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Versicherungsbestand wechselt zu AXA: Neodigital plant Übertragung – auch Kunden in Österreich betroffen

geralt (CC0), Pixabay

Bei der Neodigital Versicherung AG steht eine Bestandsübertragung an: Das deutsche Versicherungsunternehmen beabsichtigt, Teile seines Nichtlebensversicherungsbestands auf die AXA Versicherung AG zu übertragen. Nach einer am 27. August 2026 veröffentlichten Information der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sind davon auch Versicherungsverträge von Kunden in Österreich betroffen.

Teile des Versicherungsbestands sollen zu AXA wechseln

Die Neodigital Versicherung AG mit Sitz in Neunkirchen im Saarland plant nach den veröffentlichten Angaben, einen Teil ihrer bestehenden Versicherungsverträge auf die AXA Versicherung AG mit Sitz in Köln zu übertragen.

Bei einer solchen Bestandsübertragung geht es grundsätzlich darum, dass Versicherungsverträge von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes übergehen. In diesem Fall betrifft die geplante Transaktion Teile des Nichtlebensversicherungsgeschäfts von Neodigital.

Als beteiligte Gesellschaften nennt die FMA:

  • Neodigital Versicherung AG, Untere Bliesstraße 13–15, 66538 Neunkirchen, Deutschland
  • AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln, Deutschland

Auch österreichische Versicherungsnehmer betroffen

Für Kunden in Österreich ist insbesondere ein Hinweis der deutschen Aufsichtsbehörde relevant. Demnach befinden sich unter den zur Übertragung vorgesehenen Verträgen auch Policen von Versicherungsnehmern in Österreich.

Welche konkreten Versicherungsprodukte und wie viele österreichische Kunden betroffen sind, geht aus der vorliegenden FMA-Information nicht hervor. Ebenso enthält der veröffentlichte Text keine Angaben dazu, wann die geplante Übertragung vollzogen werden soll.

Was bedeutet die Meldung für Kunden?

Die Veröffentlichung bedeutet zunächst nicht, dass Versicherungsnehmer selbst einen neuen Vertrag bei AXA abschließen müssen. Gegenstand ist vielmehr eine geplante Übertragung bestehender Versicherungsverträge.

Betroffene sollten deshalb auf individuelle Mitteilungen ihres Versicherers achten. Entscheidend sind insbesondere Informationen darüber, welcher Vertrag übertragen wird, wann der Wechsel erfolgen soll und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben.

Aus der vorliegenden FMA-Mitteilung lässt sich dagegen nicht ableiten, dass sich durch die Übertragung automatisch Versicherungsprämien, Leistungen oder sonstige Vertragsbedingungen ändern. Solche Aussagen wären ohne weitere Informationen zu den betroffenen Verträgen nicht gerechtfertigt.

FMA informiert österreichische Kunden

Dass die österreichische FMA über den Vorgang informiert, ist vor allem deshalb relevant, weil die geplante Bestandsübertragung nicht ausschließlich deutsche Versicherungsverhältnisse betrifft. Nach den Angaben der deutschen Aufsichtsbehörde befinden sich auch österreichische Versicherungsnehmer im betroffenen Bestand.

Damit könnte für einen Teil der bisherigen Neodigital-Kunden künftig die AXA Versicherung AG als Versicherer eine zentrale Rolle spielen.

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