Die Autohaus Voth GmbH aus Bad Lippspringe ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das Amtsgericht Paderborn hat am 21. August 2026 um 12.13 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 97 IN 298/26 geführt. Firmensitz der Gesellschaft ist Am Vorderflöß 22a, 33175 Bad Lippspringe. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Paderborn unter HRB 11948 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Anton Voth.
Autohaus auf Nutzfahrzeuge und individuelle Fahrzeuglösungen spezialisiert
Die Geschäftstätigkeit der Autohaus Voth GmbH geht deutlich über den klassischen Verkauf von Pkw hinaus. Das Unternehmen hat sich insbesondere auf Nutzfahrzeuge, Fahrzeughandel, Fahrzeugumbauten sowie Werkstatt- und Reparaturleistungen spezialisiert.
Zum Angebot gehören Transporter, Kastenwagen, Kühlfahrzeuge, Pritschen- und Planenfahrzeuge, Autotransporter und Abschleppfahrzeuge. Für gewerbliche Kunden werden Fahrzeuge entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck zusammengestellt und teilweise individuell umgebaut.
Das Unternehmen wirbt mit langjähriger Erfahrung im Nutzfahrzeugbereich und unterhält am Standort Bad Lippspringe eine eigene Werkstatt.
Zu den angebotenen Leistungen gehören unter anderem Kofferaufbauten, Kühlkoffer- und Kühlkastenaufbauten, Pritschenaufbauten, Planenaufbauten sowie der Umbau von Fahrzeugen zu Autotransportern und Abschleppfahrzeugen.
Daneben werden Reparaturen an Fahrzeugen und Aufbauten durchgeführt. Das Angebot reicht von der Behebung von Karosserieschäden über den Austausch von Verschleißteilen bis zu komplexeren Arbeiten an Nutzfahrzeugen.
Auch Werkstattservice, TÜV-Leistungen und Autoglasarbeiten werden im Zusammenhang mit dem Fahrzeuggeschäft angeboten.
Unternehmen besteht bereits seit 2015
Die Autohaus Voth GmbH wurde bereits 2015 in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft trat in ihrer Unternehmensgeschichte unter anderem unter den Bezeichnungen AV Trade UG (haftungsbeschränkt) und US-Cars OWL GmbH auf.
Der Unternehmensgegenstand wurde später erweitert. Eingetragen sind insbesondere der Verkauf von Fahrzeugen aller Art, die Vermittlung von Fahrzeugverkäufen, die Beratung beim Fahrzeugverkauf, Zulassungsservice sowie der Handel mit Kfz-Teilen, insbesondere auch für Importfahrzeuge.
Damit entwickelte sich das Unternehmen im Laufe der Jahre von einem stärker handelsorientierten Geschäft zu einem Anbieter, der Fahrzeugverkauf, Nutzfahrzeuglösungen, Umbauten und Werkstattservice miteinander verbindet.
Auffälligkeit: Daneben existiert eine Auto Voth GmbH
Bei der Einordnung des Insolvenzfalls ist eine Besonderheit zu beachten. Neben der jetzt vom Insolvenzverfahren betroffenen Autohaus Voth GmbH mit der Handelsregisternummer HRB 11948 existiert eine weitere Gesellschaft mit dem sehr ähnlichen Namen Auto Voth GmbH.
Diese wurde erst am 17. April 2025 beim Amtsgericht Paderborn unter HRB 17737 eingetragen. Auch sie hat ihre Geschäftsanschrift Am Vorderflöß 22a in 33175 Bad Lippspringe, Geschäftsführer ist ebenfalls Anton Voth.
Der Unternehmensgegenstand dieser jüngeren Auto Voth GmbH lautet ausdrücklich auf den Verkauf von Pkw, Lkw und Nutzfahrzeugen sowie die Reparatur solcher Fahrzeuge.
Damit bestehen zwei rechtlich eigenständige Gesellschaften mit nahezu identischem Tätigkeitsbereich, gleicher Geschäftsanschrift und demselben Geschäftsführer.
Das jetzt bekanntgemachte Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 97 IN 298/26 betrifft nach der gerichtlichen Veröffentlichung ausdrücklich die Autohaus Voth GmbH, HRB 11948, und nicht die 2025 gegründete Auto Voth GmbH, HRB 17737.
Diese Unterscheidung ist wesentlich, weil allein aus dem Insolvenzverfahren der Autohaus Voth GmbH nicht geschlossen werden kann, dass auch die Auto Voth GmbH insolvent ist.
Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Das Amtsgericht Paderborn hat Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Gütersloh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Geschäftsführung der Autohaus Voth GmbH darf seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über das Unternehmensvermögen verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Auch die Zahlungsströme des Unternehmens werden gesichert. Schuldner der Autohaus Voth GmbH dürfen nicht mehr ohne Beachtung der gerichtlichen Anordnung direkt an das Unternehmen zahlen. Dr. Sponagel wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zwangsvollstreckungen werden vorläufig gestoppt
Gleichzeitig hat das Amtsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Autohaus Voth GmbH grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind nach der gerichtlichen Entscheidung unbewegliche Gegenstände.
Die Maßnahmen sollen verhindern, dass einzelne Gläubiger auf Vermögenswerte zugreifen und sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens während der Prüfung des Insolvenzantrags weiter verändert.
Auswirkungen auf Kunden derzeit noch offen
Für Kunden ist insbesondere von Bedeutung, wie es mit bereits bestellten Fahrzeugen, laufenden Fahrzeugumbauten, Werkstattaufträgen sowie möglicherweise geleisteten Anzahlungen weitergeht.
Gerade bei einem Unternehmen, das Nutzfahrzeuge individuell für Kunden aufbaut oder umrüstet, können sich im vorläufigen Insolvenzverfahren komplexere Fragen ergeben. Entscheidend kann beispielsweise sein, ob ein Fahrzeug bereits vollständig bezahlt wurde, wem es rechtlich gehört und in welchem Stadium sich ein Umbau befindet.
Aus der gerichtlichen Bekanntmachung geht bislang nicht hervor, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.
Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bislang unbekannt
Über die Ursachen der wirtschaftlichen Probleme macht die gerichtliche Veröffentlichung keine Angaben. Ebenso wenig sind bislang belastbare Informationen über die Höhe der Verbindlichkeiten, die Zahl der Gläubiger oder mögliche Zahlungsrückstände veröffentlicht worden.
Auch eine Verbindung zwischen den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Autohaus Voth GmbH und der erst 2025 gegründeten Auto Voth GmbH lässt sich aus den bislang bekannten Informationen nicht ableiten.
Fest steht lediglich, dass beide Gesellschaften personell, räumlich und hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit sehr eng miteinander verbunden erscheinen. Rechtlich handelt es sich dennoch um zwei verschiedene Unternehmen.
Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung
Die Autohaus Voth GmbH befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzeröffnungsverfahren. Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit der Entscheidung vom 21. August 2026 noch nicht erfolgt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Moritz Sponagel wird nun die wirtschaftliche Situation des Unternehmens untersuchen und das vorhandene Vermögen sichern.
Das Verfahren betrifft damit ein seit mehr als zehn Jahren bestehendes Unternehmen aus dem Fahrzeughandel, Nutzfahrzeugbau und Werkstattbereich. Besonders interessant wird im weiteren Verlauf sein, ob der operative Geschäftsbetrieb am Standort Am Vorderflöß 22a in Bad Lippspringe fortgeführt werden kann und welche Rolle die dort ebenfalls ansässige, erst 2025 gegründete Auto Voth GmbH künftig spielen wird.