Das Amtsgericht München hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VPT Consulting Süd GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 16. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 1502 IN 3266/25 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Lilienthalstraße 3 in 82178 Puchheim und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 287107 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Holger Harms.
Der Insolvenzantrag wurde von der VPT Consulting Süd GmbH selbst gestellt. Die Gesellschaft hatte somit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Das Aktenzeichen trägt die Jahreszahl 2025. Daraus ergibt sich, dass das Insolvenzantragsverfahren bereits im Vorjahr angelegt worden war. Weshalb die Entscheidung erst im September 2026 erging und welche Prüfungen in der Zwischenzeit durchgeführt wurden, lässt sich der Bekanntmachung nicht entnehmen.
Die VPT Consulting Süd GmbH war in der Vermessung und Planung von Infrastrukturnetzen tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten außerdem die Projektplanung und die Bauleitung für entsprechende Netze.
Unter Infrastrukturnetzen können je nach Auftrag beispielsweise Leitungsnetze für Telekommunikation, Energie, Wasser oder andere technische Versorgungssysteme fallen. Welche Arten von Netzen die Gesellschaft konkret plante und betreute, geht aus dem gerichtlichen Beschluss jedoch nicht hervor.
Zum Leistungsumfang gehörten auch die mit den Projekten verbundenen Dokumentationsarbeiten. Solche Unterlagen können beispielsweise Vermessungsdaten, Pläne, Baufortschritte, Leitungsverläufe, technische Ausführungen und Abnahmeinformationen enthalten.
Darüber hinaus durfte das Unternehmen Wirtschaftsgüter erwerben, die für den eigenen Geschäftsbetrieb benötigt wurden. Dazu könnten grundsätzlich Vermessungsgeräte, Computertechnik, Planungssoftware, Fahrzeuge oder andere betriebliche Ausstattungen gehören. Welche Vermögensgegenstände tatsächlich vorhanden waren, wird in der Insolvenzbekanntmachung nicht erläutert.
Das Amtsgericht München lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Gesellschaftsvermögen nicht ausreichte, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass bestehende Schulden oder Forderungen erloschen sind. Es wird jedoch kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt. Damit gibt es auch keinen Insolvenzverwalter, der technische Geräte, offene Honorarforderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und den Erlös nach den gesetzlichen Vorschriften unter den Gläubigern verteilt.
Für Auftraggeber können insbesondere noch nicht abgeschlossene Planungen, Vermessungsdaten, Projektdokumentationen und offene Bauleitungsaufgaben von Bedeutung sein. Ob solche Projekte bestehen und ob die notwendigen Unterlagen vollständig an die jeweiligen Auftraggeber übergeben wurden, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor.
Geschäftspartner und Auftraggeber sollten daher prüfen, ob sie über sämtliche Planungsunterlagen, Messdaten, Genehmigungen und Dokumentationen verfügen, die für eine Fortsetzung ihrer Infrastrukturprojekte benötigt werden. Bei offenen Projekten kann außerdem geklärt werden müssen, ob ein anderes Planungsbüro oder Bauleitungsunternehmen die Arbeiten übernehmen kann.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die VPT Consulting Süd GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und registerrechtliche Prüfungen notwendig sein.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zu bestehenden Projekten und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.