Die traditionsreiche Duisburger Kettenfabrik und Hammerwerk H. d’Hone GmbH & Co. KG ist in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten. Das Amtsgericht Duisburg ordnete am 7. September 2026 um 16.05 Uhr Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen des Unternehmens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 2148/26 geführt.
Der Firmensitz und Produktionsstandort befindet sich in der Wildstraße 20, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRA 1261 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DKF Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, die beim selben Registergericht unter HRB 1272 geführt wird. Vertreten wird sie durch Geschäftsführer Andreas Reimertz.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke aus Duisburg. Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen sind nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Das Gericht untersagte außerdem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ermächtigte den vorläufigen Insolvenzverwalter, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen. Kunden und weitere Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen leisten.
Einer der ältesten Industriebetriebe Duisburgs
Die Duisburger Kettenfabrik wurde am 1. April 1896 in Duisburg-Neudorf gegründet und gehört damit zu den ältesten Industriebetrieben der Stadt. Das Unternehmen kann auf eine rund 130-jährige Geschichte in der Metallverarbeitung und Schiffsausrüstung zurückblicken.
In den ersten Jahrzehnten konzentrierte sich die Produktion auf Ankerketten für die Binnenschifffahrt und die deutsche Marine. Später kamen Schiffsanker hinzu, die zunächst als Freiformschmiedestücke in der hauseigenen Schmiede hergestellt wurden. Mit der Einführung moderner Schweißverfahren erweiterte das Unternehmen sein Angebot in den 1960er-Jahren um Produkte aus dem Bereich der Hebe- und Anschlagtechnik.
Die Fertigung erfolgte zuletzt weiterhin am historischen Standort in der Wildstraße. Die Betriebsfläche wurde mit rund 5.400 Quadratmetern angegeben. Dort wurden teilweise noch mehr als 100 Jahre alte Schmiedehämmer eingesetzt.
Bekannt für den D’HONE-SPEZIAL-Anker
Zu den wichtigsten Produkten gehörte der in den 1960er-Jahren entwickelte D’HONE-SPEZIAL-Anker. Dieser wurde als Anker mit hoher Haltekraft anerkannt und zeichnete sich durch seine kompakte Bauweise aus. Bei vergleichbarer Haltekraft konnte er leichter als herkömmliche Anker ausgeführt werden.
Der Spezialanker wurde nicht als einheitliches Gussteil hergestellt, sondern aus gewalzten Stahlblechen gefertigt und verschweißt. Die verwendeten Bleche stammten nach Unternehmensangaben überwiegend von Stahlherstellern aus der Region Duisburg.
Zum Einsatz kamen die Anker bei unterschiedlichen Schiffstypen – von Segelyachten und Polizeibooten über Binnen- und Marineschiffe bis zu Containerschiffen und großen Kreuzfahrtschiffen. Weltweit sollen mehr als 50.000 Anker des Unternehmens eingesetzt worden sein. In früheren Berichten war von einer Jahresproduktion von etwa 500 bis 600 Ankern die Rede.
Neben dem D’HONE-SPEZIAL-Anker produzierte das Unternehmen den D’HONE-Danforth-Anker. Dieser Typ wurde insbesondere für Schubschiffe, Baggerschiffe, Pontons und Seezeichen eingesetzt. Auch er verfügte über eine anerkannte hohe Haltekraft.
Produktion für Schifffahrt und Schwerindustrie
Die tatsächliche Geschäftstätigkeit ging deutlich über die Herstellung von Schiffsketten hinaus. Zum Produktions- und Leistungsspektrum gehörten zuletzt insbesondere:
- Schiffsanker und Spezialanker,
- Ankerketten und Zubehör,
- Freiformschmiedestücke,
- verzahnte Kettenrollen,
- Anschlagketten und Anschlagmittel,
- Traversen und Coil-Haken,
- Schäkel und Blechverladehaken,
- Drahtseilgehänge,
- textile Zurr- und Hebemittel sowie
- kundenspezifische Sonderkonstruktionen.
Diese Bauteile wurden zum Heben, Bewegen, Sichern und Anschlagen schwerer Lasten benötigt. Zu den möglichen Abnehmern gehörten Werften, Reedereien, Kranbauer, Hafenbetriebe sowie Unternehmen aus der Stahl-, Maschinenbau- und Schwerindustrie.
Die Duisburger Kettenfabrik übernahm zudem technische Entwicklungsarbeiten. Dazu gehörten die Konstruktion und Erstellung dreidimensionaler Ankerzeichnungen sowie die Planung sogenannter Ankertaschen. Diese werden in Schiffsrümpfe integriert, damit der eingezogene Anker möglichst passgenau und sicher am Schiff anliegt.
Ein weiterer Geschäftsbereich war die Prüfung von Hebe- und Anschlagmitteln. Am Standort konnten Belastungs- und Zugprüfungen bis zu 250 Tonnen vorgenommen werden. Mit einem mobilen Prüfsystem bot das Unternehmen entsprechende Kontrollen auch direkt bei Kunden an.
Nischenanbieter mit eigener Fertigung
Das Unternehmen positionierte sich als spezialisierter Hersteller von Schiffsankern, Hebemitteln und Schmiedeteilen „Made in Germany“. Seine besondere Stellung beruhte auf der Verbindung aus eigener Schmiede, Schweißkonstruktion, individueller Fertigung und technischer Prüfung.
Während viele standardisierte Metallprodukte inzwischen international in großen Stückzahlen produziert werden, konzentrierte sich der Duisburger Betrieb auch auf Einzelanfertigungen und Sonderlösungen. Dazu gehörten besonders schwere Anker sowie kundenspezifische Bauteile für Schiffe, Kräne und industrielle Hebeanlagen.
Öffentlichen Unternehmensprofilen zufolge gehörte die Gesellschaft zuletzt zur Größenordnung von elf bis 50 Beschäftigten. Verlässliche aktuelle Angaben zur tatsächlichen Mitarbeiterzahl, zu Umsatz und Auftragsbestand liegen allerdings nicht vor.
Fortführung des Produktionsbetriebs noch offen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet oder die Produktion eingestellt wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss zunächst die wirtschaftliche Lage prüfen, das vorhandene Vermögen sichern und feststellen, ob die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens gedeckt sind.
Von besonderer Bedeutung dürfte sein, ob der traditionsreiche Fertigungsbetrieb fortgeführt werden kann. Neben den Grundstücken, Maschinen und Produktionsanlagen gehören insbesondere das technische Wissen, die geschützten Produktbezeichnungen, vorhandene Aufträge und langjährige Kundenbeziehungen zu den möglichen Vermögenswerten des Unternehmens.
Ob die Beschäftigten weiterarbeiten, laufende Aufträge fertiggestellt und neue Bestellungen angenommen werden können, ist bislang nicht bekannt. Auch zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten und zur Zahl der betroffenen Arbeitnehmer enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.
Das vorläufige Insolvenzverfahren betrifft einen hoch spezialisierten Duisburger Industriebetrieb, dessen Anker, Ketten und Hebemittel über viele Jahrzehnte in der Binnen- und Seeschifffahrt sowie in der Schwerindustrie eingesetzt wurden. Wie es mit dem Unternehmen und der rund 130 Jahre alten Produktion an der Wildstraße weitergeht, hängt nun wesentlich von den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.