Dark Mode Light Mode

Kleinanzeigen-Betrug wird immer raffinierter: Diese Maschen können Käufer und Verkäufer viel Geld kosten

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Polizei und Verbraucherschützer warnen vor verschiedenen Betrugsmaschen auf Kleinanzeigen-Portalen. Besonders problematisch: Viele Angriffe beginnen völlig unspektakulär mit einer normalen Anfrage zu einem angebotenen Artikel.

Erst anschließend versuchen die Täter, ihre Opfer aus der geschützten Umgebung der Plattform herauszulocken.

Eine der wichtigsten Empfehlungen lautet deshalb: Die Kommunikation möglichst vollständig über den Chat der jeweiligen Plattform führen. Links oder QR-Codes, die angeblich für eine Zahlung oder den Empfang von Geld benötigt werden, sollten besonders kritisch geprüft werden.

Gefälschte „Sichere Bezahlung“ soll Kreditkartendaten stehlen

Besonders perfide ist eine Masche, bei der Kriminelle eine tatsächlich existierende Sicherheitsfunktion imitieren.

Der angebliche Käufer erklärt, er wolle die Transaktion über „Sichere Bezahlung“ abwickeln. Anschließend erhält der Verkäufer einen professionell wirkenden Link. Auf der dahinterliegenden Internetseite soll er seine Kreditkartendaten eingeben.

Doch die Webseite gehört nicht zum echten Bezahlverfahren. Statt einer Zahlung erhalten die Kriminellen die eingegebenen Kartendaten.

Wer auf einen solchen Angriff hereingefallen ist und Kreditkartendaten übermittelt hat, sollte nach den im Bericht wiedergegebenen Empfehlungen schnell reagieren und die Karte sperren lassen.

„Ich habe schon bezahlt“ – doch das Geld existiert gar nicht

Eine ähnliche Variante richtet sich gezielt an Verkäufer.

Der vermeintliche Käufer behauptet, den vereinbarten Betrag bereits überwiesen zu haben. Nun müsse der Verkäufer lediglich einen Link öffnen, um das Geld zu erhalten.

Die Nachricht kann dabei so gestaltet sein, dass sie wie eine offizielle Mitteilung der Plattform aussieht. Tatsächlich führt der Link jedoch auf eine Phishing-Seite.

Besonders gefährlich wird es, wenn der Verkäufer nicht nur seine Zahlungsdaten eingibt, sondern anschließend auch noch die Ware verschickt. Dann können im schlimmsten Fall sowohl die Ware als auch sensible Finanzdaten verloren sein.

Vorsicht beim Herausgeben der IBAN

Auch eine scheinbar harmlose Frage nach der Bankverbindung kann Teil einer größeren Betrugsstrategie sein.

In der beschriebenen Masche gibt sich ein Täter zunächst als interessierter Käufer aus und kündigt eine Überweisung an. Dafür verlangt er IBAN und teilweise weitere Kontaktdaten. Nachdem er diese Informationen erhalten hat, bricht er den Kauf plötzlich ab.

Die gesammelten Daten können anschließend für weitere Betrugsversuche verwendet werden. Der Bericht beschreibt unter anderem missbräuchliche Lastschriften und eine weitere Variante, bei der Kriminelle die Bank des Opfers ermitteln und sich anschließend telefonisch als Bankmitarbeiter ausgeben.

Der vermeintliche Bankberater kennt dann bereits Name und Bankverbindung. Dadurch kann der Anruf glaubwürdiger erscheinen.

Verlangt der Anrufer anschließend Passwörter, PINs oder andere Zugangsdaten, droht der eigentliche Angriff auf das Online-Banking.

Der Dreiecksbetrug kann Unschuldige wie Täter aussehen lassen

Noch komplizierter ist der sogenannte Dreieckstrick.

Dabei kopiert ein Betrüger beispielsweise eine echte Anzeige und bietet denselben Artikel selbst an. Gleichzeitig meldet er sich beim ursprünglichen Verkäufer als vermeintlicher Käufer.

Die Zahlungsdaten des echten Verkäufers gibt der Betrüger an einen dritten Interessenten weiter. Dieser überweist das Geld in dem Glauben, beim Betrüger eine Ware gekauft zu haben.

Der tatsächliche Verkäufer sieht einen Zahlungseingang und verschickt seine Ware – allerdings an den Betrüger.

Der dritte Beteiligte erhält dagegen nichts und kann anschließend glauben, der Inhaber des Kontos, auf das er überwiesen hat, sei der Täter.

Damit kann ein Betroffener nicht nur seine Ware verlieren, sondern plötzlich selbst mit einem Betrugsvorwurf konfrontiert werden.

Ware kommt an – Wochen später folgt trotzdem eine Rechnung

Der Bericht beschreibt außerdem eine neuere Variante des Dreiecksbetrugs.

Ein vermeintlicher Verkäufer bietet einen Artikel an und kassiert das Geld vom Käufer. Mit dessen Lieferadresse bestellt der Täter anschließend die entsprechende Ware bei einem anderen Händler – allerdings auf Rechnung.

Der Käufer bekommt tatsächlich das gewünschte Produkt und geht zunächst davon aus, dass alles ordnungsgemäß gelaufen ist.

Erst Wochen später können Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen auftauchen, weil die Rechnung beim tatsächlichen Händler nicht beglichen wurde.

Ein wichtiges Warnsignal kann deshalb ein Absender sein, der überhaupt nicht zum Verkäufer passt.

Vorsicht bei angeblichen Speditionen

Auch Verkäufer großer Gegenstände können ins Visier geraten.

Ein angeblicher Interessent möchte beispielsweise ein Möbelstück, Klavier oder Boot kaufen, könne es aber nicht persönlich abholen. Eine Spedition werde sich um den Transport kümmern.

Die Transportkosten soll jedoch zunächst der Verkäufer bezahlen.

Als angeblichen Beweis erhält er beispielsweise eine gefälschte Nachricht eines Zahlungsdienstleisters, wonach der Kaufpreis einschließlich Transportkosten bereits hinterlegt sei und nach Bezahlung der Spedition freigegeben werde.

Tatsächlich existieren weder die Zahlung noch die angekündigte Spedition. Überweist der Verkäufer die angeblichen Transportkosten, ist das Geld möglicherweise verloren.

Besonders gefährlich: TAN-Eingabe in Dauerschleife

Eine weitere Masche zeigt, wie weit professionelles Phishing inzwischen gehen kann.

Der angebliche Käufer verlangt zunächst die E-Mail-Adresse des Verkäufers. Kurz darauf trifft eine vermeintliche Nachricht von Kleinanzeigen ein. Ein Link führt zu einer nachgebauten Webseite, auf der sogar ein angeblicher Mitarbeiter im Chat erscheint.

Das Opfer soll Bankdaten eingeben und die Transaktion mit einer TAN bestätigen.

Anschließend erscheint eine Fehlermeldung und es wird eine weitere TAN verlangt. Nach Darstellung des Berichts liegt jedoch überhaupt kein technischer Fehler vor: Mit jeder TAN können stattdessen weitere Überweisungen ausgelöst werden.

Ein entscheidender Grundsatz lautet deshalb: Um Geld zu empfangen, muss ein Verkäufer keine TAN für das Online-Banking eingeben.

Ausweiskopien sind kein Beweis für Seriosität

Auch die Bitte um eine Ausweiskopie sollte Verbraucher skeptisch machen. Polizei und Verbraucherschützer empfehlen ausdrücklich, über Kleinanzeigen keine Ausweiskopien zu versenden oder als vermeintlichen Sicherheitsnachweis zu akzeptieren.

Denn ein Ausweisfoto beweist nicht zwangsläufig, dass die Person am anderen Ende tatsächlich der Ausweisinhaber ist. Dokumente können zuvor bei anderen Betrugsfällen erbeutet worden sein.

Die fünf wichtigsten Schutzregeln

Die im Bericht genannten Grundsätze sind vergleichsweise einfach: Kommunikation über den Plattform-Chat führen, möglichst die integrierte Bezahlfunktion verwenden, externe Bezahldienste nur mit entsprechendem Käuferschutz nutzen, keine Ausweiskopien austauschen und bei außergewöhnlich günstigen Angeboten oder künstlichem Zeitdruck misstrauisch werden.

Vor allem sollten Nutzer misstrauisch werden, wenn sie plötzlich die Plattform verlassen, einen externen Link öffnen, Bank- oder Kreditkartendaten eingeben oder eine TAN bestätigen sollen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Berufswandel in der Kfz-Branche: Was durch die Elektromobilität verschwindet – und was neu entsteht

Next Post

Windpark Hintersteinau: Beteiligungsgesellschaft stockt Kapital massiv auf – Verlust mehr als verdoppelt