Das Amtsgericht Norderstedt hat den Antrag der Fairienglück GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 25. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 66 IN 2/26.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift im Kiefernweg 4a in 22844 Norderstedt. Sie ist beim Amtsgericht Kiel unter HRB 26548 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Christopher Redenz vertreten.
Gegenstand des Unternehmens sind die Anmietung und Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Daneben gehören die langfristige Vermietung sowie damit verbundene Dienstleistungen zum Geschäftszweck. Als weiterer Tätigkeitsbereich wird die Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte angegeben.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Das Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt.
Gläubiger können ihre Forderungen somit nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen prüfen, ob eine individuelle Durchsetzung ihrer Ansprüche noch möglich ist und ob verwertbares Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist.
Mieter, Vermieter und Eigentümer, deren Immobilien von der Fairienglück GmbH angemietet, vermietet oder verwaltet wurden, sollten ihre Vertragsverhältnisse und laufenden Zahlungen überprüfen. Die Abweisung des Insolvenzantrags beendet bestehende Verträge nicht automatisch. Bei Zahlungen, Kautionen oder noch ausstehenden Abrechnungen kann jedoch eine rechtliche Prüfung erforderlich sein.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Norderstedt eingelegt werden. Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Fairienglück GmbH grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst. Eine spätere Löschung aus dem Handelsregister ist möglich, wenn kein verwertbares Vermögen und kein weiterer Abwicklungsbedarf mehr vorhanden sind.