Bundeskanzler Friedrich Merz hält ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD weiterhin für einen schwierigen Weg. Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erklärte Merz am 9. September 2026 in Berlin, eine entsprechende Prüfung sei zwar möglich. Er bezweifle jedoch, dass ein Verbot das politische Problem lösen würde. Zudem verwies er auf die hohen rechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens.
Merz setzt auf Rückgewinnung von Wählern
Statt auf ein Parteiverbot setzt der Kanzler nach eigenen Angaben vor allem auf die politische Auseinandersetzung. Ziel müsse es sein, Menschen, die die AfD wählen, wieder für Parteien der politischen Mitte zu gewinnen. Dafür brauche es ein politisches Angebot, das auch Befürchtungen und Vorbehalte gegenüber der gegenwärtigen Politik aufgreife, sagte Merz.
Die Debatte hat nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zusätzliche Bedeutung bekommen. Dort gewann die AfD nach Angaben der Tagesschau 43,8 Prozent der Stimmen. Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt seit 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft; die AfD geht gerichtlich gegen diese Einstufung vor.
Wüst fordert systematische Prüfung
Einen etwas anderen Akzent setzt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst. Er schlägt eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern vor. Verfassungsschutzbehörden, Verfassungsrechtler und weitere Fachleute sollen darin untersuchen, wie der Staat verfassungsrechtlich mit der AfD umgehen kann. Wüst betont zugleich, dass diese Prüfung ergebnisoffen sein und nicht automatisch in einen Verbotsantrag münden soll.
Damit bestehen innerhalb der politischen Debatte unterschiedliche Schwerpunktsetzungen: Merz betont vor allem die politische Auseinandersetzung und die Rückgewinnung von Wählern, während Wüst eine strukturierte verfassungsrechtliche Prüfung durch Bund und Länder anregt. Auch andere Parteien vertreten unterschiedliche Positionen zur Frage eines Verbotsverfahrens.
Ein Parteiverbot hat hohe rechtliche Hürden
Über ein Verbot könnte nicht die Bundesregierung allein entscheiden. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen; die eigentliche Entscheidung über ein Parteiverbot trifft das Bundesverfassungsgericht. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen dafür sind hoch.
Die aktuelle Diskussion dreht sich deshalb um zwei voneinander zu trennende Fragen: Liegen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vor? Und unabhängig davon: Mit welchen politischen Mitteln reagieren demokratische Parteien auf die Wahlerfolge der AfD? Merz setzt bei der zweiten Frage derzeit klar auf die politische Auseinandersetzung, während Wüst zunächst eine umfassendere rechtliche Prüfung organisieren möchte.