aufhebung bedeutet: Diese konkreten Sicherungsmaßnahmen bestehen nach dem Beschluss vom 22.09.2026 nicht mehr. § 25 InsO sieht vor, dass die Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen öffentlich bekanntgemacht wird. Warum das Gericht die Maßnahmen aufgehoben hat, geht aus dem vorliegenden Bekanntmachungstext nicht hervor. Daraus allein folgt daher weder ein Schuldvorwurf noch eine Aussage, ob das Verfahren später eröffnet, erledigt oder anderweitig beendet wird. ([uebernahmeradar.de](https://www.uebernahmeradar.de/unternehmen/clever-bedachungen-j-m-gmbh-hrb-19092-kleve?utm_source=openai))

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Kunden kann die Nachricht wichtig sein, wenn Dach-, Fassaden- oder PV-Arbeiten beauftragt, angezahlt oder noch nicht abgenommen wurden. Sie sollten prüfen, ob Termine, Gewährleistungsansprüche, Anzahlungen oder offene Rechnungen betroffen sind. Gläubiger sollten Unterlagen zu ihren Forderungen sichern. Eine Forderungsanmeldung ist in der Regel erst erforderlich, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Gericht dazu auffordert. Anleger im engeren Sinn sind öffentlich nicht ersichtlich; wer dem Unternehmen aber Geld geliehen oder sonstige finanzielle Ansprüche hat, steht wirtschaftlich wie ein Gläubiger da.

Was Betroffene jetzt tun können: Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Abnahmeprotokolle und Schriftverkehr geordnet sichern; keine neuen Vorauszahlungen ohne schriftliche Klärung leisten; offene Mängel oder Forderungen schriftlich dokumentieren; weitere Veröffentlichungen des Amtsgerichts Kleve zum Aktenzeichen 49 IN 48/26 beobachten und bei größeren Beträgen rechtlichen Rat einholen.

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