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50.000 Euro Ordnungsgeld gegen Accentro Real Estate AG wegen nicht offengelegter Rechnungsunterlagen

Elionas (CC0), Pixabay

Das Bundesamt für Justiz hat gegen die Accentro Real Estate AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 14. September 2026 mitteilte, wurde die Entscheidung bereits am 14. April 2026 getroffen.

Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung von Rechnungsunterlagen.

Rechnungsunterlagen für 2024 nicht eingereicht

Nach Angaben der BaFin hatte die Accentro Real Estate AG ihre Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.

Damit verstieß die Gesellschaft gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Vorschrift verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Rechnungslegungsunterlagen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben offenzulegen.

Die Offenlegung soll insbesondere gewährleisten, dass Geschäftspartner, Gläubiger, Anleger und andere Marktteilnehmer Zugang zu den gesetzlich vorgesehenen Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchführen. Rechtsgrundlage der gegen Accentro verhängten Sanktion ist § 335 HGB.

Das Bundesamt für Justiz setzte im konkreten Fall ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro fest.

Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um ein von der BaFin verhängtes Bußgeld handelt. Die Entscheidung stammt vom Bundesamt für Justiz. Die BaFin hat die Maßnahme im Rahmen ihrer Informationen zur Finanzberichterstattung veröffentlicht.

Accentro hat Beschwerde eingelegt

Die Accentro Real Estate AG akzeptiert die Entscheidung nicht. Nach der BaFin-Mitteilung hat die Gesellschaft Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Damit ist die rechtliche Auseinandersetzung über die Maßnahme noch nicht abgeschlossen. Aus der Mitteilung geht insbesondere nicht hervor, dass über die Beschwerde bereits abschließend entschieden worden wäre.

Accentro ist im Immobiliengeschäft tätig

Die Accentro Real Estate AG ist ein auf Wohnimmobilien spezialisiertes Unternehmen. Zu den wesentlichen Geschäftsfeldern zählen insbesondere die Privatisierung und der Vertrieb von Wohnimmobilien sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit Immobilienbeständen.

Die nun veröffentlichte Maßnahme betrifft die gesetzliche Finanzberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024. Aus dem Ordnungsgeld allein lassen sich keine weitergehenden Aussagen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens ableiten.

Fazit

Das Bundesamt für Justiz hat gegen die Accentro Real Estate AG ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro verhängt, weil die Gesellschaft ihre Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben elektronisch zur Offenlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht hatte.

Der Verstoß betrifft § 325 HGB, die Sanktion stützt sich auf § 335 HGB. Die Ordnungsgeldentscheidung datiert vom 14. April 2026 und wurde von der BaFin am 14. September 2026 bekannt gemacht.

Endgültig abgeschlossen ist die Angelegenheit nicht: Die Accentro Real Estate AG hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

 

Hier die Bafin-Mitteilung:

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Accentro Real Estate AG

Das Bundesamt für Justiz hat am 14. April 2026 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro zulasten der Accentro Real Estate AG festgesetzt.

14.09.2026

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Accentro Real Estate AG hatte die Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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