Bei der GS Global GmbH mit Sitz in Rödermark ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Das geht aus der amtlichen Insolvenzbekanntmachung hervor, die am 21.09.2026 veröffentlicht wurde. Zuständig ist das Insolvenzgericht Offenbach am Main, das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 8 IN 386/25. Im Bekanntmachungstext ist außerdem das Datum 10.04.2026 beim Amtsgericht Offenbach am Main genannt.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Die GS Global GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter HRB 54397 eingetragen. Als Sitz wird Rödermark genannt, die Geschäftsanschrift lautet Adam-Opel-Straße 17, 63322 Rödermark. Öffentlich zugängliche Firmendienste geben als Gründungs- beziehungsweise Eintragungsdatum den 19.01.2022 und ein Stammkapital von 25.000 Euro an.
Nach den recherchierten Register- und Firmendaten war der Unternehmensgegenstand breit gefasst. Genannt werden Im- und Export sowie internationaler Handel mit Lebensmitteln, Getränken, Textilien, Bau- und Reinigungsmaterialien sowie elektronischen Geräten, insbesondere Telekommunikationsgeräten. Außerdem werden Transportdienstleistungen bis 3,5 Tonnen, Logistikdienstleistungen, Gebäudereinigung, Facilitymanagement, die Vermittlung von Facility- und Hotel-Dienstleistungen, Fliesen- und Trockenbauarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Bürodienstleistungen und Unternehmensberatung aufgeführt. CompanyHouse ordnet die Firma dem Bereich Verkehr und Lagerei zu; Implisense listet sie am Standort als Großhandel. Belege finden sich unter anderem bei CompanyHouse, Viaductus und Implisense. Eine eigene, eindeutig zuordenbare Firmenwebsite der GS Global GmbH konnte in der Recherche nicht belastbar festgestellt werden.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung bedeutet: Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren nicht, weil das vorhandene oder verwertbare Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Die gesetzliche Grundlage ist § 26 InsO. Es wird also in der Regel kein reguläres Verfahren mit Insolvenzverwalter, Forderungstabelle und späterer Quote durchgeführt.
Für Gläubiger ist das meist ein schlechtes Zeichen. Offene Forderungen verschwinden dadurch nicht automatisch. Praktisch kann die Durchsetzung aber schwierig sein, wenn bei der Gesellschaft keine pfändbaren Werte vorhanden sind. Kunden, die bereits bezahlt haben, aber keine Ware oder Leistung erhalten haben, sollten damit rechnen, dass eine Erstattung unsicher ist. Anleger oder Geschäftspartner sollten bestehende Verträge, Anzahlungen, Sicherheiten und offene Rechnungen genau prüfen. Die Bekanntmachung enthält keine Feststellungen zu einem Fehlverhalten; daraus allein folgt kein Vorwurf gegen Beteiligte.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen sichern: Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Lieferscheine, E-Mails und Mahnungen. Wer noch offene Ansprüche gegen die GS Global GmbH hat, sollte prüfen lassen, ob außergerichtliche oder gerichtliche Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind. Bei größeren Beträgen empfiehlt sich anwaltlicher Rat. Verbraucher sollten außerdem bei Kartenzahlungen, PayPal-Zahlungen oder anderen Zahlungsdiensten prüfen, ob Käuferschutz, Rückbuchung oder Chargeback noch möglich sind. Wichtig ist, Fristen nicht verstreichen zu lassen und keine weiteren Zahlungen ohne klare Gegenleistung zu leisten.