Wenn laufende Werbekampagnen gestoppt werden, Unternehmensseiten nicht mehr erreichbar sind oder Administratoren den Zugriff auf wichtige Accounts verlieren, geht es schnell um mehr als ein privates Social-Media-Profil.
Kundenkontakte können abbrechen, Werbebudgets lassen sich nicht mehr steuern und geplante Produkteinführungen geraten ins Stocken.
Entscheidend ist deshalb zunächst eine scheinbar einfache Frage: Was genau hat Meta eigentlich gesperrt?
Facebook-Profil, Werbekonto oder Business Manager?
Eine „Facebook-Sperre“ kann ganz unterschiedliche Bereiche betreffen.
Neben einem persönlichen Facebook-Profil können beispielsweise ein Werbekonto, eine Unternehmensseite, ein Instagram-Konto, der Meta Business Manager beziehungsweise das Business Portfolio oder lediglich die persönliche Berechtigung zum Schalten von Werbung betroffen sein.
Auch einzelne Werbeanzeigen, komplette Kampagnen oder Datenquellen wie der Facebook-Pixel können eingeschränkt werden.
Diese Unterscheidung ist rechtlich wichtig.
Ein persönliches Profil kann einer Privatperson zugeordnet sein, während ein darüber verwaltetes Werbekonto oder eine Unternehmensseite einer GmbH gehört. Damit stellt sich auch die Frage, wer überhaupt Ansprüche gegenüber Meta geltend machen kann.
Wann eine Sperre rechtlich problematisch sein kann
Nach der Darstellung des zugrunde liegenden Rechtsbeitrags kommen verschiedene Angriffspunkte gegen eine Meta-Sperre in Betracht.
Problematisch könne eine Entscheidung beispielsweise sein, wenn Meta keinen konkreten Verstoß benennt, lediglich allgemeine Textbausteine verwendet oder einen Verstoß der falschen Person zurechnet.
Auch eine unverhältnismäßige dauerhafte Sperre oder ein nicht ordnungsgemäß durchgeführtes Beschwerdeverfahren können rechtlich relevant sein.
Besonders interessant wird es, wenn Betroffene nachweisen können, dass eine Entscheidung fehlerhaft war, die Plattform aber trotzdem an der Sperre festhält.
Digital Services Act stärkt Rechte der Nutzer
Eine wichtige Rolle spielt dabei der europäische Digital Services Act (DSA).
Der Rechtsbeitrag verweist insbesondere auf die Artikel 17, 20 und 21 der Verordnung (EU) 2022/2065.
Art. 17 DSA enthält Vorgaben zur Begründung bestimmter Plattformentscheidungen. Für Nutzer soll damit nachvollziehbarer werden, warum beispielsweise ein Inhalt entfernt oder ein Zugang eingeschränkt wurde.
Art. 20 DSA sieht ein internes Beschwerdemanagementsystem vor. Betroffene erhalten dadurch die Möglichkeit, Entscheidungen der Plattform anzufechten.
Art. 21 eröffnet darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen den Weg zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor zertifizierten Stellen.
Meta-Beschwerde ist nicht zwingend das Ende
Der DSA bedeutet dabei nicht, dass Betroffene ausschließlich auf die internen Beschwerdemöglichkeiten der Plattform angewiesen sind.
Nach der Darstellung des Beitrags können daneben – abhängig vom konkreten Sachverhalt – auch vertragliche, datenschutzrechtliche oder kartellrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Ebenso können eine anwaltliche Aufforderung oder ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommen.
Bei besonders dringenden Fällen wird auch eine einstweilige Verfügung als mögliche Option genannt.
Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Kontosperre führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf sofortige gerichtliche Freischaltung.
Bei Unternehmen kann jeder Tag zählen
Besonders brisant sind Sperren, wenn Facebook oder Instagram unmittelbar für das Geschäft benötigt werden.
Ein Onlinehändler, der einen erheblichen Teil seiner Kunden über Meta-Werbung gewinnt, kann von einem gesperrten Werbekonto wesentlich stärker betroffen sein als ein privater Facebook-Nutzer.
Ähnliches gilt für Agenturen, die Kundenkonten verwalten, oder Content Creator, deren Reichweite und Einnahmen unmittelbar mit ihren Accounts verbunden sind.
In solchen Fällen kann neben der Frage, ob die Sperre rechtmäßig ist, auch die Dringlichkeit entscheidend werden.
Beweise sichern, bevor sich Anzeigen ändern
Betroffene sollten deshalb nicht nur wiederholt auf Freischaltungsbuttons klicken.
Zunächst sollte genau dokumentiert werden, welche Sperre Meta ausgesprochen hat und welche Begründung angezeigt wurde.
Screenshots der Sperrmeldungen, E-Mails von Meta, Account-IDs, Angaben zu Werbekonten und Business-Portfolios sowie bereits eingereichte Beschwerden können später wichtig werden.
Auch die zeitliche Abfolge sollte dokumentiert werden: Wann wurde der Account eingeschränkt? Welche Begründung wurde genannt? Wann wurde Beschwerde eingelegt? Welche Antwort kam von Meta?
Je klarer diese Dokumentation ist, desto besser lässt sich anschließend prüfen, ob und wie gegen die Entscheidung vorgegangen werden kann.
Vom Beschwerdebutton bis zum Gericht
Für Betroffene ergibt sich damit ein gestuftes Vorgehen: Zunächst muss festgestellt werden, welches Konto oder Asset betroffen ist und wem es rechtlich zuzuordnen ist. Anschließend sollte die konkrete Begründung der Sperre dokumentiert und geprüft werden.
Danach können je nach Fall das interne Beschwerdeverfahren von Meta, Instrumente des Digital Services Act, datenschutzrechtliche Schritte oder eine anwaltliche beziehungsweise gerichtliche Durchsetzung in Betracht kommen.