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Wert-Investition Projekt 169 GmbH: Insolvenzantrag der Immobiliengesellschaft mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hildesheim hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wert-Investition Projekt 169 GmbH aus Sarstedt mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 4. September 2026.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 55 IN 63/25 geführt.

Kein Insolvenzverfahren eröffnet

Das Insolvenzgericht stützt seine Entscheidung ausdrücklich auf § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO).

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Aus der vorliegenden Bekanntmachung geht nicht hervor, wann der Insolvenzantrag ursprünglich gestellt wurde und wer ihn gestellt hat. Diese Angaben sollten daher nicht ergänzt oder vermutet werden.

Immobiliengesellschaft mit Sitz in Sarstedt

Die Wert-Investition Projekt 169 GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Käthe-Paulus-Straße 2a, 31157 Sarstedt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hildesheim unter HRB 207517 im Handelsregister eingetragen.

Als Geschäftsführer wird Werner Ströer genannt.

Erwerb, Bebauung und Vermietung von Immobilien

Die Wert-Investition Projekt 169 GmbH ist nach ihrem Unternehmensgegenstand eine Immobilien- und Projektgesellschaft.

Ihre Geschäftstätigkeit umfasst den Erwerb, Verkauf, die Bebauung, Verwaltung und Vermietung eines Grundstücks sowie möglicher Erweiterungsflächen.

Der Unternehmensgegenstand beschränkt die Gesellschaft allerdings nicht ausschließlich auf dieses eine Immobilienprojekt. Ausdrücklich vorgesehen ist, dass auch weitere Grundstücke und Gebäude erworben werden können.

Damit umfasst das Tätigkeitsfeld sowohl Immobilieninvestitionen als auch die Entwicklung, Bewirtschaftung und Verwertung von Grundstücken und Gebäuden.

Beschwerde gegen die Entscheidung möglich

Gegen den Beschluss kann von den Beschwerdeberechtigten innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden.

Maßgeblich ist zunächst die Entscheidung vom 4. September 2026: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Wert-Investition Projekt 169 GmbH wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Damit wird über die Immobiliengesellschaft kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

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