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Deutsche Poolbau Schmauder & Peters GmbH in vorläufiger Insolvenz – Poolbau-Unternehmen aus Mainz-Kastel betroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Deutsche Poolbau Schmauder & Peters GmbH aus Mainz-Kastel befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 1. September 2026 um 15:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 414/26 geführt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt.

Bau und Wartung von Pools

Die Deutsche Poolbau Schmauder & Peters GmbH ist auf den Bau und die Wartung von Pools spezialisiert.

Damit bewegt sich das Unternehmen in einem Geschäftsfeld, das neben dem eigentlichen Neubau von Schwimmbecken regelmäßig auch technische Komponenten und laufende Serviceleistungen umfassen kann.

Welche konkreten Poolarten das Unternehmen errichtet, welche Wartungsleistungen angeboten werden und ob sich das Geschäft überwiegend an Privatkunden, Gewerbekunden oder beispielsweise Hotels und Freizeiteinrichtungen richtet, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Sitz in Mainz-Kastel

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Lorenz-Schott-Straße 6, 55252 Mainz-Kastel und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 36845 im Handelsregister eingetragen.

Geschäftsführer ist Manfred Pusch.

Das Unternehmen wird in der gerichtlichen Bekanntmachung als Antragstellerin bezeichnet. Dies spricht dafür, dass die Deutsche Poolbau Schmauder & Peters GmbH selbst den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.

Geschäftsbetrieb unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Robert Schiebe wirksam.

Die Geschäftsführung bleibt zwar grundsätzlich im Amt, kann über wesentliche Vermögenswerte jedoch nicht mehr uneingeschränkt verfügen.

Auch Schuldner der Gesellschaft werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.

Laufende Poolbauprojekte könnten eine wichtige Rolle spielen

Bei einem Poolbauunternehmen stellt sich im Insolvenzverfahren insbesondere die Frage, welche laufenden Bauprojekte und Kundenaufträge vorhanden sind.

Poolbauprojekte können sich über verschiedene Bauphasen erstrecken. Denkbar sind deshalb Aufträge, bei denen bereits Anzahlungen geleistet oder Materialien bestellt wurden, während die Bauarbeiten noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen sind.

Ebenso können bereits errichtete Anlagen bestehen, für die Wartungs-, Service- oder Gewährleistungsverpflichtungen übernommen wurden.

Ob und in welchem Umfang solche Aufträge bei der Deutsche Poolbau Schmauder & Peters GmbH vorhanden sind, wird in der Insolvenzbekanntmachung nicht mitgeteilt.

Kunden mit Anzahlungen besonders aufmerksam

Für Kunden kann insbesondere entscheidend sein, ob sie bereits Abschlags- oder Vorauszahlungen für einen noch nicht fertiggestellten Pool geleistet haben.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass bestehende Aufträge nicht mehr ausgeführt werden.

Ob laufende Projekte fortgesetzt werden können, hängt unter anderem von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, der Finanzierung der Fertigstellung, vorhandenen Materialien und der Entscheidung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.

Aus dem Gerichtsbeschluss lässt sich bislang weder eine Betriebseinstellung noch eine Einstellung laufender Bauarbeiten ableiten.

Material, Fahrzeuge und technische Ausstattung

Bei der Prüfung der Vermögenslage können neben offenen Kundenforderungen auch vorhandene Baumaterialien, Pooltechnik, Pumpen, Filteranlagen, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und sonstige Betriebsausstattung von Bedeutung sein.

Ob solche Vermögenswerte vorhanden sind und ob sie im Eigentum der Gesellschaft stehen, ist bislang nicht bekannt.

Gerade bei bereits begonnenen Projekten muss zudem geklärt werden, welche Materialien einzelnen Kundenaufträgen zugeordnet sind und welche Rechte gegebenenfalls Lieferanten oder andere Dritte daran besitzen.

Wartungsverträge können ebenfalls betroffen sein

Neben dem Neubau gehört ausdrücklich auch die Wartung von Pools zum Unternehmensgegenstand.

Damit könnten neben einmaligen Bauaufträgen auch längerfristige Kundenbeziehungen oder Wartungsvereinbarungen bestehen.

Ob entsprechende Verträge vorhanden sind und wie diese während des vorläufigen Insolvenzverfahrens behandelt werden, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor.

Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung

Die Entscheidung vom 1. September 2026 bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet worden ist.

Derzeit befindet sich die Deutsche Poolbau Schmauder & Peters GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Dr. Robert Schiebe wird nun insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse und die vorhandenen Vermögenswerte prüfen. Dabei dürfte auch von Bedeutung sein, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb fortgeführt und laufende Poolbauprojekte abgeschlossen werden können.

Fest steht bislang: Die Deutsche Poolbau Schmauder & Peters GmbH steht seit dem 1. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Für Kunden dürfte nun insbesondere die Frage wichtig sein, wie es mit bereits beauftragten oder begonnenen Poolbauprojekten sowie bestehenden Wartungsleistungen weitergeht.

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