In Hagen in Nordrhein-Westfalen ermittelt eine Mordkommission nach einem schweren Angriff auf einen 67 Jahre alten Rollstuhlfahrer. Eine 18-Jährige steht im Verdacht, den Mann mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und anschließend angezündet zu haben. Der Senior wurde schwer verletzt.
Nach den bislang bekannt gewordenen Ermittlungsergebnissen ereignete sich die Tat am Donnerstagabend gegen 19.40 Uhr in einer Grünanlage an der Johann-Friedrich-Oberlin-Straße im Hagener Stadtteil Helfe.
Dort soll es zunächst zu einem Streit zwischen dem 67-Jährigen und der 18-Jährigen gekommen sein. Beide sollen sich nach bisherigen Erkenntnissen flüchtig aus der Vergangenheit gekannt haben. Was den Streit ausgelöst hat, ist bislang nicht bekannt.
Passanten löschten die Flammen
Im Verlauf der Auseinandersetzung soll die junge Frau den Rollstuhlfahrer mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und diese anschließend entzündet haben.
Passanten griffen ein und löschten das Feuer. Anschließend wurden Polizei und Rettungskräfte verständigt. Der 67-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste medizinisch versorgt werden. Nach den bislang vorliegenden Informationen bestand zunächst keine Lebensgefahr.
18-Jährige zunächst geflüchtet
Die Tatverdächtige soll den Tatort zunächst verlassen haben. Aufgrund der Schwere des Geschehens übernahmen eine Mordkommission und die Staatsanwaltschaft Hagen die weiteren Ermittlungen.
Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen wurde die 18-Jährige nach Angaben der Polizei schließlich durch Einsatzkräfte einer Spezialeinheit in Münster vorläufig festgenommen.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen und zum genauen Ablauf der Tat dauern an.
Mordkommission bedeutet noch keine Verurteilung wegen versuchten Mordes
Juristisch ist wichtig, zwischen dem geschilderten Tatgeschehen und seiner endgültigen strafrechtlichen Bewertung zu unterscheiden. Dass eine Mordkommission ermittelt, bedeutet für sich genommen noch nicht, dass bereits feststeht, welcher Straftatbestand der 18-Jährigen letztlich vorgeworfen wird.
Bei einem Angriff, bei dem ein Mensch mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet wird, kommt grundsätzlich die Prüfung eines versuchten Tötungsdelikts in Betracht. Ob die Voraussetzungen eines versuchten Mordes, eines versuchten Totschlags oder anderer Straftatbestände tatsächlich erfüllt sind, müssen Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls später ein Gericht anhand der Ermittlungsergebnisse beurteilen.
Insbesondere wird zu klären sein, mit welcher Absicht die Beschuldigte gehandelt haben soll und welche konkreten Umstände der Tat nachgewiesen werden können.
Die 18-Jährige gilt derzeit als Tatverdächtige. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Eine strafrechtliche Schuld steht erst fest, wenn sie rechtskräftig verurteilt worden ist.