Das Amtsgericht Augsburg hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der L&S – Int. Spedition & Projects GmbH abgewiesen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Friedberg, Thomas-Dölle-Straße 16, und ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 37349 eingetragen. Das Verfahren läuft beim Insolvenzgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen IN 172/26. Die amtliche Veröffentlichung datiert auf den 21.09.2026; der gerichtliche Beschluss stammt vom 14.09.2026. ([insoticker.de](https://insoticker.de/verfahren/l-und-s-int-spedition-und-projects-gmbh-augsburg-in-172-26?utm_source=openai))
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Nach öffentlich einsehbaren Register- und Firmendaten wurde die Gesellschaft am 06.04.2022 zunächst unter dem Namen Future is Capital – Beteiligung & Verwaltung GmbH eingetragen. Später wurde sie in L&S – Int. Spedition & Projects GmbH umbenannt und nach Friedberg verlegt. Als aktueller beziehungsweise zuletzt veröffentlichter Unternehmensgegenstand werden mehrere Bereiche genannt: Vertrieb von Holzprodukten, Holzrahmenbauten und sonstigen Bau- beziehungsweise Rohstoffen, Vertrieb fertiger Immobilienbauten an Bauträger und Baufirmen, internationale Logistikdienstleistungen, Import und Export von Gütern und Dienstleistungen, internationaler Handel sowie Vermittlung von Fracht- und Speditionsdienstleistungen. Außerdem werden Beteiligungsverwaltung, Erwerb und Vermietung eigener Immobilien, Vermittlung handwerklicher und handwerksnaher Dienstleistungen sowie Gebäudereinigung genannt. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/5022994?utm_source=openai))
Wichtig ist die Einordnung: Diese Angaben belegen vor allem den im Handelsregister hinterlegten Geschäftszweck und die Einordnung durch Firmendatenbanken. Ob alle genannten Tätigkeiten tatsächlich praktisch ausgeübt wurden, lässt sich aus den gefundenen öffentlichen Quellen nicht sicher feststellen. Eine eigene Firmenwebsite oder belastbare Presseberichte mit weiteren operativen Details konnten in der Recherche nicht verlässlich belegt werden.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse ist für Betroffene ein ernstes Warnsignal. Nach § 26 Insolvenzordnung weist das Gericht einen Insolvenzantrag ab, wenn das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das bedeutet: Es wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. In der Regel gibt es dann auch keinen Insolvenzverwalter, keine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und keine geordnete Verteilung einer Insolvenzmasse. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html?utm_source=openai))
Für eine GmbH hat die rechtskräftige Abweisung weitere Folgen: Nach § 60 GmbHG wird die Gesellschaft mit der Rechtskraft eines solchen Beschlusses aufgelöst. Das ist nicht automatisch dasselbe wie eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister. Praktisch kann aber nur noch eine Abwicklung in Betracht kommen, soweit überhaupt noch verwertbare Werte vorhanden sind. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html?utm_source=openai))
Für Kunden kann dies bedeuten, dass bereits bezahlte, aber nicht erbrachte Leistungen nur schwer durchsetzbar sind. Gläubiger müssen damit rechnen, dass offene Rechnungen oder Schadenersatzforderungen wirtschaftlich kaum realisierbar sind. Anleger oder Darlehensgeber sollten ihre Verträge, Sicherheiten und Zahlungsflüsse prüfen lassen. Die Bekanntmachung enthält keine Feststellungen zu Schuld, Pflichtverletzungen oder Betrug; solche Schlüsse dürfen daraus nicht gezogen werden.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen sichern: Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Zahlungsbelege, E-Mails und Mahnungen. Wer noch Forderungen gegen die L&S – Int. Spedition & Projects GmbH hat, sollte prüfen, ob Sicherheiten bestehen oder ob Ansprüche gegen Dritte in Betracht kommen. Eine einfache Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter ist hier nicht möglich, weil kein Verfahren eröffnet wurde. Die Bekanntmachung weist auf die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen hin; ob ein Betroffener beschwerdeberechtigt ist, sollte rechtlich geprüft werden. Maßgeblich sind Zustellung, Verkündung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet. Nach § 9 InsO gilt eine öffentliche Bekanntmachung grundsätzlich als bewirkt, sobald nach dem Veröffentlichungstag zwei weitere Tage vergangen sind. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__9.html?utm_source=openai))