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Bad Nauheim testet KI-Kameras: Müllsünder sollen automatisch beim Ordnungsamt gemeldet werden

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Achtlos weggeworfener oder illegal abgelagerter Müll verursacht Kommunen erhebliche Arbeit und Kosten. Im hessischen Bad Nauheim wird deshalb ein neuer technischer Ansatz erprobt: Kameras sollen mithilfe künstlicher Intelligenz erkennen, wenn Abfälle im öffentlichen Raum abgeladen werden.

Das System soll verdächtige Vorgänge erfassen und eine Meldung an das Ordnungsamt ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten dabei auch Fahrzeuge beziehungsweise deren Kennzeichen eine Rolle spielen, um mögliche Verursacher zu ermitteln.

KI soll illegale Müllablagerungen erkennen

Das Prinzip klingt zunächst einfach: Eine Kamera beobachtet einen bestimmten Bereich. Die dahinterliegende Software wertet die Aufnahmen aus und soll erkennen können, wenn jemand Gegenstände oder Müll zurücklässt.

Die künstliche Intelligenz übernimmt damit eine Vorauswahl. Mitarbeiter des Ordnungsamtes müssten nicht permanent sämtliche Kameraaufnahmen beobachten, sondern könnten gezielt auf erkannte Vorfälle hingewiesen werden.

Gerade an Orten, an denen regelmäßig Müll illegal entsorgt wird, könnte dies die Kontrollen erleichtern.

Nummernschild kann wichtigen Hinweis liefern

Besonders interessant für die Verfolgung möglicher Ordnungswidrigkeiten ist die Identifizierung beteiligter Fahrzeuge.

Ist beispielsweise zu erkennen, dass Müll aus einem Fahrzeug ausgeladen und zurückgelassen wird, könnte ein lesbares Kennzeichen den Behörden einen Ermittlungsansatz liefern.

Dabei ist allerdings eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Der Halter eines erfassten Fahrzeugs ist nicht automatisch die Person, die den Müll illegal entsorgt hat.

Ein Kennzeichen kann deshalb zunächst nur ein Hinweis zur Ermittlung des Verantwortlichen sein. Für ein Bußgeldverfahren muss die Behörde den konkreten Sachverhalt ausreichend feststellen.

Datenschutz wird zum entscheidenden Punkt

So praktisch die Technik für die Verfolgung illegaler Müllentsorgung erscheinen mag, so sensibel ist ihr Einsatz rechtlich.

Videoüberwachung im öffentlichen Raum greift in die Rechte der erfassten Personen ein. Werden zusätzlich Kennzeichen oder andere personenbezogene Merkmale verarbeitet, stellen sich weitere datenschutzrechtliche Fragen.

Entscheidend sind unter anderem die Rechtsgrundlage, der genaue Zweck der Überwachung, die Auswahl der überwachten Bereiche, die Speicherdauer und die Frage, wer Zugriff auf die Aufnahmen erhält.

Auch darf aus einem KI-Hinweis nicht automatisch ein Bußgeld folgen.

KI ersetzt nicht die Prüfung durch das Ordnungsamt

Die Software kann einen verdächtigen Vorgang erkennen und melden. Ob tatsächlich eine illegale Müllablagerung vorliegt und wer dafür verantwortlich ist, muss anschließend geprüft werden.

Das ist schon deshalb wichtig, weil eine Kamera einen Vorgang falsch interpretieren kann.

Nicht jeder abgestellte Gegenstand ist illegal entsorgter Müll. Ebenso kann ein Fahrzeug zwar im unmittelbaren Umfeld einer Ablagerung erscheinen, ohne dass Fahrer oder Insassen dafür verantwortlich sind.

Die letztendliche Bewertung darf deshalb nicht allein einer künstlichen Intelligenz überlassen werden.

Illegale Entsorgung kostet am Ende die Allgemeinheit

Für Städte und Gemeinden sind wilde Müllablagerungen nicht nur ein optisches und hygienisches Problem.

Der Abfall muss eingesammelt, transportiert und ordnungsgemäß entsorgt werden. Können die Verursacher nicht festgestellt werden, bleiben die Kosten regelmäßig bei der öffentlichen Hand und werden damit letztlich von der Allgemeinheit getragen.

Hinzu kommen mögliche Umweltgefahren. Besonders problematisch sind beispielsweise Farben, Chemikalien, Elektrogeräte, Batterien oder andere schadstoffhaltige Abfälle.

Bad Nauheim erprobt neuen Weg

Der Versuch in Bad Nauheim könnte deshalb auch für andere Kommunen interessant werden.

Ob sich KI-gestützte Kameras tatsächlich als wirksames Instrument gegen illegale Müllablagerungen eignen, muss der Modellversuch allerdings erst zeigen.

Dabei wird es nicht allein darauf ankommen, wie zuverlässig die Technik Müllablagerungen erkennt. Entscheidend dürfte ebenso sein, ob mögliche Verursacher rechtssicher identifiziert werden können und der Einsatz der Kameras mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnte aus dem Modellversuch ein Instrument werden, das Kommunen bei einem Problem unterstützt, dessen Kosten bislang häufig bei allen Bürgerinnen und Bürgern landen.

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