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Vorsicht vor falscher ELSTER-Mail: Betrüger fordern angebliche Steuernachzahlung von 729 Euro

FuchZ23 (CC0), Pixabay

Eine vermeintliche Zahlungsaufforderung im Namen von ELSTER sorgt aktuell für erhöhte Phishing-Gefahr. In der betrügerischen E-Mail wird behauptet, aus der Steuererklärung für das Jahr 2025 ergebe sich eine Nachzahlung von exakt 729 Euro. Empfänger sollen den Betrag innerhalb weniger Tage über ein angebliches ELSTER-Zahlungsportal begleichen.

Die Nachricht wirkt auf den ersten Blick plausibel. Als Betreff wird „Zahlungsaufforderung zu Ihrer Steuererklärung 2025“ verwendet. Zur Begründung heißt es, zwischen den Angaben in der eingereichten Steuererklärung und den „amtlichen Berechnungsgrundlagen“ seien Abweichungen festgestellt worden.

Genau diese Mischung aus Behördenbezug, konkretem Geldbetrag und kurzer Zahlungsfrist soll offenbar dafür sorgen, dass Betroffene reagieren, bevor sie die Nachricht genauer überprüfen.

Angeblich 729 Euro Nachzahlung

Nach Darstellung in der Phishing-Mail sollen 729,00 Euro offen sein. Die Empfänger werden aufgefordert, den Betrag bis zum 7. September 2026 zu begleichen.

Zusätzlichen Druck erzeugt der Hinweis, bei fristgerechter Zahlung würden keine weiteren Kosten entstehen. Damit wird indirekt die Befürchtung geweckt, dass bei Nichtzahlung zusätzliche Gebühren oder andere Konsequenzen drohen könnten.

Für die Zahlung enthält die Nachricht einen Link zu einem vermeintlichen „ELSTER-Zahlungsportal“. Dort sollen angeblich auch weitere Informationen zur Berechnung der Forderung abrufbar sein.

Genau dieser Link ist eines der entscheidenden Warnzeichen.

Nicht auf den Zahlungslink klicken

Wer eine solche Nachricht erhält, sollte nicht über den darin enthaltenen Link versuchen, die angebliche Forderung zu überprüfen oder zu bezahlen.

Phishing-Seiten können echten Internetauftritten täuschend ähnlich sehen. Logos, Farben, Schaltflächen und Anmeldefenster lassen sich kopieren. Selbst eine professionell gestaltete Webseite ist daher kein Beweis dafür, dass man sich tatsächlich auf einem offiziellen Behördenportal befindet.

Besonders gefährlich wird es, wenn auf einer solchen Seite Zugangsdaten, persönliche Informationen, Bankdaten oder andere sensible Angaben verlangt werden.

Die sicherste Vorgehensweise besteht darin, das eigene ELSTER-Konto unabhängig von der erhaltenen E-Mail aufzurufen.

Mehrere typische Phishing-Warnzeichen

Bei der aktuellen Nachricht kommen gleich mehrere Auffälligkeiten zusammen. Genannt werden eine unseriöse Absenderadresse, eine unpersönliche Anrede, die Aufforderung zur Zahlung über einen Link innerhalb der Nachricht und eine konkrete kurze Zahlungsfrist.

Jedes einzelne Merkmal sollte bereits Anlass sein, eine vermeintliche Behördenmail genauer zu kontrollieren. In Kombination steigt der Verdacht erheblich.

Besonders geschickt ist die Wahl des Betrags von 729 Euro. Eine solche konkrete Summe kann glaubwürdiger wirken als eine offensichtlich übertriebene Forderung über mehrere Zehntausend Euro. Für jemanden, der tatsächlich eine Steuererklärung für 2025 abgegeben hat und noch mit einem Steuerbescheid rechnet, könnte die Nachricht deshalb zunächst plausibel erscheinen.

Echte Steuererklärung macht die Phishing-Mail nicht echt

Das ist ein wichtiger Punkt: Wer tatsächlich seine Steuererklärung über ELSTER eingereicht hat, könnte bei einer entsprechenden Nachricht besonders leicht verunsichert werden.

Die Tatsache, dass eine Steuererklärung abgegeben wurde, bestätigt die E-Mail jedoch nicht.

Eine mögliche Nachzahlung sollte deshalb ausschließlich über offizielle Kommunikationswege überprüft werden. Betroffene sollten ihr ELSTER-Konto selbst aufrufen beziehungsweise sich bei Zweifeln direkt an die zuständige Finanzbehörde wenden.

Der Link aus der verdächtigen Nachricht sollte dafür nicht verwendet werden.

Absenderadresse genau ansehen

Auch die Absenderadresse kann Phishing entlarven. Dabei genügt es nicht, lediglich auf den angezeigten Absendernamen zu schauen.

In einem E-Mail-Programm kann beispielsweise ein vertrauenswürdig wirkender Name angezeigt werden, während sich dahinter eine völlig andere E-Mail-Adresse verbirgt. Deshalb sollte die vollständige Absenderadresse kontrolliert werden.

Allerdings gilt auch umgekehrt: Eine scheinbar passende Absenderangabe allein beweist noch nicht, dass eine Nachricht echt ist. Absenderinformationen können manipuliert beziehungsweise irreführend dargestellt werden.

Zeitdruck ist ein wirkungsvolles Mittel

Die Zahlungsfrist bis zum 7. September 2026 erfüllt einen weiteren typischen Zweck solcher Nachrichten: Sie reduziert die Zeit, die sich ein Empfänger vermeintlich für eine Überprüfung nehmen kann.

Wer glaubt, innerhalb weniger Tage zahlen zu müssen, reagiert möglicherweise sofort.

Gerade bei Nachrichten über Steuern, Bankkonten, angebliche Schulden oder offene Rechnungen ist deshalb das Gegenteil sinnvoll: Nicht unter Druck handeln, sondern die Forderung zunächst unabhängig überprüfen.

Eine seriös wirkende Formulierung und eine konkrete Frist ersetzen keinen echten Steuerbescheid.

Besonders gefährlich: Zugangsdaten auf einer falschen ELSTER-Seite

Das unmittelbare finanzielle Risiko einer solchen Phishing-Mail muss sich nicht auf die verlangten 729 Euro beschränken.

Je nachdem, wie eine verlinkte Phishing-Seite aufgebaut ist, könnten Täter versuchen, zusätzliche persönliche oder finanzielle Informationen abzugreifen. Deshalb sollten auf einer über einen verdächtigen E-Mail-Link geöffneten Seite keinerlei Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen eingegeben werden.

Wer den Link lediglich angeklickt, aber keine Daten eingegeben und nichts heruntergeladen hat, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der Zugangsdaten oder Bankinformationen übermittelt hat. Nach einer Dateneingabe sollte entsprechend schnell gehandelt und geprüft werden, welche Zugangsdaten betroffen sind.

Wer bereits bezahlt hat, sollte schnell reagieren

Wurde aufgrund der Nachricht bereits eine Zahlung ausgelöst, sollte möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise der beteiligte Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Ob eine Transaktion noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann, hängt von Zahlungsart und Bearbeitungsstand ab.

Wurden dagegen Zugangsdaten preisgegeben, sollten die betroffenen Zugänge ausschließlich über die echten offiziellen Seiten abgesichert werden. Passwörter, die auch bei anderen Diensten verwendet wurden, sollten dort ebenfalls geändert werden.

Die verdächtige Nachricht sollte für eine mögliche weitere Prüfung zunächst dokumentiert werden. Dazu können Screenshots, Absenderadresse, Nachrichtenkopf und die verwendete Zieladresse gehören. Auf die Phishing-Mail selbst sollte nicht geantwortet werden.

So sollten Empfänger mit der Nachricht umgehen

Wer die angebliche ELSTER-Zahlungsaufforderung über 729 Euro erhält, sollte sie ignorieren und unbeantwortet als Spam beziehungsweise Phishing behandeln.

Eine möglicherweise tatsächlich bestehende Steuernachzahlung wird davon getrennt überprüft: Das offizielle ELSTER-Angebot wird selbst aufgerufen oder die zuständige Finanzbehörde direkt kontaktiert.

Entscheidend ist dieser Unterschied: Nicht die Forderung aus der E-Mail überprüfen, indem man deren Link folgt – sondern unabhängig prüfen, ob überhaupt eine echte Forderung existiert.

Die Masche funktioniert, weil sie plausibel klingt

Genau das macht diese Phishing-Mail gefährlich.

Eine Steuererklärung für 2025, eine angeblich festgestellte Abweichung, eine konkrete Nachzahlung von 729 Euro und eine Zahlungsfrist bis zum 7. September: Zusammengenommen entsteht eine Geschichte, die für viele Steuerzahler durchaus glaubwürdig klingen kann.

Doch die genannten Warnzeichen sprechen gegen ein vorschnelles Handeln.

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