Neue Recherchen zur milliardenschweren Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie werfen weitere Fragen zu einem der umstrittensten Geschäfte aus der Amtszeit des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) auf.
Nach Recherchen des ARD-Magazins Plusminus zeigen bislang unveröffentlichte E-Mails, dass ein leitender Beamter des Bundesgesundheitsministeriums Ende April 2020 einen Preis von rund 1,95 Euro pro KN95-Maske als marktgerecht bezeichnete.
Brisant ist der zeitliche Zusammenhang: Wenige Tage zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium nach den vorliegenden Recherchen 100 Millionen Masken beim Schweizer Unternehmen Emix für 5,40 Euro pro Stück bestellt.
Der Unterschied beträgt 3,45 Euro pro Maske.
Rein rechnerisch entsprechen 100 Millionen Masken zu 5,40 Euro einem Auftragsvolumen von 540 Millionen Euro. Bei einem hypothetischen Preis von 1,95 Euro wären es 195 Millionen Euro gewesen – eine Differenz von 345 Millionen Euro.
Dieser Vergleich bedeutet allerdings nicht, dass die konkrete Emix-Bestellung tatsächlich zu 1,95 Euro hätte beschafft werden können. Unterschiede bei Lieferzeitpunkt, Menge, Qualität, Zertifizierung, Lieferbedingungen und Verfügbarkeit müssen bei einem seriösen Preisvergleich berücksichtigt werden.
Die neuen E-Mails sind dennoch relevant, weil sie zeigen, welche Preise innerhalb des Ministeriums zur damaligen Zeit diskutiert wurden.
Beamter bezeichnete 1,95 Euro als „marktgerecht“
Im Mittelpunkt der neuen Recherche steht ein E-Mail-Verkehr zwischen einem Maskenanbieter und dem damaligen leitenden Beamten für die Maskenbeschaffung im Bundesgesundheitsministerium, Ingo Behnel.
Der Händler Michael Dornow hatte dem Ministerium unter anderem die Lieferung von zehn Millionen Masken für 2,10 Euro pro Stück angeboten.
Behnel reagierte nach den vorliegenden E-Mails positiv auf das Angebot. In seiner Antwort vom 27. April 2020 bezeichnete er einen Preis von rund 1,95 Euro für KN95-Masken als marktgerecht.
Zu diesem Auftrag über zehn Millionen Masken für 2,10 Euro kam es später allerdings nicht. Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums bestanden Qualitätsprobleme bei bereits gelieferten Masken des Händlers.
Die E-Mail ist dennoch von Bedeutung, weil sie einen zeitnahen Einblick in die damalige Preisbewertung eines mit der Beschaffung befassten Spitzenbeamten des Ministeriums gibt.
Emix erhielt 5,40 Euro pro Maske
Parallel dazu liefen die Geschäfte mit dem Schweizer Unternehmen Emix.
Nach dem sogenannten Sudhof-Bericht wurden im Zusammenhang mit einer auf den 23./24. April 2020 datierten Bestellung 100 Millionen Masken zu jeweils 5,40 Euro bestellt.
Damit lag der Preis 90 Cent über den 4,50 Euro, die das Bundesgesundheitsministerium im sogenannten Open-House-Verfahren für fristgerecht gelieferte Masken angeboten hatte.
Noch deutlicher ist der Abstand zu den rund 1,95 Euro, die Behnel wenige Tage später in einer E-Mail als marktgerecht für KN95-Masken bezeichnete.
Die neuen Unterlagen werfen deshalb die Frage auf, welche konkreten Bedingungen den Preis von 5,40 Euro beim Emix-Geschäft rechtfertigten und welche Marktinformationen bei der Entscheidung berücksichtigt wurden.
Verhandlungen liefen laut Bericht über Spahns Abgeordneten-Account
Ein weiterer ungewöhnlicher Punkt betrifft die Abwicklung der Verhandlungen.
Nach Angaben des Sudhof-Berichts liefen die Verhandlungen zwischen Emix und Spahn über dessen Abgeordneten-Account.
Zudem heißt es in einer Fußnote des Berichts vom Januar 2025, dass förmliche Verträge zu dem betreffenden Vorgang bislang nicht aufgefunden werden konnten.
Das bedeutet nicht, dass kein rechtlich wirksames Vertragsverhältnis bestanden hat. Es wirft jedoch Fragen zur Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der damaligen Beschaffungsentscheidung auf.
Ministerium hatte damals enormen Zeitdruck
Für eine faire Einordnung muss die außergewöhnliche Situation im Frühjahr 2020 berücksichtigt werden.
Zu Beginn der Corona-Pandemie herrschte weltweit ein massiver Wettbewerb um Schutzmasken und andere medizinische Schutzausrüstung. Regierungen versuchten innerhalb kürzester Zeit, große Mengen zu beschaffen.
Das Bundesgesundheitsministerium führte deshalb unter anderem ein Open-House-Verfahren ein. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllte und bis zum 30. April 2020 entsprechende Mengen liefern konnte, sollte 4,50 Euro pro Maske erhalten.
Die damalige Lage war damit außergewöhnlich und von erheblicher Unsicherheit geprägt.
Spahn lässt über eine Sprecherin erklären, er habe als Minister in der damaligen Notlage nach bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Entscheidungen getroffen, um Beschäftigte im Gesundheitswesen mit dringend benötigter Schutzausrüstung zu versorgen.
Vergaberechtlerin sieht kritische Fragen
Die von Plusminus befragte Vergaberechtsexpertin Ute Jasper verweist auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei staatlichen Einkäufen.
Aus ihrer Sicht wäre es rechtlich problematisch, wenn der Staat wissentlich oberhalb des Marktpreises einkauft.
Ob diese Voraussetzung beim konkreten Emix-Geschäft tatsächlich erfüllt war, ist damit jedoch nicht automatisch festgestellt.
Dafür müsste unter anderem geklärt werden, welche Marktpreise für vergleichbare Ware zum konkreten Zeitpunkt tatsächlich verfügbar waren und ob entsprechende Mengen zu vergleichbaren Lieferbedingungen beschafft werden konnten.
Qualitätsprobleme bei Emix-Masken
Die Diskussion betrifft nicht nur den Preis.
Nach Angaben aus dem Sudhof-Bericht wurden 48 Prozent der untersuchten Emix-Masken vom TÜV Nord als mangelhaft eingeschätzt.
Das Bundesgesundheitsministerium erkannte dem Bericht zufolge dennoch einen großen Teil der betreffenden Masken als mangelfrei an und bezahlte.
Eine entsprechende Vereinbarung blieb laut Recherche mehrere Jahre öffentlich unbekannt und wurde erst durch den Sudhof-Bericht bekannt.
Damit geht es bei der Aufarbeitung nicht nur um die Frage, wie viel der Bund bezahlte, sondern auch darum, welche Qualität tatsächlich geliefert und nach welchen Kriterien die Ware akzeptiert wurde.
Ermittlungsverfahren gegen Spahn wurde eingestellt
Bei der rechtlichen Einordnung ist eine weitere Entwicklung wichtig.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte im März 2026 ein Verfahren im Zusammenhang mit den Maskenkäufen gegen Spahn ein. Nach Angaben der Behörde ergab die Prüfung keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat; Ermittlungen wurden demnach nicht eingeleitet.
Das ist von der politischen und haushaltsrechtlichen Bewertung der Beschaffung zu unterscheiden.
Auch Emix verweist darauf, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft ihre Strafuntersuchung nach mehrjährigen Ermittlungen eingestellt habe. Nach Darstellung des Unternehmens hätten sich unter anderem keine Hinweise auf Bestechung oder Veruntreuung ergeben.
345 Millionen Euro Differenz – aber keine einfache Schadensrechnung
Besonders spektakulär wirkt die rechnerische Preisdifferenz.
100 Millionen Masken zu 5,40 Euro ergeben 540 Millionen Euro.
100 Millionen Masken zu 1,95 Euro ergeben 195 Millionen Euro.
Dazwischen liegen 345 Millionen Euro.
Doch diese Summe darf nicht automatisch als Schaden für den Steuerzahler bezeichnet werden.
Dafür müsste nachgewiesen werden, dass 100 Millionen Masken gleicher Qualität, Zertifizierung und Lieferfähigkeit zum selben Zeitpunkt tatsächlich für 1,95 Euro hätten beschafft werden können.
Genau das belegen die bislang veröffentlichten E-Mails nicht.
Was sie hingegen dokumentieren, ist ein erheblicher Preisunterschied zwischen einer konkreten Großbestellung und einer nahezu zeitgleichen internen Einschätzung zu einem marktgerechten Preis für KN95-Masken.
Neue Dokumente verschärfen die Fragen an die damalige Beschaffung
Mehr als sechs Jahre nach Beginn der Pandemie ist die Aufarbeitung der Maskenbeschaffung damit noch immer nicht abgeschlossen.
Die neuen E-Mails liefern keinen Beweis dafür, dass Spahn oder andere Verantwortliche strafbar gehandelt haben. Sie verändern aber die Informationslage über die damaligen Preisvorstellungen innerhalb des Gesundheitsministeriums.
Vor allem drei Fragen stehen damit erneut im Raum:
Warum wurden bei Emix 5,40 Euro pro Maske vereinbart, während ein leitender Beschaffungsbeamter wenige Tage später rund 1,95 Euro für KN95-Masken als marktgerecht bezeichnete?
Welche Unterschiede bei Qualität, Menge, Zertifizierung und Lieferbedingungen bestanden zwischen den Angeboten?
Und welche Informationen über die Preisentwicklung lagen den Verantwortlichen zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidungen tatsächlich vor?