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Hackerangriff auf Berlin: Senat richtet Anlaufstelle für Betroffene ein

Hellio42 (CC0), Pixabay

Nach dem folgenschweren Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung hat der Senat eine zentrale Anlaufstelle für möglicherweise Betroffene eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger, die vermuten, dass auch ihre persönlichen Daten im Zuge der Cyberattacke veröffentlicht worden sein könnten, können sich über die Internetseite des Landes Berlin informieren und Kontakt aufnehmen.

Die Cyberattacke war Mitte August bekannt geworden. Nach den vorliegenden Angaben hatten die Angreifer versucht, vom Berliner Senat ein Lösegeld in Höhe von zwei Millionen Euro in Bitcoin zu erpressen. Der Senat ging auf die Forderung nicht ein. In weiterer Folge wurden erbeutete Daten im Darknet veröffentlicht.

Betroffene können sich an den Senat wenden

Mit der neuen Anlaufstelle sollen Menschen unterstützt werden, die befürchten, dass sich ihre Daten unter den veröffentlichten Informationen befinden. Über berlin.de stellt die zuständige Senatsverwaltung Informationen zum Vorfall und zu Kontaktmöglichkeiten bereit.

Für Betroffene ist dabei nicht nur entscheidend, ob persönliche Daten tatsächlich veröffentlicht wurden, sondern auch, um welche Informationen es sich handelt. Besonders sensibel können beispielsweise Adress- und Kontaktdaten, Bankinformationen, Zugangsdaten oder andere personenbezogene Dokumente sein.

Vorsicht vor betrügerischen E-Mails und Anrufen

Nach einem größeren Datenleck besteht zudem das Risiko, dass veröffentlichte Informationen für weitere Betrugsversuche verwendet werden. Betroffene sollten deshalb bei unerwarteten E-Mails, SMS und Telefonanrufen besonders aufmerksam sein.

Kriminelle können vorhandene persönliche Informationen nutzen, um Nachrichten glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn zur Eingabe von Passwörtern, zur Bekanntgabe von Bankdaten oder zu einer kurzfristigen Zahlung aufgefordert wird.

Wer vermutet, dass Zugangsdaten betroffen sein könnten, sollte die entsprechenden Passwörter ändern. Wurde dasselbe Passwort bei mehreren Diensten verwendet, empfiehlt sich eine Änderung bei allen betroffenen Konten. Wo möglich, sollte zusätzlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden.

Konto und ungewöhnliche Aktivitäten beobachten

Sollten Bank- oder Zahlungsdaten betroffen sein, empfiehlt es sich, Kontobewegungen besonders aufmerksam zu kontrollieren. Unbekannte Abbuchungen oder andere verdächtige Vorgänge sollten möglichst rasch mit der Bank beziehungsweise dem Zahlungsdienstleister geklärt werden.

Ebenso sollten mögliche Versuche eines Identitätsmissbrauchs ernst genommen werden. Werden beispielsweise unbekannte Verträge, Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen im eigenen Namen bekannt, sollten die Vorgänge dokumentiert und unverzüglich geklärt werden.

Wichtig ist zudem, verdächtige Nachrichten, E-Mails oder andere Kontaktversuche nicht vorschnell zu löschen. Screenshots und die ursprünglichen Nachrichten können später als Beweismittel von Bedeutung sein.

Ausmaß der Folgen noch von Bedeutung

Mit der Veröffentlichung gestohlener Daten endet ein Cyberangriff nicht zwangsläufig. Für die betroffenen Bürger können die Folgen erst Wochen oder Monate später sichtbar werden, wenn Daten für Phishing, Identitätsmissbrauch oder andere Betrugsformen verwendet werden.

Die vom Berliner Senat eingerichtete Anlaufstelle soll deshalb Menschen, die eine Betroffenheit vermuten, eine zentrale Möglichkeit geben, sich über den Vorfall und weitere Schritte zu informieren.

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