Der BGH verhandelte am 16. September in Karlsruhe über vier Verfahren. Im Kern geht es um Geschäfte aus dem Frühjahr 2020, als das Bundesgesundheitsministerium angesichts der Maskenknappheit große Mengen FFP2- und OP-Masken beschaffen wollte.
Der Bund kaufte Masken im „Open-House-Verfahren“
Das Bundesgesundheitsministerium setzte damals auf ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Lieferanten konnten dem Bund FFP2-Masken zu einem festgelegten Preis von 4,50 Euro netto pro Stück anbieten.
Die Resonanz fiel enorm aus. Wesentlich mehr Unternehmen als erwartet beteiligten sich an dem Verfahren. Bei einem erheblichen Teil der angebotenen beziehungsweise gelieferten Ware kam es anschließend jedoch zum Streit.
Der Bund verweigerte in zahlreichen Fällen die Annahme oder Zahlung und berief sich unter anderem auf Mängel und nicht eingehaltene Lieferfristen. Zahlreiche Lieferanten zogen daraufhin vor Gericht.
Vier Verfahren jetzt beim BGH
Vor dem Bundesgerichtshof geht es aktuell um vier konkrete Verfahren.
Drei Maskenlieferanten verlangen vom Bund die Zahlung des nach ihrer Auffassung vereinbarten Kaufpreises. In einem vierten Verfahren ist die Rollenverteilung umgekehrt: Dort verlangt der Bund von einem Unternehmen einen Teil eines bereits gezahlten Kaufpreises zurück.
Damit soll Deutschlands höchstes Zivilgericht grundlegende Rechtsfragen klären, die auch für zahlreiche weitere Verfahren Bedeutung bekommen könnten.
Der BGH kündigte während der Verhandlung an, seine Entscheidung am 15. Dezember 2026 verkünden zu wollen.
Rund 2,3 Milliarden Euro stehen noch im Raum
Die finanzielle Dimension reicht weit über die vier Verfahren hinaus, über die aktuell in Karlsruhe verhandelt wird.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren gegen den Bund anhängig. Ihr Gesamtvolumen beläuft sich demnach auf etwa 2,3 Milliarden Euro.
Eine Entscheidung des BGH könnte deshalb Signalwirkung dafür haben, wie andere noch offene Maskenstreitigkeiten juristisch zu beurteilen sind.
Gerichte entschieden bislang nicht einheitlich zugunsten einer Seite
Mit den Maskenklagen beschäftigen sich die Gerichte bereits seit Jahren. Aufgrund des ersten Dienstsitzes des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn landeten zahlreiche Verfahren zunächst beim Landgericht Bonn und anschließend beim Oberlandesgericht Köln.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gibt es bislang 15 rechtskräftige Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren.
In vier Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 4,2 Millionen Euro unterlag der Bund. In elf Verfahren mit einem Streitwert von zusammen rund 59,5 Millionen Euro konnte er sich dagegen durchsetzen. Daraus lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres ableiten, wie die übrigen Verfahren ausgehen werden, da die konkreten Sachverhalte unterschiedlich sein können.
Entscheidung könnte weit über vier Lieferanten hinausreichen
Damit geht es am 15. Dezember um wesentlich mehr als die individuellen Rechnungen einiger Maskenhändler.
Der BGH muss zentrale Rechtsfragen aus einem außergewöhnlichen Beschaffungsvorgang klären, der unter dem enormen Zeitdruck der ersten Pandemiephase entstand.