Der Insolvenzantrag gegen die Fuisting Gesamtverwaltung GmbH aus Greding ist gescheitert. Das Amtsgericht Arnsberg hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 52 IN 305/25 geführt.
Bemerkenswert ist die lange Verfahrensdauer: Der Insolvenzantrag stammt bereits vom 26. September 2025 und ging am 9. Oktober 2025 beim Gericht ein. Erst knapp elf Monate später erfolgte nun die Abweisung mangels Masse.
Unternehmensberatung, Vertriebsmanagement und Projektsteuerung
Die Fuisting Gesamtverwaltung GmbH ist ihrem eingetragenen Unternehmensgegenstand nach eine Beratungs- und Managementgesellschaft.
Zu ihren Geschäftsfeldern gehören Unternehmensberatung, Vertriebsmanagement, Consulting, Schulungen sowie Projektmanagement und Projektsteuerung.
Damit umfasst der Geschäftszweck sowohl die Beratung von Unternehmen als auch die operative Unterstützung bei Vertriebs- und Projektaufgaben.
Welche Branchen beziehungsweise Unternehmen konkret betreut wurden und in welchem Umfang zuletzt noch eine Geschäftstätigkeit bestand, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Gesellschaft in Greding – Geschäftsführer in Soest
Die Fuisting Gesamtverwaltung GmbH hat ihre Geschäftsanschrift im Mettendorfer Weg 19, 91171 Greding und ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 40930 im Handelsregister eingetragen.
Geschäftsführer ist Michael Fuisting.
In der Insolvenzbekanntmachung wird für ihn die Anschrift Friedrichstraße 85, 59494 Soest angegeben.
Das Insolvenzverfahren wurde beim Amtsgericht Arnsberg geführt.
Gläubigerin stellte den Insolvenzantrag
Anders als bei einem Eigenantrag wurde das Verfahren nicht von der Fuisting Gesamtverwaltung GmbH selbst eingeleitet.
Aus der Bekanntmachung geht ausdrücklich hervor, dass eine Gläubigerin am 26. September 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hatte.
Wer diese Gläubigerin ist, wie hoch ihre Forderung war und aus welchem Rechtsverhältnis die Forderung stammt, wird nicht veröffentlicht.
Der Antrag ging am 9. Oktober 2025 beim Amtsgericht Arnsberg ein.
Fast elf Monate bis zur Entscheidung
Auffällig ist der lange Zeitraum zwischen Antragstellung und endgültiger Entscheidung.
Vom Eingang des Insolvenzantrags am 9. Oktober 2025 bis zum Beschluss vom 1. September 2026 vergingen fast elf Monate.
Welche Prüfungen während dieses Zeitraums durchgeführt wurden und ob zwischenzeitlich Sicherungsmaßnahmen angeordnet waren, lässt sich aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht feststellen.
Das Aktenzeichen 52 IN 305/25 verdeutlicht ebenfalls, dass das Insolvenzantragsverfahren bereits seit dem vergangenen Jahr anhängig war.
Abweisung mangels Masse
Das Amtsgericht Arnsberg hat den Gläubigerantrag schließlich mangels Masse abgewiesen.
Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise frei verwertbare Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Deshalb wird aufgrund dieses Antrags kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet allerdings nicht zwingend, dass überhaupt keinerlei Vermögenswerte vorhanden sind. Entscheidend ist, ob ausreichend freie und verwertbare Masse zur Finanzierung der Verfahrenskosten zur Verfügung steht.
Beratungsunternehmen besitzt häufig weniger Sachwerte
Bei einer Beratungs- und Managementgesellschaft kann die Vermögensstruktur anders aussehen als beispielsweise bei einem Immobilien-, Produktions- oder Fahrzeughandelsunternehmen.
Der wirtschaftliche Wert kann stärker in Forderungen gegenüber Auftraggebern, Kundenbeziehungen, Verträgen, Software, Daten oder sonstigen immateriellen Positionen liegen, während umfangreiche Maschinen-, Immobilien- oder Warenbestände typischerweise nicht zwingend erforderlich sind.
Welche Vermögenswerte bei der Fuisting Gesamtverwaltung GmbH tatsächlich festgestellt wurden, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Ungünstige Situation für die Gläubiger
Für die Gläubiger der Gesellschaft ist die Abweisung mangels Masse ein deutliches Warnsignal.
Wenn bereits keine ausreichende freie Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren, sind die Aussichten ungesicherter Gläubiger auf eine nennenswerte Befriedigung ihrer Forderungen regelmäßig gering.
Wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten der Fuisting Gesamtverwaltung GmbH sind und wie viele Gläubiger betroffen sind, wird nicht angegeben.
Fest steht: Der bereits im September 2025 gestellte Gläubigerantrag gegen die Fuisting Gesamtverwaltung GmbH wurde vom Amtsgericht Arnsberg am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen. Nach fast elfmonatigem Insolvenzantragsverfahren kommt es damit aufgrund dieses Antrags zu keiner regulären Insolvenzeröffnung.