Die Warnung erstreckt sich ausdrücklich nicht nur auf die drei genannten Internetseiten. Die BaFin macht auch auf E-Mails aufmerksam, die von den dazugehörigen Domains verschickt werden. Als Beispiel nennt die Behörde die Adresse info@bi-ventures.de.
Für Verbraucher ist das besonders relevant, weil Tages- und Festgeldangebote häufig als vergleichsweise sichere Geldanlage wahrgenommen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt, ein Kundenportal oder eine geschäftlich wirkende E-Mail-Adresse sagen jedoch nichts darüber aus, ob der dahinterstehende Anbieter tatsächlich die notwendigen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Drei Internetadressen im Fokus der Finanzaufsicht
Konkret nennt die BaFin in ihrer Warnung:
- bi-ventures.de
- biventures-kundenportal.de
- berlinventures.com
Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Websites beziehungsweise die Versender entsprechender E-Mails ohne Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen an.
Die Verwendung eines separaten „Kundenportals“ kann dabei auf Anleger besonders professionell wirken. Gerade deshalb sollte die Existenz eines solchen Zugangs niemals mit einer behördlichen Zulassung oder einer Absicherung der angebotenen Geldanlage gleichgesetzt werden.
Bei Festgeld zählt nicht nur der Zinssatz
Wer ein Tages- oder Festgeldangebot erhält, sollte nicht allein auf den angebotenen Zinssatz und die Laufzeit schauen. Entscheidend ist zunächst, bei welchem Unternehmen oder welcher Bank das Geld tatsächlich angelegt werden soll.
Interessenten sollten deshalb vor einer Überweisung unter anderem überprüfen, wer als Vertragspartner genannt wird und auf welchen Kontoinhaber eine Zahlung erfolgen soll.
Die BaFin stellt hierfür ihre Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Dort können Verbraucher kontrollieren, ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Vorsicht bei vermeintlichen Vermittlern
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn ein vermeintlicher Anlagevermittler behauptet, Festgeld bei bekannten Banken vermitteln zu können. Die bloße Nennung einer existierenden Bank bedeutet noch nicht, dass tatsächlich eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und diesem Kreditinstitut besteht.
Bei Zweifeln kann es sinnvoll sein, die angebliche Partnerbank über deren unabhängig recherchierte offizielle Kontaktdaten selbst zu kontaktieren und nachzufragen, ob das konkrete Angebot beziehungsweise die Vermittlungsbeziehung tatsächlich existiert.
Bereits Geld überwiesen?
Wer über eine der genannten Websites oder nach einem entsprechenden E-Mail-Kontakt bereits Geld überwiesen hat, sollte zunächst keine weiteren Zahlungen allein aufgrund neuer Aufforderungen leisten.
Wichtig ist außerdem, sämtliche Unterlagen zu sichern: Verträge, Anlageangebote, Überweisungsbelege, IBAN und Kontoinhaber des Empfängers, E-Mails, Telefonnummern, Namen angeblicher Berater sowie Screenshots des Kundenportals können für eine spätere Aufklärung relevant sein.
Bei einer erst kürzlich erfolgten Überweisung sollte zudem möglichst schnell die eigene Bank kontaktiert werden. Dort kann geprüft werden, ob im konkreten Fall noch Möglichkeiten bestehen, auf die Zahlung einzuwirken.
Auch persönliche Daten im Blick behalten
Bei der Anbahnung einer Festgeldanlage werden häufig umfangreiche persönliche Informationen abgefragt. Wer bereits Ausweiskopien, Bankdaten oder andere sensible Dokumente übermittelt hat, sollte deshalb genau festhalten, welche Daten weitergegeben wurden.
Das gilt besonders dann, wenn nach Bekanntwerden der Warnung plötzlich weitere Kontaktaufnahmen erfolgen oder zusätzliche Unterlagen beziehungsweise Zahlungen verlangt werden.
Was die BaFin-Warnung bedeutet
Die aktuelle Meldung sollte rechtlich präzise eingeordnet werden: Die BaFin teilt mit, dass nach ihren Erkenntnissen Tages- und Festgeldanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Die Veröffentlichung ist nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung der Verantwortlichen gleichzusetzen.
Die Behörde stützt ihre Information auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Für Anleger ist die Warnung dennoch ein deutliches Signal. Wer mit bi-ventures.de, biventures-kundenportal.de, berlinventures.com oder E-Mail-Adressen dieser Domains in Kontakt gekommen ist, sollte vor einer Geldanlage besonders sorgfältig prüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Gerade beim vermeintlich sicheren Festgeld gilt: Ein attraktiver Zinssatz und ein professionelles Kundenportal ersetzen weder eine erforderliche Erlaubnis noch die Überprüfung des tatsächlichen Zahlungsempfängers.