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Syntek GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Syntek GmbH einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Anordnung erging am 14. September 2026 um 18.40 Uhr. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 167 IN 248/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift im Laubenhof 23 in 45326 Essen und ist beim Amtsgericht Essen unter HRB 35852 eingetragen. Geschäftsführer ist Alexandre Miguel Pereira Cesar.

Zum Unternehmensgegenstand gehören der Im- und Export sowie der Vertrieb von Laborbedarf, Laboreinrichtungen, Pilotanlagen, Prozesstechnik und elektronischen Messgeräten. Die Syntek GmbH kann entsprechende Handelsgeschäfte vermitteln und technische Beratungsleistungen erbringen. Daneben umfasst ihr Geschäftszweck den Export und Vertrieb von Luxusartikeln sowie Drogerie- und Parfümerieerzeugnissen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine aus Wuppertal. Verfügungen der Syntek GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Er darf außerdem Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.

Wer der Syntek GmbH Geld schuldet, darf nicht mehr unmittelbar an sie zahlen. Zahlungen sind nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Das Insolvenzverfahren ist damit noch nicht eröffnet. Eine Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle ist erst möglich, wenn das Gericht das Verfahren eröffnet und die Gläubiger zur Anmeldung auffordert.

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